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211450-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: A 565 Starkregenauswirkungen für Bonn beim Ausbau einbeziehen

Nummer
211450-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.09.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211450 Bürgerantrag: A 565 Starkregenauswirkungen für Bonn beim Ausbau einbeziehen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211450-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: A 565 Starkregenauswirkungen für
Bonn beim Ausbau einbeziehen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
29.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Zuge der Beteiligung am Planfeststellungsverfahren zum 6-streifigen
Ausbau der A565 aus dem Jahr 2020 wurde seitens des Tiefbauamtes für den
südlichen Bauabschnitt die Betrachtung von Starkregenereignissen mit einer
Jährlichkeit von 50 und 100 Jahren gefordert. Das bestehende
Rückhaltevolumen wird entsprechend der Planung angepasst werden. In
diesem Zusammenhang muss aber darauf hingewiesen werden, dass
Mischwasserkanäle nur für übliche Niederschläge, nicht aber für
Starkregenereignisse bemessen werden können.
Grundsätzlich können die überflutungsgefährdeten Bereiche im Bonner
Stadtgebiet den Starkregengefahrenkarten, veröffentlicht im Stadtplan Bonn
unter den Themen „Umwelt/Wasser/Hochwasser“, entnommen werden.
Eine Betrachtung der angrenzenden Bäche wurde, im Zuge des zuvor
genannten Planfeststellungsverfahrens, ebenfalls durchgeführt. Der 6-streifige
Ausbau hat demnach keine negativen Auswirkungen auf den Endenicher bzw.
Dransdorfer/ Rheindorfer Bach. Durch die künftige Rückhaltung und
Behandlung des Niederschlagswassers vor Einleitung in die Gewässer wird
sogar eine Verbesserung erzielt.
Unabhängig davon werden im Bereich des Rheindorfer Bachs aber
kontinuierlich Renaturierungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt,
wie beispielsweise der Umbau des Abschlagbauwerks am Dransdorfer Bach,
um die Gefahr durch Überschwemmungen, bis zu einem 100-jährlichen
Hochwasserereignis, aus der darunterliegenden Bebauung zu nehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerausschuss nimmt die Ausführungen in der Stellungnahme der
Verwaltung zur Kenntnis und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für erledigt. Mit
diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
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Datenstand: 03.11.2026, 11:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de