211504 · Beschlussvorlage: Auftrag
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe
Kerndaten
- Nummer
- 211504
- Art
- Beschlussvorlage: Auftrag
- Veröffentlicht
- 30.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
- Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe Antrag zur Vorlage 211504
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Beschlussvorlage: Auftrag öffentlich 211504 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe Beratungsfolge Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 09.09.2021 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.09.2021 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 29.09.2021 Empfehlung Rat 28.10.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Auf Grund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmung war eine Erstellung der Vorlage, die den Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz noch fristgerecht erreicht, nicht möglich. Die Einleitung des Vergabeverfahrens ist jedoch dringlich, da u.a. mit dem derzeitigen Bestandsfahrzeug Rettungsarbeiten bei Schadensereignissen in Verbindung mit den 2022 in Zulauf befindlichen Niederflur-Straßenbahnwagen ausgeschlossen und damit lageabhängig zeitaufwändiger und unsicherer werden. Beschlussvorschlag 1. Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Lieferung eines Feuerwehrkrans nach DIN EN 1846, E DIN 14502-2 und DIN 14502-3 und eines zugehörigen Abrollbehälters nach DIN 14505 für Feuerwehr und Rettungsdienst wird zugestimmt. 2. Die notwendigen investiven Mittel zur Beschaffung des Feuerwehrkrans und eines zugehörigen Abrollbehälters in Höhe von 1.500.000 € werden bei der Finanzstelle 537002192000 im Haushaltsjahr 2021 überplanmäßig bereitgestellt. Die investive Deckung erfolgt über den Investitionskostenzuschuss an das SGB (Finanzstelle 5201001291000; Finanzposition 78.6500). Begründung Die vom Rat beschlossene aktuelle Fassung des Brandschutzbedarfsplans derSeite 1 von 4 Seite 2 Bundesstadt Bonn (DS-Nr. 1811905) weist zur Aufgabenerfüllung im Bereich der schweren technischen Hilfeleistung einen Feuerwehrkran mit ausreichenden Leistungsdaten aus. Als Ergebnis der Beratung zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans in den politischen Gremien wurde die Verwaltung hierbei beauftragt, bei Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges die Notwendigkeit inhaltlich näher zu betrachten. Nach entsprechender Prüfung ist festzustellen, dass das vorgehaltene Fahrzeug, Baujahr 1992, die geforderten Leistungsdaten bei Weitem nicht erfüllen kann und daher kurzfristig eine Ersatzbeschaffung einzuleiten ist. Die Notwendigkeit und Dringlichkeit ergibt sich nun unter anderem durch die Neubeschaffung von Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen durch die Stadtwerke Bonn. Diese weisen ein Gesamtgewicht von bis zu 44 t auf und können mit dem aktuell vorhandenen Feuerwehrkran auch unter optimalen Randbedingungen nicht mehr angehoben werden. Mit der Auslieferung der ersten Fahrzeuge dieses Typs wird im kommenden Jahr gerechnet. Damit ist ab diesem Zeitpunkt die Befreiung von Personen aus Zwangslagen bei Schadensereignissen in Verbindung mit den neuen Niederflur- Straßenbahnwagen durch den aktuellen Feuerwehrkran ausgeschlossen, wodurch Rettungsarbeiten lageabhängig erheblich zeitaufwändiger und unsicherer werden. Der aktuell eingesetzte Feuerwehrkran sollte bereits 2013 ersatzbeschafft werden und wurde schließlich aufwändig saniert, um doch noch eine längere Nutzungsdauer ermöglichen zu können. Neben dieser fehlenden technischen Eignung des Bestandsfahrzeuges erweisen sich die Unterhaltungskosten ebenfalls zunehmend als unwirtschaftlich, da die Ersatzteilversorgung seitens des Herstellers bereits im Jahr 2012 ausgelaufen ist. Ersatzteile