211450 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: A 565 Starkregenauswirkungen für Bonn beim Ausbau einbeziehen
Kerndaten
- Nummer
- 211450
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 12.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 211450 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 09.08.2021 Bürgerantrag: A 565 Starkregenauswirkungen für Bonn beim Ausbau einbeziehen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.09.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat das Thema: A 565 Starkregenauswirkungen für Bonn beim Ausbau einbeziehen. Einzelheiten zur gewünschten Beschlussfassung und zur Fragestellung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Datum 09.08.2021 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff A 565 Starkregenauswirkungen für Bonn beim Ausbau einbeziehen Ihr Antrag Mitte Juli 2021 haben Starkregenereignisse nur wenige Kilometer von Bonn große Schäden an Infrastruktur und großes Unheil über Menschen und ihre Wohnungen, Kultur- und Arbeitsstätten angerichtet. Bonn ist in naher Zukunft mit dem Ausbau der A 565 konfrontiert, deren Flächen durch die Stadt bekanntlich nahezu verdoppelt werden sollen. Versiegelte Flächen sind für die Zukunft in Zusammenhang mit stärkeren und öfteren Unwetterereignissen ein neues Risiko für Stadt und Bevölkerung, die dann an den zunehmenden Regenabflüssen an der Autobahn wohnen und arbeiten. Der Stadtrat möge daher unverzüglich beschließen auch in diesem ganz aktuellen Punkt nicht stillschweigend der Autobahn GmbH zu vertrauen, sondern aktiv eine Analyse einzufordern oder sogar selbst in Auftrag zu geben was konkret ein Regenereignis wie in der Eifel und im Ahrtal für Bonn an den Oberflächenabflüssen der Autobahn A 565 an Gefahren und Schaden bedeutet hätte. Schon in diesem Jahrzehnt hat sich doch mehrfach gezeigt, dass sogenannte "Jahrhundertereignisse" an verschiedenen Orten des Landes in sehr viel kürzeren Abständen auftreten mit unvermittelbarer Stärke und großer Kompromißlosigkeit. Welche Infrastruktur ist also in Bonn rund um die A 565 konkret durch Starkregen und öfter auftretende Unwetter gefährdet? Sind die Volumen der Auffangbecken schon der aktuellen veränderten Klimalage angepaßt? Werden auch die abfließenden Bäche betrachtet, dass sie für Bonner Bewohner keine verdoppelte Gefahr darstellen? Bei einer durch die Verbreiterung der Autobahnspuren verdoppeltem Risiko, kann Bonn die betroffenen Gebiete durch Beteiliungen an deren Elementarversicherungen berücksichtigen? Oder müssen die Bewohner der betroffenen Wohngebiete und Eigentümer der Arbeitsstätten die erhöhten Risiken durch die ausgebaute Autobahn ganz alleine tragen? Mit welchen Maßnahmen und zu welchen Kosten muß die Stadt im Umfeld der ausgebauten A 565 ihre Intrastruktur an den Bächen (Dransdorfer bzw Rheindorfer Bach) anpassen um Wohngebiete und Arbeitsstätten dauerhaft zu schützen? Welche anderen städtischen wichtigen Projekte können aufgrund dieser durch den Autobahnausbau erforderlichen Bonner Investitionen in die Infrastruktur nicht umgesetzt werden? Werden eventuell sogar andere Klimaanpassungs- oder Verkehrsprojekte dadurch verschoben oder sogar unmöglich? Der Stadtrat möge für alle betroffenen Bürger eine sachliche und nüchterne Abwägung aufschlüsseln und die Autobahn GmbH in die Pflicht nehmen Schaden von Bonn abzuwenden und Risiken von Gefahren zu minimieren. Seite 1 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 pTq99cfMK 0099..0088..2211 2222::1144Seite 2 von 3 Begründung des Antrags Bevor ein Ausbau der A 565 weiter geplant werden kann, muss sichergestellt werden, dass Starkregenereignisse wie im Sommer 2021 geschehen, kein Risiko für Wohngebiete und Arbeitsstätten darstellt, was in eine ehrliche Nutzen-Kosten-Analyse einbezogen werden muß aufgrund des erhöhten Risikos für Schäden. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de