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211511-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Teilnahme am Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des BMI

Nummer
211511-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 20.09.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211511 Teilnahme am Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des BMI

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211511-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Teilnahme am Projektaufruf „Zukunftsfähige
Innenstädte und Zentren“ des BMI
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.09.2021 Kenntnisnahme
Rat 16.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Stellungnahme
Die Verwaltung erachtet ebenfalls eine Bewerbung als sinnvoll und ist derzeit
dabei, kurzfristig eine Interessensbekundung zu formulieren. Für die Sitzung
des Hauptausschusses können die Ideen leider noch nicht vorgelegt werden, da
auch neue Erkenntnisse im Hinblick auf Landes- und Bundesförderung zu
berücksichtigen sind.
Nach positiver Prüfung werden die Mittel parallel zum Städtebauförderantrag ISEK
BAGO beantragt.
Begründung
Die Verwaltung hat das Förderprogramm nach der Veröffentlichung im
Kreise der fachlich betroffenen Dienststellen geprüft und kommt hierbei
zu folgenden Erkenntnissen:
Das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ ist
textlich nahezu deckungsgleich mit dem „Sofortprogramm zur Stärkung
unserer Innenstädte und Zentren in NRW“, aus dem – befristet bis Ende
2022 - bereits die drei Zentrenmanagements in Bad Godesberg, Beuel
und Hardtberg finanziert werden.
Für die Bonner Innenstadt wurde ein Zentrenmanagement mit
erweitertem Profil im Rahmen des Masterplans Innere Stadt 2.0 für 4 bisSeite 1 von 5
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5 Jahre bewilligt (DS201300 – Projektnr. 12). Den Förderbescheid hat
die Verwaltung am 25.08.2021 erhalten, so dass die Ausschreibung
zeitnah veröffentlicht werden kann.
Die in den vier Bonner Stadtbezirkszentren laufenden und/oder
geplanten Maßnahmen werden bereits durch Mittel der
Städtebauförderung bzw. des Sofortprogramms zur Stärkung unserer
Innenstädte und Zentren NRW finanziert.
Nach dem Bundesprogramm ist förderfähig (Punkt 1. des Programms)
„die Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien
zur Bewältigung des Strukturwandels in Innenstädten, Stadt-und
Ortsteilzentren:
- durch Erarbeitung neuer Konzepte
- durch Weiterentwicklung / Vertiefung bestehender Konzepte. Dabei
müssen die konzeptionelle gesamtstädtische Einbettung, der
städtebauliche Zusammenhang und der integrierte Ansatz sowie die
Teilhabe und Beteiligung von relevanten Akteuren deutlich werden.“
In Bonn wird die Erarbeitung von innovativen Konzepten und
Handlungsstrategien seit vielen Jahren und wurden durch Mittel der
Städtebauförderung gefördert:
 Für die Bonner Innenstadt existiert mit dem Masterplan Innere
Stadt seit seiner Verabschiedung im Jahr 2013 ein Konzept,
welches – durch Mittel der Städtebauförderung – seit dem Jahr
2014 umgesetzt wird.
 Für Bad Godesberg existiert nach Durchführung des Leitbildprozesses
ein Konzept im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
für die Innenstadt Bad Godesbergs, welches sich in der Umsetzung
befindet.
 Für Beuel startet ein Konzept im Rahmen des integrierten
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Quartier östlich des
Beueler Bahnhofs, das die Verknüpfung mit der Beueler Innenstadt
(„Scharnierfunktion des Bahnhofes“) ausdrücklich vorsieht.
 Für den Hardtberg ist die Erarbeitung eines Integrierten
Handlungskonzeptes innerhalb der nächsten Jahre vorgesehen.
Es wird geprüft ob im Förderzeitraum angedachte Konzepterstellungen
anstelle über die Städtebauförderung durch Projektaufruf finanziert
werden könnte.
Nach dem Bundesprogramm sind förderfähig (Punkt 2. des Programms)
„Machbarkeitsstudien, Beratungsleistungen, Gutachten, Planungen für die
Aufwertung und Nachnutzung der vom Wandel betroffenen Standorte,
insbesondere bei leerstehenden „Einzelhandelsgroßimmobilien“ und ähnlichenSeite 2 von 5
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zentrumsprägenden Gebäuden.“
Im Rahmen des Sofortprogramms zu Stärkung der Innenstädte und Zentren
NRW hatte die Verwaltung diesen möglichen Fördertatbestand bereits geprüft
und mit den wenigen Eigentümern möglicher in Frage kommenden
Einzelhandelsgroßimmobilien abgestimmt. Die Sinnhaftigkeit einer Förderung
für die o.g. Leistungen wurde von den Beteiligten nicht gesehen.
