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211423-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Hochwasserschutz und Katastrophenvorsorge für den Stadtbezirk in Bad Godesberg

Nummer
211423-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211423 Hochwasserschutz und Katastrophenvorsorge für den Stadtbezirk in Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211423-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Hochwasserschutz und Katastrophenvorsorge für
den Stadtbezirk in Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Welche Schlussfolgerungen zum Schutz der Bevölkerung in Bad
Godesberg zieht die Verwaltung zusammen mit allen beteiligten Experten
und Institutionen aus der Unwetterkatastrophe am 14. Juli 2021 unter
Berücksichtigung der bereits in der jüngsten Vergangenheit getroffenen
Hochwasserschutzmaßnahmen für den Stadtbezirk Bad Godesberg?
Für Bonn lässt sich in einem ersten Rückblick sagen, dass das Kanalnetz den
starken Dauerregen am 14.Juli 2021 weitestgehend schadlos abgeleitet hat
und es an den Bonner Bächen, mit Ausnahme des Dransdorfer Bachs, zu
keinen größeren Überflutungen geführt hat.
Bereits seit Anfang dieses Jahres werden im Rahmen eines
Hochwasserschutzkonzepts, beauftragt durch Wachtberg und Bonn
(Hochwasserpartnerschaft), mögliche Maßnahmen zur Hochwasserentlastung
am Godesberger Bach durch ein Planungsbüro geprüft. Die Arbeiten dauern
aktuell noch an, sodass noch keine finalen Ergebnisse vorliegen.
Des Weiteren werden an allen Bonner Bächen kontinuierlich verschiedene
Maßnahmen zum Schutz vor Überflutungen infolge von Starkregenereignissen
betrieben. Dazu gehören sowohl Renaturierungsmaßnahmen, die gemäß
europäischer Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) fortlaufend geplant und
umgesetzt werden, als auch der bauliche Hochwasserschutz an den Bonner
Bächen. Grundsätzlich ist eine Wiederherstellung natürlicher Retentionsräume
im urbanen Raum aber nur begrenzt möglich. Siedlungs- und Verkehrsflächen
sind in den ehemaligen Bach- und Flussauen vorhanden. Der Bodenwert von
angrenzenden Wohnhausgrundstücken ist meist sehr hoch und die Bereitschaft
zu einem Verkauf oder einer Umgestaltung meist sehr gering.
Der bauliche Hochwasserschutz wird vornehmlich im urbanen Bereich der
Bäche, aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit, umgesetzt. So wird die
Überflutungsgefahr in der Bebauung reduziert und damit ein bestmöglicher
Schutz vor Überschwemmungsereignissen vorgenommen.
Ein weiterer essentieller Baustein ist die Unterhaltung der Gewässer, die alleSeite 1 von 5
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notwendigen Maßnahmen zur kontinuierlichen Pflege und Entwicklung der
Bachbereiche beinhaltet.
2. Reichen die bisher durchgeführten Schutzmaßnahmen gegen
Überflutungen, die für den Godesberger Bach und Mehlemer Bach
getroffen wurden, auch bei extrem heftigen Niederschlägen aus und
welche weiteren Hochwasserschutz- und Klimaanpassungsmaßmaßen
sind geplant, um Überflutungen im Stadtbezirk von Bad Godesberg bei
überdimensionalem Starkregen zu vermeiden?
Bei Bachhochwassern wird der Abfluss im Bach berechnet, d. h. die
Wassermenge, die beispielsweise einem 100-jährlichen Abfluss entspricht. Ein
100-jährlicher Abfluss ist ebenfalls von Gewässer zu Gewässer je nach dessen
Ausprägung unterschiedlich. Ein Zusammenhang zwischen
Niederschlagsmenge und Ausmaß einer Überschwemmung ist daher nur
schwer herzustellen, da entscheidend ist, welche Einzugsgebiete wo vom
Niederschlag betroffen sind. Zudem werden bei der Bemessung von
Hochwasserschutzanlagen in der Regel Jährlichkeiten von maximal 100 oder
200 Jahren berücksichtigt, Extremereignisse können dabei nicht berücksichtigt
werden.
Der kommunale, technische Schutz gegen die Folgen von Starkregen stößt
unweigerlich bei extremen Starkregenereignissen an seine Grenzen, da
Hochwasserschutzmaßnahmen nicht auf derartige Wassermengen ausgelegt
sein können.
Ein 100%iger Schutz vor Überflutungen durch Hochwasserschutzmaßnahmen
bei solchen extremen Starkregenereignissen ist technisch also nicht möglich
und ein zusätzlicher Individualschutz unbedingt erforderlich! Die Stadt Bonn hat
hierzu umfangreiches Informationsmaterial zusammengestellt unter
www.bonn.de/starkregen.
