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211270-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Maßnahmen aus den Erfahrungen des Starkregenereignisses vom Juli 2021

Nummer
211270-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 09.09.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.09.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Rates 16.08.2021 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211270 Maßnahmen aus den Erfahrungen des Starkregenereignisses vom Juli 2021

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211270-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
26.07.21
Maßnahmen aus den Erfahrungen des
Starkregenereignisses vom Juli 2021
Beratungsfolge
Rat 16.08.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Kenntnisnahme
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
09.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Es wird hier auf die Mitteilungsvorlage DS-Nr. 211324 zur Aufarbeitung der
Unwetterkatastrophe im Juli 2021 verwiesen. Danach ist zunächst eine
ausführliche Analyse des komplexen Geschehens erforderlich, um auf dieser
Basis eine Einschätzung zur Anpassung von Vorsorge- und
Reaktionsmaßnahmen einschließlich einer Stellungnahme zum Antrag
abgeben zu können. Die Verwaltung wird die Ergebnisse der mit dem Antrag
intendierten Auswertungen der Ereignisse auch dazu nutzen, die im Rahmen
der Bauleitplanung bereits üblichen Vorkehrungen möglichst zu verbessern. In
gleicher Weise können die mit dem Antrag intendierten Auswertungen die Basis
für eine Prüfung sein, wie bei den längerfristigen Zielen der Stadtentwicklung
unter dem Aspekt der Vermeidung von Gefahren nachgesteuert werden kann.
Die Verwaltung bittet hier um Verständnis, dass dies auf Grund der Komplexität
nicht unmittelbar nach der Sommerpause möglich ist. Die Beratung über das
Thema in den Gremien kann hiervon unabhängig jedoch bereits beginnen.
Zu den im Antrag angesprochenen Fragestellungen möchte die Verwaltung in
einem ersten Schritt wie folgt Stellung nehmen:
Die Verwaltung wird gebeten, Klimaanpassungsmaßnahmen zügig
vorzubereiten und umzusetzen. Wichtige Bausteine werden die Erstellung
des Freiraumkonzeptes und der wassersensitiven Stadt (Schwammstadt)
sein, die bereits im Haushalt 2021/2022 mit Mitteln hinterlegt sind.
Entsiegelungsmaßnahmen, Schaffung von Retentionsräumen und
Regenrückhaltebecken sind dabei wichtige Bausteine.
Die Beauftragung eines Büros mit der Aufstellung des Bonner Umweltplanes
(Freiraumkonzept) soll direkt nach der Freigabe des Haushaltes erfolgen.
Klimawandelvorsorge ist ein elementarer Bestandteil des Umweltplans.Seite 1 von 5
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Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche Folgen
Niederschlagsraten auf Bonn haben könnten, wie sie bspw. im Kreis
Ahrweiler und im Kreis Euskirchen gemessen wurden.
Welche Folgen gleiche Niederschlagsmengen wie in Ahrweiler und Euskirchen
auf Bonn haben, ist aktuell kaum realistisch darstellbar. Dabei kommt es auf
viele verschiedene Faktoren, wie Geländebeschaffenheit, Hangneigung, etc.,
und allem voran darauf an, wo und in welcher Intensität ein Regenereignis
stattfindet.
Beispielsweise sind die Starkregenereignisse, die üblicherweise im Sommer
auftreten, also kurzzeitige, heftige Regenereignisse, nicht mit der Wetterlage
vom 14.07.21, bei der es über mehrere Tage zu kräftigem Dauerregen kam, zu
vergleichen. Für eine Abschätzung der Überflutungshöhen bei sommerlichen
Starkregen sind Starkregengefahrenkarten veröffentlicht.
Für Bonn lässt sich in einem ersten Rückblick sagen, dass das Kanalnetz den
starken Dauerregen weitestgehend schadlos abgeleitet hat und es an den
Bonner Bächen, mit Ausnahme des Hardtbachs, zu keinen größeren
Überflutungen geführt hat.
Außerdem soll dargelegt werden, mit welchen Fristen vor einem solchen
Ereignis gewarnt werden kann und inwieweit die Bevölkerung
zielgerichtet informiert werden kann.
Grundsätzlich sind aufgrund des kurzfristigen und lokal begrenzten Auftretens
sommerlicher Starkregenereignisse und Sturzfluten nur kurzfristige
Vorwarnzeiten möglich. Im Falle von Bachhochwassern betragen die
Vorwarnzeiten je nach Wetterlage und Lokalität des Regenereignisses vor einer
möglichen Überflutung zw. ca. 10 – max. 90 Minuten.
