211220-03 · Mitteilungsvorlage
Umsetzung des Beschlusses zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem
Kerndaten
- Nummer
- 211220-03
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 21.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211220-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Umsetzung des Beschlusses zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Am 10. November 2021 hat die Bezirksvertretung Bad Godesberg, nach Beratung im Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen, den Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem mit Maßgaben gefasst (DS-Nr. 211220). Der Beteiligungsplan und die Ziele und Zwecke der Planung wurden entsprechend der Maßgaben geändert (sh. Anlagen). Im Einzelnen wird in Folge über die Umsetzung der Maßgaben informiert. Maßgabe: Die Einzelhandelsfläche wird auf 800-1.000 qm begrenzt. Die Einzelhandelsverkaufsfläche wird nunmehr auf ca. 1.000 m² begrenzt. Dies ermöglicht etwa einen Lebensmitteldiscounter sowie ergänzende Ladenflächen von brutto etwa 170 m². Der Standort bietet sich für einen Lebensmittelvollsortimenter nicht an, weil der für eine Tragfähigkeit mindestens zu erzielende Umsatz auf der begrenzten Fläche voraussichtlich nicht erreicht werden kann. Maßgabe: Der Abstand zur Villa Friede wird vergrößert. Das Marktgebäude ist vom grenzständigen Gebäude Mainzer Straße Nr. 143 (Villa Friede) abgerückt.Seite 1 von 13 Seite 2 Maßgabe: Es wird geprüft, die Gebäude BTW4 und BTO1 an der Schlossallee auf vier Vollgeschosse mit Staffelgeschossen aufzustocken, um mehr Wohnraum zu schaffen. Aus städtebaulicher Sicht fügen sich vier Vollgeschosse mit Staffelgeschossen nicht verträglich in die Umgebung an der Schlossallee ein. Anhand von einem digitalen Modell und einer Gegenüberstellung einer drei- sowie viergeschossigen Ausbildung an der Schlossallee wurde ersichtlich, dass die städtebaulichen Proportionen des Wettbewerbssiegerentwurfes bei einer Viergeschossigkeit hier negativ verändert würden. Maßgabe: Es wird geprüft, wie durch eine Umplanung mehr Bestandsbäume erhalten werden können. Zum Schutz der nach § 41 LNatSchG NRW geschützten Allee wurden die geplanten Baukörper nach Norden versetzt, um einen Abstand der Baugrube von den Kronentraufen der Alleebäume an der Schlossallee von mindestens 1,50 m zu gewährleisten. Die Allee in der Verlängerung der Utestraße wird als Einzelbaumreihe geplant, sodass bessere Wuchsbedingungen und das Pflanzen größerer Einzelbäume ermöglicht werden. Ein zusätzlicher Erhalt von Bestandsbäumen ist trotz reduzierter Grundfläche des Einzelhandelsgebäudes nicht möglich. Maßgabe: Die Gebäude sollen mindestens im Energiestandard KFW- Effizienzhaus 40 errichtet werden Der Wärmschutzstandard wird auf KfW 40 angehoben. Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung vom 17. März 2021 (DS-Nr. 201060-2) werden die Verträglichkeitsuntersuchungen Einzelhandel und Verkehr im aktuellen Stand während der Beteiligungsphase veröffentlicht. Die Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung wird gemäß Beschluss in einem Zeitraum von vier Wochen stattfinden. Sofern die Pandemielage es im geplanten Zeitraum (Februar 2023) zulässt, wird sowohl eine Präsenzveranstaltung sowie eine begleitende Online-Beteiligung durchgeführt. Der Beteiligungszeitraum wird rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Anlage/n 1 7213-2_Vorhabenplan (öffentlich) 2 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung (öffentlich)Seite 2 von 13 Seite 3 von 13 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 1. Anlass und Ziel der Planung Der vorliegende Bebauungsplan soll aufgestellt werden, um das Gelände der ehemaligen Botschaft Jugoslawiens an der Schlossallee planungsrechtlich für die Bebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern vorzubereiten. Zur Sicherung und Entwicklung des Ortsteilzentrums Mehlem soll die Möglichkeit zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes für Lebensmittel geschaffen werden. Das Ortszentrum ist im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Bundesstadt Bonn als C-Zentrum eingestuft. Die Versorgungsstruktur