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211504 · Beschlussvorlage: Auftrag

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe

Nummer
211504
Art
Beschlussvorlage: Auftrag
Veröffentlicht
30.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 29.09.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 04.11.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 28.10.2021 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.09.2021 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 211504-04 AA Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe Antrag zur Vorlage 211504
  2. 211504-02 ST Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe
  3. 211504-01 ST Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe

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Beschlussvorlage: Auftrag
öffentlich
211504
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung
eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters
sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe
Beratungsfolge
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
09.09.2021 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
23.09.2021 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
29.09.2021 Empfehlung
Rat 28.10.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Auf Grund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmung war eine
Erstellung der Vorlage, die den Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz noch fristgerecht erreicht, nicht möglich. Die Einleitung des
Vergabeverfahrens ist jedoch dringlich, da u.a. mit dem derzeitigen
Bestandsfahrzeug Rettungsarbeiten bei Schadensereignissen in Verbindung
mit den 2022 in Zulauf befindlichen Niederflur-Straßenbahnwagen
ausgeschlossen und damit lageabhängig zeitaufwändiger und unsicherer
werden.
Beschlussvorschlag
1. Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der
Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Lieferung eines
Feuerwehrkrans nach DIN EN 1846, E DIN 14502-2 und DIN 14502-3
und eines zugehörigen Abrollbehälters nach DIN 14505 für Feuerwehr
und Rettungsdienst wird zugestimmt.
2. Die notwendigen investiven Mittel zur Beschaffung des Feuerwehrkrans
und eines zugehörigen Abrollbehälters in Höhe von 1.500.000 € werden
bei der Finanzstelle 537002192000 im Haushaltsjahr 2021
überplanmäßig bereitgestellt. Die investive Deckung erfolgt über den
Investitionskostenzuschuss an das SGB (Finanzstelle 5201001291000;
Finanzposition 78.6500).
Begründung
Die vom Rat beschlossene aktuelle Fassung des Brandschutzbedarfsplans derSeite 1 von 4
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Bundesstadt Bonn (DS-Nr. 1811905) weist zur Aufgabenerfüllung im Bereich
der schweren technischen Hilfeleistung einen Feuerwehrkran mit
ausreichenden Leistungsdaten aus. Als Ergebnis der Beratung zur
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans in den politischen Gremien wurde
die Verwaltung hierbei beauftragt, bei Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges die
Notwendigkeit inhaltlich näher zu betrachten. Nach entsprechender Prüfung ist
festzustellen, dass das vorgehaltene Fahrzeug, Baujahr 1992, die geforderten
Leistungsdaten bei Weitem nicht erfüllen kann und daher kurzfristig eine
Ersatzbeschaffung einzuleiten ist.
Die Notwendigkeit und Dringlichkeit ergibt sich nun unter anderem durch die
Neubeschaffung von Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen durch die Stadtwerke
Bonn. Diese weisen ein Gesamtgewicht von bis zu 44 t auf und können mit
dem aktuell vorhandenen Feuerwehrkran auch unter optimalen
Randbedingungen nicht mehr angehoben werden. Mit der Auslieferung der
ersten Fahrzeuge dieses Typs wird im kommenden Jahr gerechnet. Damit ist
ab diesem Zeitpunkt die Befreiung von Personen aus Zwangslagen bei
Schadensereignissen in Verbindung mit den neuen Niederflur-
Straßenbahnwagen durch den aktuellen Feuerwehrkran ausgeschlossen,
wodurch Rettungsarbeiten lageabhängig erheblich zeitaufwändiger und
unsicherer werden.
Der aktuell eingesetzte Feuerwehrkran sollte bereits 2013 ersatzbeschafft
werden und wurde schließlich aufwändig saniert, um doch noch eine längere
