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211283 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Personelle Aufstockung und Verbesserung der technischen Ausstattung im Bauordnungsamt

Nummer
211283
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
27.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.07.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.08.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 171,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211283-02 Bürgerantrag: Personelle bzw. zusätzliche technische Aufstockung oder Neuorganisation insbesondere in den Bereichen Bauordnungsamt, Kassen- und Steueramt und weitere
  2. 211283-01 ST Bürgerantrag: Personelle Aufstockung und Verbesserung der technischen Ausstattung im Bauordnungsamt
  3. 211283-05 AA BBB-Änderungsantrag Personelle Aufstockung und Verbesserung der technischen Ausstattung im Bauordnungsamt Drucksachenfolge 211283
  4. 211283-04 ST Bürgerantrag: Personelle bzw. zusätzliche technische Aufstockung oder Neuorganisation insbesondere in den Bereichen Bauordnungsamt, Kassen- und Steueramt und weitere

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Text anzeigen (2.933 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
211283
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
27.07.2021
Bürgerantrag: Personelle Aufstockung und
Verbesserung der technischen Ausstattung im
Bauordnungsamt
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.08.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, inwieweit eine personelle
Aufstockung und technische Ausstattung in den Bereichen des
Bauordnungsamtes (insbesondere Bauakteneinsicht) fürsorglich, sachlich und
rechtlich unter anderem aufgrund der sich geänderten (gesetzlichen)
Rahmenbedingungen geboten sind.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
1
Grypstra, Sonja (01-1)
Von:
Gesendet: Dienstag, 27. Juli 2021 11:15
An: VL_01-1_buergerantrag
Betreff: Bürgerantrag personelle Aufstockung Bauordnungsamt
Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn!
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren,
auf diesem Weg bitte ich Sie, folgenden Antrag zu überprüfen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, inwieweit eine personelle Aufstockung und technische Ausstattung
in den Bereichen des Bauordnungsamtes (insbesondere Bauakteneinsicht) fürsorglich, sachlich und rechtlich unter
anderem aufgrund der sich geänderten (gesetzlichen) Rahmenbedingungen geboten sind.
Begründung: das Arbeitsaufkommen in diesen Bereichen ist in den vergangenen Jahren aus unterschiedlichen
Gründen immens gestiegen und selbst für Außenstehende auch durch die Pandemie erkennbar unzumutbar
geworden. Zudem hat die Digitalisierung der Bereiche bis heute nicht gänzlich stattfinden können. Die Zustände sind
für die derzeit Mitarbeitenden nicht ertragbar und für die Kundschaft nicht nachvollziehbar. Wartezeiten betragen
dadurch teilweise mehrere Wochen. So verlängern sich Wohnungswechsel in einem eh schon angespannten
Wohnungsmarkt um ein Vielfaches. Dabei geht nahezu jeder zweite Wohnungswechsel mit einer energetischen
Modernisierung einher, für deren sachgerechte Planung auch möglichst vollständige Unterlagen notwendig sind. Die
personelle Aufstockung und die Digitalisierung der Bereiche hätte somit langfristig sicherlich viele positive Aspekte
in den unterschiedlichsten Bereichen (Personal, Digitalisierung, Klimaschutz, Kundenzufriedenheit,..).
Für eine sachgerechte Bewertung des Antrags danke ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
(Im Focus Spezial „Immobilien Atlas 2019“ und „Immobilien Atlas 2020“ unter den 1.200 Topmaklern Deutschlands
geführt)
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-
Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odrSeite 2 von 2

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