Nach dem Bundesprogramm sind förderfähig (Punkt 3. des Programms) „der
Aufbau von neuen oder der Ausbau bestehender innenstadtbezogener
Kooperationen (z.B. Zentrenmanagement), die die unterschiedlichen
Anforderungen und Potentiale aller relevanten Akteure zur Entwicklung des
Ortes zusammenführen und moderieren (z.B. Durchführung von
Informationsveranstaltungen, Planspielen, Moderationsprozessen mit breiter
Akteursbeteiligung, Workshops, Beratung von Eigentümern und
Gründungsinteressierten, Gründung eines lokalen „Beirats Innenstadt“ usw.).
Die Verwaltung fördert bereits seit vielen Jahren die Zusammenarbeit
verschiedenster Akteursgruppen (Gründung und Beratung von
Werbegemeinschaften, Immobilien- und Standortgemeinschaften) sowie die
Kooperation der Akteure untereinander und mit der Verwaltung.
Um innenstadtbezogene Kooperationen zwischen einzelnen Unternehmen,
Kulturschaffenden etc. zu befördern, wurde im Rahmen des Sofortprogramms
zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW ein bis Ende 2022
befristetes Zentrenmanagement für Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg
eingerichtet.
Für Bad Godesberg befindet sich die Weiterförderung eines
Zentrenmanagements bis 2025 aus Mitteln der Städtebauförderung in der
Beantragungsphase. Da die Förderantragsunterlagen hierfür bereits vorliegen
(s. DS Nr. 211222) wird geprüft, ob eine Förderung auch über den Projektaufruf
erfolgen kann.
Für Beuel wird ein Zentrenmanagement im Rahmen des Integrierten
Handlungskonzeptes „Kulturquartier“ ebenfalls vorgesehen. Auch Rahmen des
kommenden Integrierten Handlungskonzeptes Hardtberg ist die Beantragung
eines Zentrenmangements vorgesehen. Für alle drei Projekte liefert das derzeit
laufende Zentrenmanagement im Rahmen des Sofortprogramms wichtige
Vorarbeiten für die erfolgreiche Weiterführung.
Das Zentrenmanagement für die Bonner Innenstadt wurde im Rahmen des
Masterplans Innere Stadt bis einschließlich 2025 bewilligt. Gründungsberatung
und Beratung von Eigentümer*innen sind tägliches Geschäft der Verwaltung.
Nach der City-Konferenz im Herbst 2020 hat die Verwaltung einen Arbeitskreis
und eine verwaltungsinterne Task Force eingerichtet, um sowohl strategische
Überlegungen anzustellen, aber auch um zeitnah auf Entwicklungen reagieren
zu können.
Nach dem Bundesprogramm ist förderfähig (Punkt 4. des Programms) „die
Einrichtung eines Verfügungsfonds für investive und nichtinvestive
Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Zentrums, der sich zu mindestensSeite 3 von 5
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50 v.H. aus Mitteln der Wirtschaft, Privaten oder zusätzlichen Mitteln der
Gemeinde finanziert. Über die Verwendung der Mittel entscheidet ein lokales
Gremium.“
Für noch nicht bewilligte Förderanträge wird geprüt inwieweit durch den
Projektaufruf eine Förderung erfolgen kann.
Nach dem Bundesprogramm ist förderfähig (Punkt 5. des Programms) „die
vorübergehende Anmietung von leerstehenden Räumlichkeiten, insbesondere
Ladenlokalen, mit dem Ziel, zukunftsfähige, frequenzbringende Nutzungen (z.B.
Start-Ups, Kultur-und Bildungsangebote, gemeinwohlorientierte Initiativen) in
der Startphase zu unterstützen. Bei der Neuvermietung an die Kommune hat
der Vermieter die bisherige Miete im Interesse der kooperativen
Stadtentwicklung grundsätzlich um mindestens 15 % zu reduzieren.
