211571-03 AA · Änderungsantrag
Neubau der Melbbadgebäude Antrag zur Vorlage 211571
Kerndaten
- Nummer
- 211571-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 15.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 211571-03 AA Antragsteller/in: Werner Hümmrich FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 15.10.2021 Neubau der Melbbadgebäude Antrag zur Vorlage 211571 Beratungsfolge Rat 28.10.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Beschlussvorlage 211571 wird ergänzt und erhält folgende Fassung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planung entsprechend der Variante 1 „Funktionsgebäude mit Sporthalle und Restaurant“ aus der als Anlage beigefügten Machbarkeitsstudie „Melbbad“ in die Wege zu leiten. 2. Bauplanung und anschließende Ausführung werden so ausgerichtet, dass eine zwischenzeitliche Nutzung des Melbbades in drei Sommermonaten spätestens 2023 wieder möglich wird, z.B. durch eine abgestufte Aufteilung des Baufortschritts, durch den die Nutzung zuvorderst erstellter für den Badbetrieb notwendiger Funktionsräume (vor Fertigstellung des Gesamtprojekts) erreichbar wird. 3. Zugunsten einer schnellen Planung und Realisierung des Projekts schließt die Stadt mit einem vorschriftsmäßig ausgewählten Generalübernehmer einen Bauvertrag mit festgelegten Preis und Fertigstellungstermin ab, der sämtliche Planungs- und Bauausführungsleistungen umfasst. 4. Der Sportausschuss, die Bezirksvertretung Bonn und der Rat werden über die jeweiligen Entscheidungsschritte der Verwaltung umgehend informiert. 5. Die Verwaltung soll umgehend anfallende Kosten im Doppelhaushalt 2021/2022, ggf. unter Nutzung der im Wirtschaftsplan des SGB veranschlagten Pauschale für Sportstättenneubauten bzw. –sanierungen, in Ansatz bringen. Ein zusätzlicher Mittelbedarf wird im Doppelhaushalt 2023/24 und der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 und 2026 bei FiStl. 5520008038000, FiPos. 78.5300 („Pauschale Bäderkonzept“) ergänzend bereitgestellt. 6. Alle Möglichkeiten der Förderung des Bauvorhabens werden geprüft und sachgerecht wahrgenommen.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Eine mehrjährige Schließung des Melbbades ist vor dem Hintergrund der geringen Wasserflächen in Bonn, der Tatsache, dass das Bad als solches nach Herrichtung der Technik wieder funktionsfähig ist sowie dem Status des Melbbades als attraktive, leicht erreichbare und kostengünstige Freizeitaktivität für alle, nicht akzeptabel. Möglichkeiten, die Neubebauung so zu steuern, dass für den Badbetrieb unbedingt notwendige Funktionsbauten zuerst erstellt und als Zwischenlösung gesichert werden, bevor diese nach Ende der (ohnehin kurzen Freibadsaison) weitergebaut werden, können problemlos Grundlage von Ausschreibung und Bauvertrag sein. Um insbesondere das SGB – besonders in der derzeitigen Situation ständig auftretender notwendiger Sanierungs- und Wiederherstellungs-Maßnahmen - von einer weiteren zusätzlichen Planungsarbeit und Wahrnehmung einer Bauherrenfunktion zu entlasten, ist die Einschaltung eines Generalübernehmers (bisweilen auch als Totalunternehmer bezeichnet) ein sinnvolles Instrument für ein „schlüsselfertiges Bauen“, mit dem sämtliche Planung, Koordinierung des Bauvorhabens, aber auch Überwachung und Durchführung des Baufortschritts an den Vertragspartner übergeben sind. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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