211437-02 AA · Änderungsantrag
Bürgerantrag: Umbenennung der Hindenburgallee in "Elisabeth-Selbert-Allee" BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 211437
Kerndaten
- Nummer
- 211437-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 31.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 211437-02 AA Antragsteller/in: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Jutta Acar 31.08.2021 gez. Jansen Bürgerantrag: Umbenennung der Hindenburgallee in "Elisabeth-Selbert-Allee" BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 211437 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Bürgerantrag der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule wird abgelehnt, da er gegen geltendes Recht verstößt. Begründung Die Elisabeth-Selbert-Gesamtschule ist als nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Teil der Gebietskörperschaft „Bundesstadt Bonn“ und damit nach § 24 GO NRW (Bürgerantrag) nicht antragsbefugt. Auch deren Rechtsträger (Land NRW) und Schulträger (Bundesstadt Bonn) wären laut Kommentierung von Articus/Schneider aufgrund des Umstandes, dass sie als „Grundrechtsverpflichtete“ nicht zugleich Träger eines Grundrechtes sein können, nicht antragsbefugt. Eine Beschlussfassung im Sinne der Stellungnahme der Oberbürgermeisterin wäre aus Sicht der BBB-Fraktion ebenfalls rechtswidrig, was dazu führen würde, dass die Oberbürgermeisterin ihren eigenen Beschlussvorschlag nach Beschlussfassung beanstanden müsste. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de