sind daher nicht mehr erhältlich und es müssen teure Einzelanfertigungen beauftragt werden. Hierdurch entstehen neben den hohen laufenden Kosten auch hohe Ausfallzeiten, in denen kurzfristig auf kein Kranfahrzeug zugegriffen werden kann. Im Rahmen des damaligen Beschlussvorschlags (DS-Nr. 1310679) wurden zahlreiche Alternativen wie Kooperationsvereinbarungen mit anderen Feuerwehren oder die Anmietung von Privatunternehmen untersucht. Im Ergebnis kann aber über beide Wege nicht die zeitgerechte Verfügbarkeit eines geeigneten Fahrzeuges sichergestellt werden. Sichtbar wurde dieser Umstand unter anderem im Verlauf des Baustellenunfalls an der Poppelsdorfer Allee am 27.04.2021, bei dem der aktuell in Dienst befindliche Feuerwehrkran aufgrund seiner unzureichenden Leistungsfähigkeit nicht zur Rettung der unter Betonteilen eingeklemmten Personen eingesetzt werden konnte. Da das Eintreffen eines leistungsfähigen Mobilkrans eines Fachunternehmens auf Grund des bei dieser Beauftragungsform notwendigen Vorlaufs erst etwa zwei Stunden nach Anforderung erfolgt ist, musste für die Rettung eine improvisierte und hinsichtlich des Erfolgs und der Sicherheit von Patienten und Einsatzkräften schwierige Kombination aus unterschiedlichen Feuerwehrgeräten und einem auf der Baustelle vorhandenen Kettenbagger eingesetzt werden. Um wichtige Zubehörteile wie Anschlagmaterialien (zusätzliche Ketten, Textilschlingen, Schäkel), eine Korbtrage zur Personenrettung und einenSeite 2 von 4 Seite 3 Arbeitskorb zur Personenbeförderung schnell und sicher zur Einsatzstelle transportieren zu können, ist mit dem Kran die Beschaffung eines Abrollbehälters erforderlich. Der Abrollbehälter wird im Einsatzfall von einem bereits vorhandenen Wechselladerfahrzeug von Feuerwehr und Rettungsdienst aufgenommen und transportiert. Bisher sind diese Ausrüstungsgegenstände entweder für den vorhandenen Kran nicht vorhanden, da dies seine Einsatzgrenzen übersteigt oder sie sind auf verschiedenen Abrollbehältern und Fahrzeugen gelagert, was zusätzlichen Personal- und Zeitaufwand bedeutet. Finanzielle Auswirkungen Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung waren für die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrkrans in der Finanzstelle 5370002192000 im Haushaltsjahr 2023 300.000,00 € sowie 2024 1.000.000,00 € etatisiert. Auf Grund der vorstehend dargestellten Notwendigkeit muss die Ersatzbeschaffung bereits jetzt erfolgen. Im Rahmen der Projektierung wurde deutlich, dass neben dem Feuerwehrkran auch ein Abrollbehälter erforderlich ist, für den Schätzkosten in Höhe von 200.000,00 € anzunehmen sind. Die Mittel sind überplanmäßig bei der Finanzstelle 5370002192000 in 2021 bereitzustellen. Dadurch kann der Beschaffungsvorgang eingeleitet werden. Die kassenmäßige Abwicklung wird vss. in 2022 abgewickelt. Die Mittel sind als investive Ermächtigungsübertragung nach 2022 zur Verfügung zu stellen. Die Maßnahme entspricht ebenfalls den Maßstäben des § 82 GO NRW i.S.d. erlassenen hauswirtschaftlichen Sperre, wonach ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Im vorliegenden Fall ist die Beschaffung des Feuerwehrkrans und des Abrollbehälters –wie oben ausgeführt- für die Weiterführung notwendiger Aufgaben der Feuerwehr notwendig und unaufschiebbar. Vergabeart öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Angebotseinziehung (bei sonstigen Honorarverträgen) Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto VOB UVgO VgV 1.500.000,00 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv)Seite 3 von 4 Seite 4 1.02.19 Brandschutz 78.3100 5370002192000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben vorgesehen Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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