Nutzungsdauer ermöglichen zu können.
Neben dieser fehlenden technischen Eignung des Bestandsfahrzeuges
erweisen sich die Unterhaltungskosten ebenfalls zunehmend als
unwirtschaftlich, da die Ersatzteilversorgung seitens des Herstellers bereits im
Jahr 2012 ausgelaufen ist. Ersatzteile sind daher nicht mehr erhältlich und es
müssen teure Einzelanfertigungen beauftragt werden. Hierdurch entstehen
neben den hohen laufenden Kosten auch hohe Ausfallzeiten, in denen
kurzfristig auf kein Kranfahrzeug zugegriffen werden kann.
Im Rahmen des damaligen Beschlussvorschlags (DS-Nr. 1310679) wurden
zahlreiche Alternativen wie Kooperationsvereinbarungen mit anderen
Feuerwehren oder die Anmietung von Privatunternehmen untersucht. Im
Ergebnis kann aber über beide Wege nicht die zeitgerechte Verfügbarkeit eines
geeigneten Fahrzeuges sichergestellt werden. Sichtbar wurde dieser Umstand
unter anderem im Verlauf des Baustellenunfalls an der Poppelsdorfer Allee am
27.04.2021, bei dem der aktuell in Dienst befindliche Feuerwehrkran aufgrund
seiner unzureichenden Leistungsfähigkeit nicht zur Rettung der unter
Betonteilen eingeklemmten Personen eingesetzt werden konnte. Da das
Eintreffen eines leistungsfähigen Mobilkrans eines Fachunternehmens auf
Grund des bei dieser Beauftragungsform notwendigen Vorlaufs erst etwa zwei
Stunden nach Anforderung erfolgt ist, musste für die Rettung eine improvisierte
und hinsichtlich des Erfolgs und der Sicherheit von Patienten und
Einsatzkräften schwierige Kombination aus unterschiedlichen
Feuerwehrgeräten und einem auf der Baustelle vorhandenen Kettenbagger
eingesetzt werden.
Um wichtige Zubehörteile wie Anschlagmaterialien (zusätzliche Ketten,
Textilschlingen, Schäkel), eine Korbtrage zur Personenrettung und einenSeite 2 von 4
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Arbeitskorb zur Personenbeförderung schnell und sicher zur Einsatzstelle
transportieren zu können, ist mit dem Kran die Beschaffung eines
Abrollbehälters erforderlich. Der Abrollbehälter wird im Einsatzfall von einem
bereits vorhandenen Wechselladerfahrzeug von Feuerwehr und Rettungsdienst
aufgenommen und transportiert. Bisher sind diese Ausrüstungsgegenstände
entweder für den vorhandenen Kran nicht vorhanden, da dies seine
Einsatzgrenzen übersteigt oder sie sind auf verschiedenen Abrollbehältern und
Fahrzeugen gelagert, was zusätzlichen Personal- und Zeitaufwand bedeutet.
Finanzielle Auswirkungen
Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung waren für die Ersatzbeschaffung
eines Feuerwehrkrans in der Finanzstelle 5370002192000 im Haushaltsjahr
2023 300.000,00 € sowie 2024 1.000.000,00 € etatisiert. Auf Grund der
vorstehend dargestellten Notwendigkeit muss die Ersatzbeschaffung bereits
jetzt erfolgen. Im Rahmen der Projektierung wurde deutlich, dass neben dem
Feuerwehrkran auch ein Abrollbehälter erforderlich ist, für den Schätzkosten in
Höhe von 200.000,00 € anzunehmen sind. Die Mittel sind überplanmäßig bei
der Finanzstelle 5370002192000 in 2021 bereitzustellen. Dadurch kann der
Beschaffungsvorgang eingeleitet werden. Die kassenmäßige Abwicklung wird
vss. in 2022 abgewickelt. Die Mittel sind als investive
Ermächtigungsübertragung nach 2022 zur Verfügung zu stellen.
Die Maßnahme entspricht ebenfalls den Maßstäben des § 82 GO NRW i.S.d.
erlassenen hauswirtschaftlichen Sperre, wonach ausschließlich Aufwendungen
und Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher
Verpflichtung oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben
unaufschiebbar sind.
Im vorliegenden Fall ist die Beschaffung des Feuerwehrkrans und des
Abrollbehälters –wie oben ausgeführt- für die Weiterführung notwendiger
Aufgaben der Feuerwehr notwendig und unaufschiebbar.
Vergabeart
öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Angebotseinziehung (bei
sonstigen Honorarverträgen)
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
VOB UVgO VgV 1.500.000,00 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)Seite 3 von 4
Seite 4
1.02.19 Brandschutz 78.3100 5370002192000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de