im Ortszentrum Mehlem wird jedoch ohne einen attraktiven Ankerbetrieb als gefährdet eingeschätzt. Da sich die unbebauten Flächen an der Schlossallee als zentrumsnaher Standort für einen großflächigen Handelsbetrieb anbieten, hat der Rat der Bundesstadt Bonn mit seinem Beschluss des überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzepts am 13.12.2012 (DS-Nr.: 1113540) den Bereich des Nahversorgungszentrums Mehlem auf das Gelände der ehemaligen Vertretung Jugoslawiens ausgedehnt. Mit der Fortschreibung wurde der zentrale Nahversorgungsbereich auch um jeweils einen potenziellen Standort an der Dietrich-Glauner-Straße, nördlich und südlich des Mehlemer Dorfplatzes, ergänzt. Das C-Zentrum Mehlem wird trotz einiger Leerstände derzeit als stabil eingestuft, allerdings sind seit mehreren Jahren die geringen Verkaufsflächen und die geringe Angebotsbreite im Lebensmittelsektor problematisch. Ein verbessertes Angebot in Form eines stärkeren Magnetbetriebs in diesem Bereich als Frequenzbringer für das Zentrum ermöglicht aus Sicht der Verwaltung eine weitere Kundenbindung auch für die darauf aufbauenden Angebote anderer Sortimente. Ohne ein solches Angebot ist zweifelhaft, ob die Einstufung als zentraler Versorgungsbereich, der die wohnortnahe und fußläufige Versorgung der Einwohner des Ortsteils Mehlem sicher stellen soll, auch in einer zukünftigen Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beibehalten werden kann. Sofern innerhalb des Zentrums in Mehlem kein weiteres nachhaltiges und attraktives Angebot im Lebensmitteleinzelhandel etabliert werden kann, ist unter Umständen mittel- bis langfristig ein weiterer Rückgang der Kundenfrequenzen und in Folge auch der Angebote im kurz- und mittelfristigen Bereich zu befürchten, was dem Ziel einer wohnungsnahen und fußläufigen Versorgung der ansässigen Bevölkerung entgegenlaufen würde. Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 (DS-Nr.: 1811316) die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, um einer städtebaulichen Fehlentwicklung durch eine reine Wohnbebauung nach den rechtskräftigen Bebauungsplänen 8414-27 und 8414-28 aus den 70er Jahren vorzubeugen. Der Beschluss bezieht sich auf das Gebiet entlang der Schlossallee zwischen Mainzer Straße und Rüdigerstraße. Mit Datum vom 27.06.2019 hat die 3L-Projekt GmbH, Grafschaft, als Erwerberin der ehemaligen Botschaft Jugoslawiens, den Antrag gestellt, für das Flurstück 676 der Flur 2 der Gemarkung Mehlem einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet für diesen Plan umfasst rund 5.400 m². Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Bundesstadt Bonn von 2008, mit Fortschreibung im Jahr 2012, beschreibt den Planungsraum wie folgt: Das Zentrum wird trotz einiger Leerstände als stabil eingestuft. Problematisch ist die geringe Verkaufsfläche des Lebensmittelhandels. Insofern ist eine Erweiterungsfläche innerhalb des Zentrums zu suchen. Die Ziele zur Entwicklung der C-Zentren in der Bundesstadt Bonn sind: Erhalt und AusbauSeite 4 von 13 des Angebots im kurzfristigen Bereich, um Kundenbindung und darauf aufbauende Angebote aus anderen Bedarfsbereichen zu ermöglichen. Die von der Bundesstadt Bonn beauftragte Verträglichkeitsuntersuchung der CIMA Beratung und Management GmbH aus dem November 2020 empfahl nach Untersuchung der Varianten mit 1.000 m² und 1.200 m² Verkaufsflächen die planungsrechtliche Zulässigkeit von Betrieben bis 1.200 m² Verkaufsfläche. Diesen Zielen folgend sah die Planung der Vorhabenträgerin die Ansiedlung eines Lebensmittel- Vollsortimenters an der Schlossallee vor. Gemäß der geänderten Beschlussvorlage zur frühzeitigen Beteiligung des Entwurfs (DS- Nr.: 211220) wird die Einzelhandelsverkaufsfläche für einen Lebensmittelmarkt nunmehr auf 800 m² begrenzt. Ergänzend sind Ladenflächen von brutto etwa 170 m2 vorgesehen. Für die geänderte Planung wurde ein weiteres Einzelhandelsgutachten erstellt, das neben einer Auswirkungsanalyse bezüglich der umgebenden Versorgungszentren auch die Tragfähigkeit des Standortes im Plangebiet beurteilt. Danach ist der Standort für einen Lebensmittelvollsortimenter nicht geeignet, weil