211435-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Vereinfachter Zugang zum städtischen Informationsangebot in multilingualen Versionen für https://www.bonn.de
Kerndaten
- Nummer
- 211435-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211435-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 13 Presseamt Dezernat: Dez. OB Vereinfachter Zugang zum städtischen Informationsangebot in multilingualen Versionen für https://www.bonn.de Beratungsfolge Integrationsrat 15.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In seiner Sitzung am 26.10.2021 hatte der Integrationsrat den Tagesordnungspunkt samt Stellungnahme der Verwaltung beraten. In Ergänzung der Stellungnahme 211435-01 ST sagte die Stadtverwaltung im Laufe der Diskussion zu, erneut eine datenschutzkonforme Integration von automatisierten Übersetzungsfunktionen (z.B. deepl.com oder Google Translate) in www.bonn.de zu prüfen. Die Prüfung hat ergeben, dass eine datenschutzkonforme Integration von automatisierten Übersetzungsfunktionen für alle Inhalte der städtischen Internetseiten derzeit nicht möglich ist. Über deepl.com – die Firma hat ihren Sitz in Köln – können grundsätzlich keine vollständigen Websites übersetzt werden. Eine kostenpflichtige Möglichkeit erlaubt lediglich die Übersetzung einzelner Textpassagen/Texte. Zudem bietet deepl.com nur eine Auswahl an Sprachen an. Die Möglichkeiten zur Übersetzung einer Seite über Google Translate ist für jeden Nutzer und jede Nutzerin bereits im jeweiligen Browser selbst gegeben. Diese Übersetzung könnte – in deutlich minimiertem Umfang - zwar prinzipiell in der Website in Form einer interaktiven Auswahl bereitgestellt werden. Allerdings werden die Daten, die mit Google Translate übersetzt werden, an Google übermittelt. Google gibt in seiner Datenschutzerklärung keine Auskunft darüber, was mit den Daten geschieht, sondern lediglich welche Daten erhoben werden (https://policies.google.com/privacy?hl=de). Je nach Inhalt der zu übersetzenden Seite bzw. des zu übersetzenden Textes kann es sich dabei um sensible Daten handeln. Insbesondere dann, wenn auf einer Seite der www.bonn.de z.B. für einen Antrag personenbezogene Daten eingegeben werden müssen. Zudem speichert Google zumindest die IP-Adresse der Person, die den Übersetzungsdienst in Anspruch nimmt. Mit den Auswertungsmöglichkeiten von Google ist es möglich, Profile zu den einzelnen IP-Adressen zu bilden und nicht zuletzt damit Personenbezug herzustellen. Das ist datenschutzrechtlich sehrSeite 1 von 2 Seite 2 problematisch. Ein weiterer Aspekt ist, dass mit Google Translate keine rechtssichere Übersetzung gewährleistet werden kann. Eine automatische Übersetzung mit Google Translate war bereits in der Vergangenheit kurzzeitig vom Amt für Personal und Organisation für die Onlineformulare unter Form-Solutions angeboten worden, musste dann aber aus den oben genannten datenschutzrechtlichen Gründen wieder eingestellt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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