Für den Godesberger Bach werden aktuell mögliche
Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines Hochwasserschutzkonzeptes
überprüft (siehe Antwort 1).
3. Wie bewertet die Verwaltung in Folge der Unwetterkatastrophe vom 14.
Juli 2021 die Wirksamkeit und Belastbarkeit des Entlastungskanals am
Mehlemer Bach sowie die installierten Messpegel zur Warnung vor
Hochwasser?
Bei der Unwetterkatastrophe im Juli hat sich der Kanal bewährt. Große
Wassermengen konnten abgeleitet und eine Überflutung von Mehlem
verhindert werden.
Die Messstationen an Godesberger Bach und Mehlemer Bach haben bei
Überschreitung der Warnschwellen entsprechende Alarmierungen in derSeite 2 von 5
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Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst ausgelöst, die entsprechende
Kräfte zur Erkundung an die Bäche entsandten. Die Feuerwehr alarmiert dann
im Bedarfsfall die Bevölkerung.
Das Überwachungssystem mit Regenmessern und Bachpegeln wird aus
Anlass des Starkregens von Juli einer Überprüfung unterzogen und bei Bedarf
angepasst und erweitert.
4. Werden neue Risikokartierungen mit einer ausreichend
dimensionierten Fläche in den Umgebungen des Mehlemer Baches und
des Godesberger Baches erstellt und die Auswirkungen auf
Bebauungspläne in diesen gefährdeten Bereichen überprüft?
Für die Erstellung der Hochwassergefahren-/-risikokarten sowie der gesetzlich
festgesetzten Überschwemmungsgebiete für Mehlemer Bach und Godesberger
Bach ist die Bezirksregierung Köln zuständig. Die Kartenwerke werden durch
diese turnusmäßig überprüft und erneuert.
Die o. g. Kartenwerke für den Godesberger Bach wurden aktuell erneuert und
in 2021 veröffentlicht. Die Anpassung der Kartenwerke für den Mehlemer Bach
wird durch die Bezirksregierung Köln in den nächsten Monaten erfolgen.
Die Kartenwerke der Bezirksregierung für Godesberger Bach und Mehlemer
Bach, ebenso wie für alle anderen Bonner Risikogewässer, sind ebenfalls im
Stadtplan Bonn abrufbar.
Die Stadtplanung nutzt diese Karten um zu entscheiden, ob etwa in
Bebauungsplänen Vorkehrungen in Bezug auf Starkregenereignisse
festzusetzen bzw. in der späteren Erschließungsplanung zu berücksichtigen
sind. Zur Bestimmung der konkret zu treffenden Maßnahmen werden auf die
örtliche Situation bezogene Gutachten erstellt. Zu den Maßnahmen zählen
etwa Vorgaben zur Entsiegelung, zur Anlage von Rückhaltebecken, zum Bau
von Rigolen oder zur Anordnung von Gebäuden. Im Bebauungsplanverfahren
muss durch Modellierungen der Schutz vor Überflutungen innerhalb und
außerhalb der B-Plan-Gebiete für ein 100-jährliches Ereignis nachgewiesen
werden. Auf diese Weise konnten bei einigen größeren Neuerschließungen
bereits Maßnahmen zum Überflutungsschutz mitgeplant werden.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten die Schutzvorschriften des
§ 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Bei der Aufstellung, Änderung und
Ergänzung von Bauleitplänen sind nachteilige Auswirkungen auf Ober- und
Unterlieger zu vermeiden. Bestehender Hochwasserschutz darf nicht
beeinträchtigt werden und Bauvorhaben sind hochwasserangepasst zu
errichten. Letzteres bedeutet, dass bauliche Anlagen bei Hochwasser keinen
Schaden nehmen dürfen und von ihnen kein Schaden ausgehen darf.
Einzelbauvorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten dürfen nur
genehmigt werden, wenn verloren gehender Rückhalteraum ausgeglichen wird,
Wasserstand und Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert werdenSeite 3 von 5
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und hochwasserangepasst gebaut wird. Die Überschwemmungsgebiete in
Bonn wurden von der Bezirksregierung für ein statistisch einmal in 100 Jahren
eintretendes Hochwasser festgesetzt. Ein darüber hinausgehender
Hochwasserschutz kann in festgesetzten Überschwemmungsgebieten nicht
gefordert werden.
Hochwasserrisikogebiete außerhalb von festgesetzten
Überschwemmungsgebieten (§ 78b WHG) sind Flächen die bei einem
Extremhochwasser überflutet werden. Dort ist bei der Ausweisung, Änderung
und Ergänzung von Bauleitplänen der Schutz von Leben und Gesundheit und
die Vermeidung erheblicher Sachschäden zu berücksichtigen.
