211296-01 DA · Dringlichkeitsantrag
7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 211296
Kerndaten
- Nummer
- 211296-01 DA
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 02.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 211296-01 DA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 211296 Beratungsfolge Hauptausschuss 02.12.2021 Empfehlung Rat 09.12.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Laut Pressemitteilung der Oberbürgermeisterin vom 12.11.2021 erfolgt die Vergabe des flexiblen 4. Sperrmülltermins ab dem 01.01.2022 nur an Hauseigentümer oder –verwaltungen. Dies entspricht nicht der Weisung des Rates der Stadt Bonn an die von ihm entsandten Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat der bonnorange. Eine Korrektur vor Inkrafttreten der neuen Satzungsänderung ist nur noch in der Ratssitzung am 09.12.2021 möglich. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Der Verwaltungsrat der bonnorange AöR wird angewiesen, zur Präzisierung der Abfall-Satzung folgendes zu beschliessen: "§ 15 (3) der Abfallsatzung wird wie folgt geändert: (3) Sperrmüll wird grundsätzlich 3 Mal jährlich eingesammelt und abgefahren. Die jeweiligen Abfuhrtermine für Sperrmüll werden jährlich im Abfallplaner bekannt gegeben. Eine weitere Sperrmüllabfuhr im Jahr wird ohne Erhebung einer zusätzlichen Gebühr auf Anforderung des Anschlussberechtigten und jedes anderen Abfallbesitzers nach Terminvereinbarung angeboten." Begründung Begründung erfolgt mündlich.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de