211283-02 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Personelle bzw. zusätzliche technische Aufstockung oder Neuorganisation insbesondere in den Bereichen Bauordnungsamt, Kassen- und Steueramt und weitere
Kerndaten
- Nummer
- 211283-02
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 25.07.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 211283-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 24.07.2025 Bürgerantrag: Personelle bzw. zusätzliche technische Aufstockung oder Neuorganisation insbesondere in den Bereichen Bauordnungsamt, Kassen- und Steueramt und weitere Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.09.2025 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: in Anlehnung an den Bürgerantrag 211283 vom 27.07.2021 stelle ich erneut den Bürgerantrag hinsichtlich der Prüfung notwendiger personeller bzw. zusätz- licher technischer Aufstockung oder Neuorganisation insbesondere in den Be- reichen Bauakteneinsichten, Baulastauskünfte (Beitragsabteilung), Kassen- und Steueramt und weitere: Die Verwaltung wird in Anlehnung an den Bürgerantrag 211283 vom 27.07.2021 erneut beauftragt zu überprüfen, inwieweit eine personelle Aufsto- ckung und zusätzlich technische Ausstattung oder Neuorganisation in den Be- reichen des Bauordnungsamtes (insbesondere Bauakteneinsicht, Baulastaus- künfte, Kassen- und Steueramt und ggf. Weitere) fürsorglich, sachlich und rechtlich unter Anderem aufgrund der sich geänderten (gesetzlichen) Rahmen- bedingungen geboten sind. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 6 Seite 2 3 Anlage 1 (öffentlich) 4 Anlage 2 (öffentlich)Seite 2 von 6 Von: Gesendet: Donnerstag, 24. Juli 2025 12:17 An: Buergerantrag <buergerantrag@Bonn.de> Betreff: Bürgerantrag Personalaufstockung Bauordnungsamt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, in Anlehnung an den Bürgerantrag 211283 vom 27.07.2021 stelle ich erneut den Bürgerantrag hinsichtlich der Prüfung notwendiger personeller bzw. zusätzlicher technischer Aufstockung oder Neuorganisation insbesondere in den Bereichen Bauakteneinsichten, Baulastauskünfte (Beitragsabteilung), Kassen- und Steueramt und weitere: Die Verwaltung wird in Anlehnung an den Bürgerantrag 211283 vom 27.07.2021 erneut beauftragt zu überprüfen, inwieweit eine personelle Aufstockung und zusätzlich technische Ausstattung oder Neuorganisation in den Bereichen des Bauordnungsamtes (insbesondere Bauakteneinsicht, Baulastauskünfte, Kassen- und Steueramt und ggf. Weitere) fürsorglich, sachlich und rechtlich unter Anderem aufgrund der sich geänderten (gesetzlichen) Rahmenbedingungen geboten sind. Begründung: Die Einschätzung der Verwaltung zum Bürgerantrag 211283 vom 27.07.2021 und die daraus eingeleiteten Maßnahmen waren nicht ausreichend. Das Arbeitsaufkommens in diesen Bereichen ist weiter gestiegen. Die Arbeitsabläufe sind - wie zuletzt mitgeteilt - mit bis zu 50 Tagen unverhältissmäßig lang; die Fehlerquote ist spürbar gestiegen (unvollständige Aktenlagen, falsch adressierte Anhörungsbögen aufgrund veralteter Datensätze, Versand von Grundbesitzabgabenbescheiden an nicht Abgabenpfichtige aufgrund veralteter Datensätze, doppelter Versand von Gebührenbescheiden wegen Datensatzproblemen…) und die Digitalisierung der Bereiche hat bis heute nicht gänzlich stattgefunden. Die Zustände sind weder für die derzeit Mitarbeitenden ertragbar noch für die Kundschaft darstellbar. Nahezu jeder Wohnungswechsel, jede energetische Modernierung/Sanierung, Nutzungsänderung , jedes Bauvorhaben verzögert sich dadurch in einem eh schon angespannten Wohnungsmarkt weiterhin um ein Vielfaches. Eine Stärkung der Organisationseinheiten bringt somit langfristig sicherlich viele positive Aspekte (weniger Personalausfälle, kürzere Arbeitsabläufe durch Digitalisierung, mittelbarer Ressourcen und Klimaschutz, Kundenzufriedenheit,..). Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 6 Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 211283 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 27.07.2021 Bürgerantrag: Personelle Aufstockung und Verbesserung der technischen Ausstattung im Bauordnungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, inwieweit eine personelle Aufstockung und technische Ausstattung in den Bereichen des Bauordnungsamtes (insbesondere Bauakteneinsicht) fürsorglich, sachlich und rechtlich unter anderem aufgrund der sich geänderten (gesetzlichen) Rahmenbedingungen geboten sind. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 4 von 6 Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211283-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Personelle Aufstockung und Verbesserung der technischen Ausstattung im Bauordnungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Seit der Organisationsuntersuchung im Jahr 2014 sowie der damit verbundenen Einrichtung des Servicepunktes Bauordnung wurde insbesondere die Entwicklung der Bauakteneinsicht regelmäßig evaluiert. Es gab immer wieder Phasen, in denen sich aus verschiedensten Gründen Rückstände in diesem Bereich gebildet haben, die zu teils längeren Wartezeiten geführt haben. Dies unter anderem aufgrund stark steigender Fallzahlen. Hinzu kommt in der aktuellen Situation, dass es in der Bauakteneinsicht pandemiebedingt geänderte Verfahrensweisen gibt, die zu längeren Wartezeiten führen. Normalerweise werden die archivierten Bauakten in Papierform für das gewünschte Grundstück zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die Kundinnen und Kunden sehen die Akten durch und entscheiden, welche Unterlagen für sie wichtig sind und bitten um entsprechende Kopien oder nutzen die Möglichkeit, die Seiten aus der Akte zu fotografieren. Da durch die Corona-Pandemie die persönliche Akteneinsicht über mehrere Monate nicht möglich war, wurde auf Anfrage die vollständige Akte kopiert bzw. eingescannt und digital zur Verfügung gestellt. Dies war sehr zeitaufwändig. Derzeit sind wieder Einzeltermine zur persönlichen Akteneinsicht möglich, jedoch haben sich die Anfragen aufgrund der begrenzt vorhandenen Termine angehäuft. Da aufgrund der Terminsituation und den zu beachtenden Hygieneregeln nicht allen anfragenden Kundinnen und Kunden eine persönliche Akteneinsicht ermöglicht werden kann, wird nach wie vor häufig um eine umfangreiche Kopie der Akte gebeten. Durch die Menge der dadurch zu bearbeitenden Unterlagen verlängern sich die Wartezeiten. Die Situation wurde durch krankheitsbedingte Personalausfälle verschärft. Der zuvor dargestellten Entwicklung wurde durch Personalverstärkung entgegengewirkt, ganz aktuell wurde der Bereich erneut verstärkt, um die Rückstände abzubauen und die Wartezeiten auf ein vertretbares Maß zu reduzierenSeite 1 von 2Seite 5 von 6 Seite 2 Im Bauordnungsamt gibt es auch zum Thema Digitalisierung aktuelle Entwicklungen: Anfang August 2021 wurde eine neue Baugenehmigungssoftware eingeführt, mit der der gesamte Prozess des Baugenehmigungsverfahrens zukünftig digital abgewickelt wird. Auch mit dem Verfahren zusammenhängende Prozesse wurden bzw. werden dabei beleuchtet und einbezogen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Optimierung und Digitalisierung der Prozesse insgesamt zukünftig positiv auf die Bearbeitungszeiten auswirken. Sobald sich das neue Verfahren etabliert hat und die Effekte messbar werden, wird eine entsprechende Überprüfung der personellen Bedarfe erfolgen. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich dadurch für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de