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211450 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: A 565 Starkregenauswirkungen für Bonn beim Ausbau einbeziehen

Nummer
211450
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
12.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 12.08.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.09.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.09.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 132,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211450-01 ST Bürgerantrag: A 565 Starkregenauswirkungen für Bonn beim Ausbau einbeziehen

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
211450
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
09.08.2021
Bürgerantrag: A 565 Starkregenauswirkungen für
Bonn beim Ausbau einbeziehen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
29.09.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat das Thema: A 565 Starkregenauswirkungen für Bonn beim
Ausbau einbeziehen.
Einzelheiten zur gewünschten Beschlussfassung und zur Fragestellung
ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Bürgerantrag Online
Datum
09.08.2021
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
A 565 Starkregenauswirkungen für Bonn beim Ausbau einbeziehen
Ihr Antrag
Mitte Juli 2021 haben Starkregenereignisse nur wenige Kilometer von Bonn große Schäden an Infrastruktur und
großes Unheil über Menschen und ihre Wohnungen, Kultur- und Arbeitsstätten angerichtet. Bonn ist in naher
Zukunft mit dem Ausbau der A 565 konfrontiert, deren Flächen durch die Stadt bekanntlich nahezu verdoppelt
werden sollen. Versiegelte Flächen sind für die Zukunft in Zusammenhang mit stärkeren und öfteren
Unwetterereignissen ein neues Risiko für Stadt und Bevölkerung, die dann an den zunehmenden
Regenabflüssen an der Autobahn wohnen und arbeiten.
Der Stadtrat möge daher unverzüglich beschließen auch in diesem ganz aktuellen Punkt nicht stillschweigend
der Autobahn GmbH zu vertrauen, sondern aktiv eine Analyse einzufordern oder sogar selbst in Auftrag zu
geben was konkret ein Regenereignis wie in der Eifel und im Ahrtal für Bonn an den Oberflächenabflüssen der
Autobahn A 565 an Gefahren und Schaden bedeutet hätte.
Schon in diesem Jahrzehnt hat sich doch mehrfach gezeigt, dass sogenannte "Jahrhundertereignisse" an
verschiedenen Orten des Landes in sehr viel kürzeren Abständen auftreten mit unvermittelbarer Stärke und
großer Kompromißlosigkeit.
Welche Infrastruktur ist also in Bonn rund um die A 565 konkret durch Starkregen und öfter auftretende
Unwetter gefährdet?
Sind die Volumen der Auffangbecken schon der aktuellen veränderten Klimalage angepaßt? Werden auch die
abfließenden Bäche betrachtet, dass sie für Bonner Bewohner keine verdoppelte Gefahr darstellen?
Bei einer durch die Verbreiterung der Autobahnspuren verdoppeltem Risiko, kann Bonn die betroffenen Gebiete
durch Beteiliungen an deren Elementarversicherungen berücksichtigen? Oder müssen die Bewohner der
betroffenen Wohngebiete und Eigentümer der Arbeitsstätten die erhöhten Risiken durch die ausgebaute
Autobahn ganz alleine tragen?
Mit welchen Maßnahmen und zu welchen Kosten muß die Stadt im Umfeld der ausgebauten A 565 ihre
Intrastruktur an den Bächen (Dransdorfer bzw Rheindorfer Bach) anpassen um Wohngebiete und Arbeitsstätten
dauerhaft zu schützen?
Welche anderen städtischen wichtigen Projekte können aufgrund dieser durch den Autobahnausbau
erforderlichen Bonner Investitionen in die Infrastruktur nicht umgesetzt werden? Werden eventuell sogar andere
Klimaanpassungs- oder Verkehrsprojekte dadurch verschoben oder sogar unmöglich?
Der Stadtrat möge für alle betroffenen Bürger eine sachliche und nüchterne Abwägung aufschlüsseln und die
Autobahn GmbH in die Pflicht nehmen Schaden von Bonn abzuwenden und Risiken von Gefahren zu minimieren.
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
pTq99cfMK
0099..0088..2211 2222::1144Seite 2 von 3
Begründung des Antrags
Bevor ein Ausbau der A 565 weiter geplant werden kann, muss sichergestellt werden, dass Starkregenereignisse
wie im Sommer 2021 geschehen, kein Risiko für Wohngebiete und Arbeitsstätten darstellt, was in eine ehrliche
Nutzen-Kosten-Analyse einbezogen werden muß aufgrund des erhöhten Risikos für Schäden.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de