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211435-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Vereinfachter Zugang zum städtischen Informationsangebot in multilingualen Versionen für https://www.bonn.de

Nummer
211435-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 29.03.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211435 Vereinfachter Zugang zum städtischen Informationsangebot in multilingualen Versionen für https://www.bonn.de

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211435-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
13 Presseamt
Dezernat:
Dez. OB
Vereinfachter Zugang zum städtischen
Informationsangebot in multilingualen Versionen für
https://www.bonn.de
Beratungsfolge
Integrationsrat 15.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In seiner Sitzung am 26.10.2021 hatte der Integrationsrat den
Tagesordnungspunkt samt Stellungnahme der Verwaltung beraten. In
Ergänzung der Stellungnahme 211435-01 ST sagte die Stadtverwaltung im
Laufe der Diskussion zu, erneut eine datenschutzkonforme Integration von
automatisierten Übersetzungsfunktionen (z.B. deepl.com oder Google
Translate) in www.bonn.de zu prüfen.
Die Prüfung hat ergeben, dass eine datenschutzkonforme Integration von
automatisierten Übersetzungsfunktionen für alle Inhalte der städtischen
Internetseiten derzeit nicht möglich ist.
Über deepl.com – die Firma hat ihren Sitz in Köln – können grundsätzlich keine
vollständigen Websites übersetzt werden. Eine kostenpflichtige Möglichkeit
erlaubt lediglich die Übersetzung einzelner Textpassagen/Texte. Zudem bietet
deepl.com nur eine Auswahl an Sprachen an.
Die Möglichkeiten zur Übersetzung einer Seite über Google Translate ist für
jeden Nutzer und jede Nutzerin bereits im jeweiligen Browser selbst gegeben.
Diese Übersetzung könnte – in deutlich minimiertem Umfang - zwar prinzipiell
in der Website in Form einer interaktiven Auswahl bereitgestellt werden.
Allerdings werden die Daten, die mit Google Translate übersetzt werden, an
Google übermittelt. Google gibt in seiner Datenschutzerklärung keine Auskunft
darüber, was mit den Daten geschieht, sondern lediglich welche Daten erhoben
werden (https://policies.google.com/privacy?hl=de). Je nach Inhalt der zu
übersetzenden Seite bzw. des zu übersetzenden Textes kann es sich dabei um
sensible Daten handeln. Insbesondere dann, wenn auf einer Seite
der www.bonn.de z.B. für einen Antrag personenbezogene Daten eingegeben
werden müssen.
Zudem speichert Google zumindest die IP-Adresse der Person, die den
Übersetzungsdienst in Anspruch nimmt. Mit den Auswertungsmöglichkeiten von
Google ist es möglich, Profile zu den einzelnen IP-Adressen zu bilden und nicht
zuletzt damit Personenbezug herzustellen. Das ist datenschutzrechtlich sehrSeite 1 von 2
Seite 2
problematisch. Ein weiterer Aspekt ist, dass mit Google Translate keine
rechtssichere Übersetzung gewährleistet werden kann.
Eine automatische Übersetzung mit Google Translate war bereits in der
Vergangenheit kurzzeitig vom Amt für Personal und Organisation für die
Onlineformulare unter Form-Solutions angeboten worden, musste dann aber
aus den oben genannten datenschutzrechtlichen Gründen wieder eingestellt
werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de