der für eine Tragfähigkeit mindestens zu erzielende Umsatz voraussichtlich nicht erreicht werden kann. Für eine Lebensmitteldiscountmarkt können hingegen sowohl die Tragfähigkeit als auch die Verträglichkeit mit den umgebenden Versorgungsbereichen dargestellt werden. In den Obergeschossen des Marktgebäudes und den Gebäuden im östlichen Plangebietsteil plant die Vorhabenträgerin die Errichtung von rund 70 Wohnungen. Entsprechend dem Bonner Baulandbeschluss und dem Ergebnis der von der Verwaltung durchgeführten vorläufigen Angemessenheitsprüfung sollen 40 % der Bruttogrundfläche Wohnen von rund 6.730 m² im geförderten Wohnungsbau realisiert werden. Damit soll dem hohen Wohnraumbedarf in der Bundesstadt Bonn allgemein und dem Bedarf an gefördertem Wohnraum im Besonderen Rechnung getragen werden. 2. Planungsrechtliche Situation Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg (GEP Region Bonn/Rhein-Sieg) weist für den Bereich des Plangebietes einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) aus. Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet im westlichen Teil bis auf Höhe der Utestraße als gemischte Baufläche (M) dar. Der östliche Teil ist als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern, da das geplante Vorhaben nicht den Darstellungen des FNP entspricht. Die genaue Darstellung ist im weiteren Verfahren näher zu bestimmen (abhängig von den Festsetzungen im Bebauungsplan). Für den Vorhabenbereich und seine nähere Umgebung besteht verbindliches Planungsrecht durch die Bebauungspläne Nr. 8414-27 Utestraße vom 1971 (Westteil) und Nr. 8414-28 Rüdigerstraße, 1973 (Ostteil). Dabei weicht der Bebauungsplan Utestraße mit seiner Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes von dem im Flächennutzungsplan dargestellten Planungsziel einer Mischnutzung ab. Die im Bebauungsplan 8414-27 vorgesehene Verbreiterung der Mainzer Straße sowie die Neuordnung der Bebauung an der Ecke Mainzer Straße/ Schlossallee wurden bisher nicht umgesetzt. 3. Planverfahren Zur Umsetzung der Plankonzeption der Bundesstadt Bonn für die Erhaltung und Entwicklung des Nahversorgungszentrums Mehlem und die hierzu geplante Bebauung soll das Planungsrecht für das Vorhaben durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden.Seite 5 von 13 Gemäß dem Aufstellungsbeschluss vom 20.06.2018 sollte der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Dem stand entgegen, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) des Landes NRW unterliegen. Nachteilige Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG umfassen auch solche Auswirkungen, die unterhalb der zulässigen Immissionswerte liegen oder die durch im Bebauungsplan festgesetzte Maßnahmen vermieden werden. Da sich auch aus der Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen mit einer Verkaufsfläche von insgesamt rd. 970 m² abwägungsbeachtliche Umweltbelange ergeben können, wird der Bebauungsplan im Vollverfahren einschließlich Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt. Zur Berücksichtigung der Umweltbelange wird im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der (gemäß § 2 (4) BauGB) die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht zur Aufstellung des BP Nr. 7213-2 muss alle notwendigen Angaben zur Abhandlung der Eingriffsregelung (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag / LFB) beinhalten, die für eine gerechte Abwägung der privaten und öffentlichen Belange nach § 1 Abs. 6 BauGB erforderlich sind. Bei der Bearbeitung des LFB ist ein besonderes Augenmerk auf Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft zu legen. Maßnahmen zur Eingriffskompensation, artenschutzrechtlich notwendige Maßnahmen, geeignete Maßnahmenflächen sowie Ersatzstandorte für unvermeidbare Baumfällungen, werden frühzeitig mit der UNB abgestimmt. Bei raumwirksamen Planungen sind weiter die Belange des Artenschutzes zu beachten. