211437-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Umbenennung der Hindenburgallee in "Elisabeth-Selbert-Allee"
Kerndaten
- Nummer
- 211437-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211437-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Umbenennung der Hindenburgallee in "Elisabeth-Selbert-Allee" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat in seiner Sitzung am 14.04.2021 mit Mehrheit beschlossen, dass der Hindenburgplatz im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf und die Hindenburgallee im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf umbenannt werden sollen. Der Beschluss geht zurück auf einen gleichlautenden Bürgerantrag (DS 201092). Zur Umbenennung der Hindenburgallee liegt bereits ein Bürgerantrag vor, der darauf gerichtet ist, die Hindenburgallee nicht umzubenennen (DS 210759). Auf die dazu abgegebene Stellungnahme und die Ausführungen zum Verfahren von Benennungen und Umbenennungen von Straßen wird verwiesen. Bezüglich des hier vorliegenden Bürgerantrages und insbesondere zum Benennungsvorschlag „Elisabeth-Selbert-Allee“ ist festzustellen, dass bereits eine öffentliche Verkehrsfläche nach Elisabeth Selbert benannt ist. Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 25.08.2020 beschlossen, den Teilbereich der Breite Straße Nrn. 1 – 12 in Elisabeth-Selbert-Platz umzubenennen (DS 201192). Um mögliche Verwechselungen insbesondere in Not- und Rettungseinsätzen zu vermeiden, sollte von einer erneuten Verwendung des Namens abgesehen werden. Im Stadtgebiet Bonn gibt es einige Straßennamen, die sich lediglich in den jeweiligen Ergänzungsbezeichnungen wie zum Beispiel Straße, Platz oder Allee unterscheiden. Diese Doppelnennungen resultieren aber vornehmlich aus dem Umstand, dass nach der Kommunalen Neugliederung 1969 eine sehr hohe Anzahl von Umbenennungen durchzuführen war und seinerzeit in einigen Fällen lediglich auf die Änderung der Ergänzung zurückgegriffen wurde. Daher empfiehlt die Verwaltung den Bürgerantrag abzulehnen. Für den Fall, dass die Bezirksvertretung dennoch einer Umbenennung in „Elisabeth-Selbert-Allee“ zustimmen sollte, hat gemäß § 7 Absatz 2 u und § 8 c der Bezirkssatzung die Bezirksvertretung Entscheidungskompetenz, da der Name ursprünglich in der Straßenbenennungsliste enthalten war. Dazu wäreSeite 1 von 2 Seite 2 dann eine weitere Beschlussvorlage zu erstellen. Nachrichtlich: Bezüglich der Umbenennung des Hindenburgplatzes ist die von der Bezirksvertretung Bonn beschlossene Anliegerbefragung durchgeführt worden, die ein Mehrheitsvotum für den neuen Straßennamen „Loki-Schmidt- Platz“ ergeben hat. Ein entsprechender Beschlussentwurf wurde der Bezirksvertretung Bonn für die Sitzung am 24.08.2021 zur Entscheidung vorgelegt (DS 210700-02). Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: Die Bezirksvertretung Bad Godesberg schließt sich den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung an und lehnt den Bürgerantrag ab. Die Antragstellenden werden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de