Bei drohenden Unwetterlagen wird im Austausch und auf Grundlage
vorliegender Informationen des Deutschen Wetterdienstes die Gesamtsituation
durch den Führungsdienst der Feuerwehr verfolgt und die Bevölkerung
abhängig von der Lageeinschätzung über die jeweils geeigneten Warn- und
Informationswege informiert. In die Beurteilung einbezogen werden die
Meldungen des installierten Bachpegelmesssystems, die in der Leitstelle von
Feuerwehr und Rettungsdienst abrufbar sind. Für Sofortwarnungen werden
zunächst Sirenen und MoWas, das modulare Warnsystem des Bundes,
angesteuert. Hierüber werden definierte Empfänger*innen (Warnmultiplikatoren
wie Radiosender und Print- bzw.Onlinemedien) sowie über die Warn-App NINA
die Nutzenden automatisch informiert. Dies kann innerhalb weniger Minuten
erfolgen.
Sämtliche Warnmöglichkeiten sind im Katastrophenschutzplan „Warnung der
Bevölkerung“ der Stadt Bonn definiert und beschrieben. Neben der
Sirenenwarnung und dem Ansteuern über MoWas/NINA ist auch eine Warnung
über mobile Lautsprecheranlagen auf Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr
möglich. Darüber hinaus werden ein Internetpopup auf www.bonn.de sowie das
Informations- und Bürgertelefon der Feuerwehr unter 717171 genutzt.Seite 2 von 5
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Im Rahmen der langfristigen Informationsvorsorge zur Eigenvorsorge für die
betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, betreibt die
Verwaltung eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Starkregen
und Hochwasser und stellt entsprechende Informationen im Internet bereit. So
können sich alle Bürgerinnen und Bürger auch außerhalb der Starkregensaison
über mögliche Überflutungsgefahren informieren und auch selbst
entsprechende Vorkehrungen im privaten Bereich treffen.
 www.bonn.de/Hochwasser und www.bonn.de/starkregen, inkl.
weiterführender Links zur privaten Eigenvorsorge und
Elementarschadensversicherung sowie Broschüren-Download
 Veröffentlichung von Starkregen- und Hochwasserkarten unter
stadtplan.bonn.de. In den Karten können sich alle Bürgerinnen und
Bürger über die Gefährdung durch Überflutungen an den Bächen, aber
auch abseits davon inmitten der Bebauung, im Stadtgebiet informieren.
 Die Kampagne „Bonn unterstützt“ (bonn-unter.de) beinhaltet
Informationen zum Hochwasserrisiko am Wohnort, zum baulichen HW-
Schutz und Versicherungsmöglichkeiten, sowie weiterführende
Informationen rund um die Themen Hochwasser und Starkregen.
 persönliche und telefonische technische Beratung zur
Grundstücksentwässerung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Tiefbauamts
 regelmäßige Pressemitteilungen zur Informations- und Eigenvorsorge,
zuletzt im Mai 2021 zu Beginn der Starkregensaison
Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie der Schutz der Bonner
Bevölkerung und Infrastruktur, insbesondere im Umfeld kleinerer
Wasserläufe um die Bonner Hochlagen (zum Beispiel Venusberg und
Ennert), bei Starkregenereignissen unverzüglich und auch langfristig
verbessert werden kann.
An den Bonner Bächen werden kontinuierlich verschiedene Maßnahmen zum
Schutz vor Überflutungen infolge von Starkregenereignissen betrieben. Dazu
gehören sowohl Renaturierungsmaßnahmen zur ökologischen Aufwertung und
Schaffung von Retentionsflächen als auch der bauliche Hochwasserschutz an
den Bonner Bächen. Ein weiterer essentieller Baustein ist die Unterhaltung der
Gewässer, die alle notwendigen Maßnahmen zur kontinuierlichen Pflege und
Entwicklung der Bachbereiche beinhaltet.
Renaturierungsmaßnahmen werden an den Bonner Bächen bereits seit dem
1998 erstmals aufgestellten Bachentwicklungsplan und heute gemäß
europäischer Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), beispielsweise am
Lengsdorfer Bach, Rheindorfer Bach, Vilicher Bach, Holtorfer Bach, etc.
fortlaufend geplant und umgesetzt.
Der bauliche Hochwasserschutz wird vornehmlich im urbanen Bereich der
Bäche aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit umgesetzt. So wird die
Überflutungsgefahr in bebauten Bereichen reduziert und damit ein
bestmöglicher Schutz vor Überschwemmungsereignissen erreicht.Seite 3 von 5
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Aktuelle Beispiele sind
 die Erneuerung des Holzlarer Sees als Rückhaltebecken inkl.
Renaturierung des Holtorfer Bachs
 das Abschlagbauwerk am Mehlemer Bach, um überschüssiges
Bachhochwasser über einen Kanal direkt in Rhein zu leiten und damit
aus dem Mehlemer Ortskern zu halten,
 das Abschlagbauwerk am Dransdorfer Bach, bei dem Bachhochwasser
in den Bonner Randkanal abgeleitet werden wird
Auch im baulichen Hochwasserschutz werden kontinuierlich weitere mögliche
Maßnahmen an allen Bonner Bächen geprüft und umgesetzt.
