211283-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Personelle Aufstockung und Verbesserung der technischen Ausstattung im Bauordnungsamt
Kerndaten
- Nummer
- 211283-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211283-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Personelle Aufstockung und Verbesserung der technischen Ausstattung im Bauordnungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Seit der Organisationsuntersuchung im Jahr 2014 sowie der damit verbundenen Einrichtung des Servicepunktes Bauordnung wurde insbesondere die Entwicklung der Bauakteneinsicht regelmäßig evaluiert. Es gab immer wieder Phasen, in denen sich aus verschiedensten Gründen Rückstände in diesem Bereich gebildet haben, die zu teils längeren Wartezeiten geführt haben. Dies unter anderem aufgrund stark steigender Fallzahlen. Hinzu kommt in der aktuellen Situation, dass es in der Bauakteneinsicht pandemiebedingt geänderte Verfahrensweisen gibt, die zu längeren Wartezeiten führen. Normalerweise werden die archivierten Bauakten in Papierform für das gewünschte Grundstück zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die Kundinnen und Kunden sehen die Akten durch und entscheiden, welche Unterlagen für sie wichtig sind und bitten um entsprechende Kopien oder nutzen die Möglichkeit, die Seiten aus der Akte zu fotografieren. Da durch die Corona-Pandemie die persönliche Akteneinsicht über mehrere Monate nicht möglich war, wurde auf Anfrage die vollständige Akte kopiert bzw. eingescannt und digital zur Verfügung gestellt. Dies war sehr zeitaufwändig. Derzeit sind wieder Einzeltermine zur persönlichen Akteneinsicht möglich, jedoch haben sich die Anfragen aufgrund der begrenzt vorhandenen Termine angehäuft. Da aufgrund der Terminsituation und den zu beachtenden Hygieneregeln nicht allen anfragenden Kundinnen und Kunden eine persönliche Akteneinsicht ermöglicht werden kann, wird nach wie vor häufig um eine umfangreiche Kopie der Akte gebeten. Durch die Menge der dadurch zu bearbeitenden Unterlagen verlängern sich die Wartezeiten. Die Situation wurde durch krankheitsbedingte Personalausfälle verschärft. Der zuvor dargestellten Entwicklung wurde durch Personalverstärkung entgegengewirkt, ganz aktuell wurde der Bereich erneut verstärkt, um die Rückstände abzubauen und die Wartezeiten auf ein vertretbares Maß zu reduzierenSeite 1 von 2 Seite 2 Im Bauordnungsamt gibt es auch zum Thema Digitalisierung aktuelle Entwicklungen: Anfang August 2021 wurde eine neue Baugenehmigungssoftware eingeführt, mit der der gesamte Prozess des Baugenehmigungsverfahrens zukünftig digital abgewickelt wird. Auch mit dem Verfahren zusammenhängende Prozesse wurden bzw. werden dabei beleuchtet und einbezogen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Optimierung und Digitalisierung der Prozesse insgesamt zukünftig positiv auf die Bearbeitungszeiten auswirken. Sobald sich das neue Verfahren etabliert hat und die Effekte messbar werden, wird eine entsprechende Überprüfung der personellen Bedarfe erfolgen. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich dadurch für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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