Einzelbauvorhaben in diesen Gebieten sollen hochwasserangepasst errichtet
werden, soweit dies nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist.
5. Welche Warn- und Alarmsysteme mit sicheren Funksystemen und
kurzen Meldewegen stehen in Bad Godesberg zur Verfügung, um die
Bevölkerung rechtzeitig vor Flutwellen oder anderen Umweltkatastrophen
zu warnen? Sind eine ausreichende und einsatzbereite technische
Ausstattung sowie genug Personal vorhanden, um bei Gefahrenlagen wie
bei einer großen Flutwelle eine professionelle und schnelle Hilfestellung
anzubieten?
Mehlemer Bach und Godesberger Bach sind an neuralgischen Punkten mit
jeweils 4 Messstationen ausgestattet. Diese setzen individuell, bei im Vorfeld
definierten Pegelständen, zweistufige Alarmmeldungen an die Einsatzleitstelle
der Feuerwehr und die Rufbereitschaften des Tiefbauamts ab.
Darüber hinaus besteht ein Netz aus Regenmessstationen, die ebenfalls
Alarmmeldungen und differenzierte Lageeinschätzungen bei Feuerwehr und
Rettungsdienst ermöglichen. Bei Vorliegen einer Unwetterwarnung und/oder
bei Auslösung der ersten Alarmschwelle der Regen- und Pegelmesser wird die
Situation in der Feuerwehrleitstelle engmaschig beobachtet und bewertet. Im
Fall von unklaren Lagebildern erfolgt zusätzlich eine Erkundung durch
Einsatzkräfte vor Ort. Sobald sich aus den hieraus ergebenden Erkenntnissen
eine Gefährdung für Menschen ableiten lässt, erfolgt eine Warnung der
Bevölkerung nach dem entsprechenden Katastrophenschutzplan.
Lageabhängig kommen hierbei Sirenen, Radio- und Fernsehkanäle, soziale
Medien, die städtische Internetpräsenz und Lautsprecherfahrzeuge zum
Einsatz. Für die Gefahrenabwehr in den betroffenen Bereichen stehen in Bonn
umfangreiche Einsatzkräfte von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr sowie
unterstützend die beiden Ortsverbände des Technischen Hilfswerks zur
Verfügung. Sollte darüber hinaus Bedarf bestehen, werden überörtliche Kräfte
aus den benachbarten Gebietskörperschaften sowie im Rahmen landesweit
vorgeplanter Konzepte angefordert. Über diese Mechanismen waren
beispielsweise in der Unwetterlage im Sommer 2016 insgesamt etwa 700
Einsatzkräfte im Stadtbezirk Bad Godesberg im Einsatz.Seite 4 von 5
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6. Welche Präventions- und Übungsmaßnahmen werden in Bad
Godesberg bislang für einen effizienten Katastrophenschutz im Bereich
der Vorsorge von Seiten der Stadtverwaltung mit den beteiligten Ämtern
regelmäßig durchgeführt und welche weiteren Maßnahmen sind geplant?
In der Vergangenheit wurden, vor allem mit Unterstützung der örtlichen
Löscheinheiten der Freiwilligen Feuerwehren in Bad Godesberg und Mehlem,
örtliche Informationskampagnen zum Unwetterschutz und der Prävention
durchgeführt. Informationen zur Vorsorge und Eigenvorsorge werden
permanent auf den Internetseiten der Stadt Bonn bereitgestellt, das Thema
Vorsorge wird darüber hinaus für verschiedene Szenarien bei Tagen der
offenen Tür sowie dem Tag des Katastrophenschutzes aufgegriffen und
beworben. Hierzu wird beim kommenden Tag des Katastrophenschutzes am 2.
Oktober auf dem Münsterplatz beispielsweise gezielt über das Szenario
Stromausfall und die Vorsorgemöglichkeiten informiert. Allgemein soll die
Prävention und Eigenvorsorge wieder mehr in den Fokus gerückt und die
Bevölkerung gezielt informiert werden.
Übungsmaßnahmen werden vor allem in den Standortausbildungen der
Löscheinheiten und Hilfsorganisationen, zum Beispiel in Ortskunde oder
Anwendung/Inbetriebnahme von Schutzeinrichtungen durchgeführt. Im
Rahmen der Überarbeitung des Katastrophenschutzplans Hochwasser wurde
Ende des vergangenen Jahres zwischen den Ämtern 66, 37, den betreffenden
Löscheinheiten und dem THW abgestimmt, die Hochwasserschutzmaßnahmen
und -aufbauten erneut gemeinsam praktisch zu üben. Nach den
Einsatzbelastungen durch die Corona-Pandemie und die Hochwasser-
katastrophe kann dies nun umgesetzt werden.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 10:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de