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211504-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe

Nummer
211504-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 04.11.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 28.10.2021 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 29.09.2021 Empfehlung
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211504-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung
eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters
sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
29.09.2021 Empfehlung
Rat 28.10.2021 Entscheidung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda hat die Beschlussvorlage
in seiner Sitzung am 23.09.2021 mit der Maßgabe beschlossen, dass die
Verwaltung bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung und
Vergabe die Besetzung des Feuerwehrkrans mit Einsatzkräften kurz ergänzend
darstellt. Dies erfolgt hiermit in Form einer ergänzenden Stellungnahme.
Ergänzende Stellungnahme
Die Besetzung des Feuerwehrkrans erfolgt grundsätzlich aus dem
Sonderfahrzeugpool der Feuer- und Rettungswache 1 am Lievelingsweg.
Dieser Pool besteht ständig aus vier Mitarbeitenden, die je nach Bedarf
unterschiedliche Fahrzeuge besetzen. Da es sich – mit Ausnahme eines
Rettungswagens des Spitzenbedarfs – hierbei um Fahrzeuge handelt, die
relativ geringe Einsatzzahlen zu verzeichnen haben, erscheint es auch
weiterhin verhältnismäßig und vertretbar, deren Besatzungen in einem
gemeinsamen Pool zusammenzufassen.
Bei einem Einsatz der Rüsteinheit im Rahmen größerer technischer
Hilfeleistungen sind zur Besetzung der zugehörigen Einsatzmittel fallweise
auch mehr Einsatzkräfte erforderlich, als im Sonderfahrzeugpool vorgehalten
werden. Insgesamt werden nach Abschluss der aktuell laufenden und nun
vorgesehenen Beschaffungsmaßnahmen für diesen Einsatzbereich an der
Feuerwache 1 zwei Rüstwagen, ein Feuerwehrkran und drei über
Wechselladerfahrzeuge zu transportierende Abrollcontainer mit Spezialgerät für
besondere Einsatzlagen vorgehalten. Es ist beabsichtigt im Zuge der noch
anstehenden Ersatzbeschaffung des zweiten Rüstwagens für den
Schienenbetrieb die Zahl der Abrollbehälter auf zwei zu reduzieren. Der
Ersteinsatz der Rüsteinheit, bestehend aus dem Feuerwehrkran und einem
Rüstwagen ist mit den vier Funktionen möglich. Um in seltenen Fällen auch alle
diese Fahrzeuge zum Einsatz bringen zu können, erfolgt die Besetzung dann
durch Einsatzkräfte aus der Löscheinheit. Die dazu erforderlichen Fahrzeuge
verbleiben dann auf der Feuerwache 1 und werden vor Ort durch Fahrzeuge
anderer Wachen kompensiert.Seite 1 von 2
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In sehr seltenen Fällen ist es möglich, dass sowohl die Löscheinheit der
Feuerwache 1, als auch der Rettungswagen des Spitzenbedarfs in Einsätzen
gebunden sind und parallel eine technische Hilfeleistung an anderer Stelle
erforderlich wird. Hier würde dann mit den verbliebenen zwei Kräften des
Sonderfahrzeugpools zunächst nur der Feuerwehrkran besetzt. Weitere
Fahrzeuge würden dann über Einsatzpersonal anderer Feuerwachen oder über
Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr, die für die Wachbesetzung besonders
ausgebildet sind, mit entsprechendem Zeitverzug nachgeführt.
Für die Besetzung des Feuerwehrkrans stehen auf den drei Wachabteilungen
der Feuerwache 1 aktuell insgesamt 23 dafür ausgebildete Einsatzkräfte zur
Verfügung. Um die Besetzung des Feuerwehrkrans mit zwei hierfür besonders
ausgebildeten Einsatzkräften sicherzustellen, wird voraussichtlich im Zuge der
Einweisung auf den neuen Kran auch noch einmal eine Grundausbildung für
weitere Kranmaschinisten durchgeführt. Vor Inbetriebnahme eines neuen
Gerätes oder Fahrzeugs werden die bisher für die Aufgabe qualifizierten
Mitarbeitenden unterwiesen und geschult. Das würde auch beim neuen
Feuerwehrkran intensiv durchgeführt. Um auf unterschiedliche
Einsatzsituationen vorbereitet zu sein und die erforderliche Routine zur
Bedienung zu erhalten, ist darüber hinaus eine regelmäßige Fortbildung dieser
Kräfte sowohl im Rahmen der täglichen Ausbildungseinheiten der
Wachabteilungen, als auch im Rahmen von Wiederholungsschulungen durch
das Ausbildungssachgebiet erforderlich.
Im Rahmen des aktuell gültigen Brandschutzbedarfsplans war eine zusätzliche
Funktion für den oben genannten Sonderfahrzeugpool, die mit der möglichen
Besetzung eines zusätzlichen Tanklöschfahrzeugs zur Erhöhung der
Erreichungsgrade im Schutzziel „Grundschutz“ verbunden ist, seinerzeit unter
den Vorbehalt des Nichterreichens einer Schwelle von 78% der relevanten
Einsätze bei dieser Größe gestellt worden. Da diese Schwelle selbst unter den
vergleichsweise günstigen Bedingungen der pandemiebedingt geringen
Verkehrslast weiterhin verfehlt wurde – erreicht wurden jeweils nur etwa 75% -
wird die Verwaltung in Kürze mit dem Zwischenbericht zum
Brandschutzbedarfsplan voraussichtlich vorschlagen, dieses Fahrzeug zu
beschaffen und die zusätzliche Funktion zu besetzen. Hierdurch würde der
Sonderfahrzeugpool der Feuerwache 1 auf fünf Einsatzkräfte vergrößert, was
für die Besetzung des Feuerwehrkrans nicht unbedingt erforderlich ist, den
Betrieb für alle Sonderfahrzeuge aber vereinfacht. Auch weiterhin werden bei
bestimmten Einsatzlagen nicht alle benötigten Fahrzeuge ohne Rückgriff auf
die Löscheinheit besetzt werden können, was aber auch dem Vorgehen auf
den anderen Feuerwachen bei Einsätzen entspricht, die in deren
Sonderaufgabenbereich fallen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de