Förderfähig sind die Ausgaben der reduzierten Weitervermietung an die neuen,
oben genannten Nutzer bis zu einer förderfähigen Mietfläche von 300 qm für
die Dauer von bis zu zwei Jahren.“
Bonn hat insgesamt eine stark unterdurchschnittliche Leerstandsquote im
einstelligen Prozentbereich. Nach übereinstimmender Meinung – abgefragt
während einer NRW-weiten Innenstadtkonferenz – ist (dringender)
Handlungsbedarf ab einem Leerstandszeitraum von ein bis zwei Jahren und
einer Leerstandsquote von rund 30 Prozent gegeben. Beides trifft im
Wesentlichen auf die Bonner Zentren nicht zu. Für einen funktionierenden
Immobilienmarkt wäre dieses Instrument aus Sicht der Verwaltung auch ein
deutlicher Markteingriff und in die Gewerbefreiheit.
Dennoch soll geprüfte werden ob die Anmietung von Räumlichkeiten zur
Unterstützung der Transformation in den Innenstädten förderfähig wäre.
Nach dem Bundesprogramm ist förderfähig (Punkt 6. des Programms) „der
Zwischenerwerb für die Dauer von drei Jahren bei Immobilien, die durch Lage
oder Erscheinungsbild eine besondere Bedeutung für das Zentrum haben und
in der Erdgeschosszone und darüber hinaus seit mindestens i.d.R. 12 Monaten
leer stehen und durch neue Nutzungen zur Belebung in der Innenstadt beitra-
gen sollen. Förderfähig sind hier – abzüglich laufender Mieteinnahmen und
zuzüglich anfallender Grunderwerbsnebenkosten –
1. die Ausgaben für den Zwischenerwerb (Zinsausgaben) des Gebäudes
auf Basis des Verkehrswertes
2. Maßnahmen zur Verkehrssicherung in Höhe von 0,20 Euro pro
Quadratmeter und Monat. Nicht förderfähig ist der Kaufpreis der
Immobilie.“
3. Bonn hat insgesamt eine stark unterdurchschnittliche Leerstandsquote
im einstelligen Prozentbereich. Nach übereinstimmender Meinung –
abgefragte während einer NRW-weiten Innenstadtkonferenz – ist
(dringender) Handlungsbedarf ab einem Leerstandszeitraum von zwei
Jahren und einer Leerstandsquote von rund 30 Prozent gegeben.Seite 4 von 5
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Beides trifft im Wesentlichen auf die Bonner Zentren nicht zu. Für einen
funktionierenden Immobilienmarkt wäre dieses Instrument aus Sicht der
Verwaltung auch ein deutlicher Markteingriff und in die Gewerbefreiheit.
Nach dem Bundesprogramm sind förderfähig (Punkt 7. des Programms)
„Maßnahmen des Innenstadtmarketings und der Öffentlichkeitsarbeit.“
Im Rahmen der o.g. Zentrenmanagements sind Mittel für Maßnahmen des
Innenstadtmarketings und der Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Dies gilt
ebenfalls auf für das einzurichtende Zentrenmanagement für die Bonner
Innenstadt, welches im Rahmen des Masterplans Innere Stadt Bonn gefördert
wird. Somit wird dies in allen vier Zentrenmanagements im Rahmen des
Projektbausteines „Marketing- und Image-Konzept“ sowie „Öffentlichkeitsarbeit“
Anwendung finden. Es wird geprüft, ob der Projektaufruf die Chance birgt, zur
Verstetigung eines der bis 2022 befristeten Zentrenmanagements beizutragen.
Nach dem Bundesprogramm sind förderfähig (Punkt 8. des Programms)
„geringfügige baulich-investive Maßnahmen für eine zukunftsfähige
Transformation der Innenstadt / des Zentrums, z.B. Umgestaltungen /
Aufwertungen von Gebäuden, Plätzen, Freiflächen zur kreativen, temporären
Zwischennutzung. Das Volumen dieser Maßnahmen soll pro
Zuwendungsempfänger grundsätzlich nur einen geringfügigen Anteil (30 %)
betragen.“
Im Rahmen der durch die Städtebauförderung finanzierten Integrierten
Stadtentwicklungskonzepte sind nicht nur geringfügige baulich-investive
Maßnahmen bereits enthalten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de