Das Tiefbauamt betreibt ein Alarmpegelsystem an den Bonner Bächen, um im
Überflutungsfall in Zusammenarbeit mit der für den Katastrophenschutz
zuständigen Feuerwehr möglichst frühzeitig vor einer nahenden
Hochwasserwelle warnen zu können.
Auch das Bonner Kanalnetz wird permanent in Stand gehalten und erneuert,
um das anfallende Regenwasser in der Bebauung aufzunehmen und möglichst
schadlos ableiten zu können. Um systematisch Schwachstellen im Bonner
Kanalnetz hinsichtlich der hydraulischen Leistungsfähigkeit zu identifizieren,
wurden und werden sukzessive Generalentwässerungsplanungen aufgestellt.
Dabei werden anhand von hydrodynamischen Netzberechnungen hydraulische
Netzüberlastungen und daraus resultierender Überstau lokalisiert und
hydraulische Sanierungskonzepte entwickelt, die dann mit Priorisierung in das
Abwasserbeseitigungskonzept aufgenommen werden.
Sofern hydraulische Schwachpunkte im Bonner Entwässerungsnetz aufgrund
von vorliegenden Betriebserfahrungen bekannt sind bzw. werden, werden
hierfür - bereits losgelöst von der ggf. noch ausstehenden
Generalentwässerungsplanung - Sanierungsmaßnahen geplant und
schnellstmöglich umgesetzt.
In den letzten Jahrzehnten wurden weitere zahlreiche Volumina im Kanalnetz
(Rückhaltebecken bzw. große Kanalstauräume) geschaffen, die zum
Überflutungsschutz beitragen. So wurde bspw. in der Haldenstraße und am
Burgweg zusätzlicher Stauraum geschaffen. Bei bekannten
Überflutungsschäden wird dabei ein rein kanalseitiger Schutz bis mindestens
zum 20-jährlichen Ereignis angestrebt.
Die Erweiterungen an den Unterführungen an Nord- und Südseite des
Bahnhofs wurden weit darüber hinaus auf ein 100-jährliches Ereignis
ausgelegt, da hier wichtige Rettungswege entlangführen.
In einigen Fällen werden Retentionsbecken zur Entlastung des örtlichen
Kanalsystems anstelle unterirdischer Lösungen zur alternativen
Regenwasserbehandlung geplant und gebaut. Beispiele hierfür sind ein
Retentionsbodenfilterbecken in Niederholtorf (Scheidfeldstraße) und
Stauraumsysteme im Hauweg und im Bodelschwinghweg auf dem Venusberg.
Hier kam es durch die Überlastung des Systems bei Gewitterstarkregen in der
Bergstraße und im Rosenburgweg zu Sturzfluten mit Sachschäden. DasSeite 4 von 5
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Tiefbauamt hat nach einer fundierten Analyse der Abläufe sofort betriebliche
Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu entschärfen. Durch den kurzfristig in
die Wege geleiteten Kanalneubau mit einem hydraulisch leistungsfähigeren
Rohrquerschnitt für einen Abschnitt im Rosenburgweg wird hier eine weitere
Entspannung erzielt. Für eine ganz erhebliche Verbesserung wird das geplante
Rückhaltebecken am Hauweg sorgen. Durch das Nutzvolumen wird dann
Rückhaltevolumen bereitgestellt, mit dem ein Starkregenereignis abgepuffert
werden kann.
Auch in der Bauleitplanung wird das Thema Niederschlagswassermanagement
frühzeitig berücksichtigt. Im Bebauungsplanverfahren muss durch
Modellierungen der Schutz vor Überflutungen innerhalb und außerhalb der B-
Plan-Gebiete für ein 100-jährliches Ereignis nachgewiesen werden.
Auf diese Weise konnten bei einigen größeren Neuerschließungen durch
Festsetzungen im Bebauungsplan bereits Maßnahmen zum Überflutungsschutz
mitgeplant werden, z.B. im Gebiet Geislar-West über die Anhebung der
kritischen Punkte wie Hauseingänge, Lichtschachtöffnungen, etc.. In
Niederholtorf-Süd wurde im überflutungsgefährdeten Geländetiefpunkt der Bau
von Wohnraum verhindert und stattdessen ein Regenrückhaltebecken geplant.
Abschließend gilt es sich verstärkt ins Bewusstsein zu rufen, dass die
Uferlandschaften der Flüsse in ihrer Eigenart ursprünglich und zuerst
Bestandteile von Landschaften im Regime ihrer Gewässer sind. Sie unterliegen
auch in Siedlungsräumen den Gesetzmäßigkeiten der Natur. Daraus folgt, dass
die Folgen von Naturkatastrophen solchen Ausmaßes in letzter Konsequenz
nicht abschließend verhindert werden können.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 11:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de