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen. Zur naturschutzfachlich angemessenen Bearbeitung der Artenschutzbelange werden im Rahmen der Artenschutzprüfung, systematische faunistische Erhebungen aller planungsrelevanten Tierarten notwendig, für die artenschutzrechtliche Konflikte nicht ausgeschlossen werden können. Die Ergebnisse der Artenschutzprüfung werden in der weiteren Planung berücksichtigt. Notwendige artenschutzrechtliche Maßnahmen werden in den weiteren Planungsprozess eingebunden. 4.Planung 4.1 Städtebauliches Konzept Die Vorhabenträgerin hat gemeinsam mit der Bundesstadt Bonn einen städtebaulichen Wettbewerb mit fünf ausgewählten Teilnehmern durchgeführt, um die städtebauliche Lösung der Aufgabenstellung in einem konkurrierenden Verfahren zu ermitteln. In der Sitzung des Preisgerichts am 31.01.2020 hat die Jury einstimmig den Entwurf des Büros Raumplan aus Aachen zur Umsetzung empfohlen. Alle Wettbewerbsentwürfe wurden in der Zeit vom 04. bis zum 18.02.2020 im Rathaus Bad Godesberg ausgestellt und am letzten Tag der Ausstellung in einer öffentlichen Abschlussveranstaltung vorgestellt. Der ausgewählte Entwurf gliedert das Grundstück in zwei annähernd quadratische Baufelder, auf denen jeweils vier Gebäude angeordnet werden. Im westlichen Baufeld werden die Einzelkörper von einem kompakten Erdgeschoss für die Einzelhandelsnutzung unterlagert. Der südwestliche Baukörper mit dem Eingang in den Markt bildete mit vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss einen Kopfbau zur Mainzer Straße und der öffentlichen Grünfläche hin aus. Im weiteren Planungsverlauf wird die zur Mainzer Straße hin geplante Bebauung hinsichtlich ihrer Fassaden- und Farbgestaltung denkmalfachlich abgestimmt werden. Der nordöstlicheSeite 6 von 13 Baukörper in der zweiten Reihe wurde mit drei Geschossen plus Staffelgeschoss etwas zurückgenommen. Alle übrigen Gebäude wiesen drei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss auf. Auf der Grundlage dieses Wettbewerbsentwurfs hat der Vorhabenträger mit dem Büro Bauwerkstadt Bonn die Architektur des Vorhabens weiterentwickelt. Hierbei ergaben sich verschiedene Überarbeitungen und Anpassungen des ursprünglichen Konzepts. In der Empfehlungskommissionsbegründung war dies bereits für die Handelsfläche empfohlen worden. Die Empfehlungen an den Preisträger bzw. Vorhabenträger in der Preisgerichtssitzung lauteten: • Wichtig ist es, im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Freiraums auf dem Marktgeschoss auch die Entfluchtung des westlichen Gebäudes zu lösen. Die Organisation des Marktes bezüglich der Treppenhäuser ist zu überarbeiten. Zugänge der nordwestlichen Wohnungen sollten ggf. mit außenliegendem Treppenhaus erfolgen. • Überarbeitung: An Stelle der vier Treppenhäuser im Marktgeschoss werden je zwei Wohngebäude durch ein einzelnes Treppenhaus erschlossen, da die Mietinteressenten für den Lebensmittelmarkt keine Einbauten in den Verkaufsraum integrieren können. • Empfehlung: Der Nachweis von Abstellflächen der Wohnungen im Untergeschoss ist in der weiteren Bearbeitung zu leisten. • Überarbeitung: Die Ausarbeitung der TG und Grundrisse erfolgt im weiteren Verfahren. Abstellflächen sind in den Untergeschossen vorgesehen. • Für die Weiterentwicklung der Freiraumgestaltung wird nachdrücklich die Hinzuziehung eines Landschaftsarchitekten empfohlen. • Überarbeitung: Die Freiräume zwischen den Gebäuden wurden den Gebäuden und Wohnungen zugeordnet. Die freiraumplanerische Ausarbeitung wird im weiteren Verfahren erfolgen. • Empfehlung: Bei der Umsetzung sollen möglichst viele Bestandsbäume erhalten bleiben. Der Anschluss an die Parkfläche soll aus dessen Substanz heraus überarbeitet werden. Es wird empfohlen in der Überarbeitung einen Freiraumplaner hinzuzuziehen. • Überarbeitung: Zum Schutz der nach § 41 Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW geschützten Allee wurden die geplanten Baukörper nach Norden versetzt, um einen Abstand der Baugrube von den Kronentraufen der Alleebäume an der Schlossallee von mindestens 1,50 m zu gewährleisten. Die Allee in der Verlängerung der Utestraße wird als Einzelbaumreihe geplant, sodass bessere Wuchsbedingungen und das Pflanzen größerer Einzelbäume ermöglicht werden. Die freiraumplanerische Ausarbeitung wird im weiteren Verfahren erfolgen. Im Ergebnis sind folgende weitere Änderungen festzuhalten: • An Stelle der zentralen Tiefgaragenzufahrt an der Schlossallee für die beiden Baufelder erhält das östliche Baufeld mit der Wohnbebauung eine Tiefgaragenzufahrt von Norden über die Utestraße, weil dadurch das zur Rüdigerstraße hin stetig abfallende Gelände besser bewältigt werden kann. Beeinträchtigungen des nördlich angrenzenden Wohngrundstücks durch Immissionen werden durch entsprechende bauliche Gestaltung der Tiefgaragenzufahrt ausgeschlossen. • Es wurden Staffelgeschosse auf den südwestlichen und dem nordöstlichen Baukörper angeordnet.Seite 7 von 13 • Gemäß der geänderten Beschlussvorlage zur frühzeitigen Beteiligung des Entwurfs (DS-Nr.: 211220) wurde - die Verkaufsfläche des Lebensmitteleinzelhandels auf 800 m² reduziert, - das Marktgebäude vom grenzständigen Gebäude Mainzer Straße 143 (Villa Friede) abgerückt, - der Wärmschutzstandard wird auf KfW 40 angehoben. - die Tiefgaragenrampe für die östliche Tiefgarage in das angrenzende Gebäude integriert. Eine Kompensation der reduzierten Wohnflächen durch ein zusätzliches Geschoss an der Schlossallee auf den beiden Gebäuden in Verlängerung der Utestraße erfolgt aus städtebaulichen Gründen nicht. Die beiden Baumreihen in Verlängerung der Utestraße sollte aus fachlicher Sicht trotz der Rücknahme des Marktgebäudes durch eine einzelne Baumreihe ersetzt werden. Der Ersatz der zum Teil lückigen, zum Teil sanierungsbedürftigen Baumreihe bietet die einzige langfristige Entwicklungsperspektive für Straßenbäume sowie die Möglichkeit zur Umsetzung der geplanten Fuß- und Radverkehrsflächen. Dies entspricht auch der Empfehlung der Jury aus dem Wettbewerbsverfahren. 4.2 Verkehrliche Erschließung / Ruhender Verkehr Das Plangebiet ist an seiner Südseite durch die Schlossallee erschlossen. Von Westen besteht eine fußläufige Verbindung durch die öffentliche Grünfläche des kleinen Parks. Von Norden stößt die Utestraße als Sackgasse an die nördliche Grundstücksgrenze. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan 8414-27 vorgesehene Verlängerung der Utestraße bis auf die Schlossallee ist aus heutiger Sicht nicht mehr erforderlich. An ihrer Stelle ist ein 4,0 m breiter Fuß- und Radweg als Netzergänzung für den nicht motorisierten Verkehr vorgesehen. Dieser Weg über das private Baugrundstück wird durch ein Geh- und Fahrradfahrrecht zu Gunsten der Allgemeinheit gesichert. Das Plangebiet liegt lediglich ca. 200 m von der Rheinpromenade entfernt und ist somit durch eine attraktive Radroute mit dem Bad Godesberger Zentrum und der Gesamtstadt verbunden. Die Mainzer Straße wird von den Buslinien 610, 612, 613 und 857 befahren. Der Mehlemer Bahnhof ist ca. 1 km und der Godesberger Bahnhof etwa 3 km entfernt. Damit ist der Standort durch den öffentlichen Nahverkehr sehr gut erschlossen. Durch die Lage der Tiefgaragenzufahrten und den Verzicht auf oberirdische Pkw- Stellplätze entsteht zwischen den Gebäuden ein autofreier Bereich. Die Zuwegungen zu den Gebäuden sind lediglich durch die Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zu befahren. Für das Vorhaben liegt der Vorentwurf einer Verkehrsuntersuchung des Büros VSU, Herzogenrath, mit Stand vom 17.03.2021 vor. Nach Aussage des Gutachters ist das Vorhaben durch die öffentlichen Straßen mit guter Qualität erschlossen. Mit Datum vom 06.04.2022 wurde das Gutachten mit der geringeren Einzelhandelsfläche und den Mobilitätskennwerten eines Lebensmitteldiscounters fortgeschrieben. Die Anlieferung des geplanten Lebensmittelmarktes erfolgt an der Schlossallee über eine Laderampe innerhalb des Gebäudes. Während des Ladebetriebs wird die Rampe durch ein Tor verschlossen. Die Fahrradabstellplätze, welche dem Lebensmittelmarkt zugeordnet werden, sind nahe des Markteingangs entlang der Schlossallee vorgesehen. Die Abstellplätze für die Wohnungen werden in der Tiefgarage sowie imSeite 8 von 13 Bereich der Wohnungseingänge anzuordnen sein. Für den Radverkehr wird ein gutes Angebot an Abstellanlagen geschaffen. Die genaue Anzahl wird im weiteren Verfahren bestimmt. 4.3 Freiraumplanung Die Bäume entlang der Schlossallee bilden eine annähernd durchgängige Allee mit überwiegend geschlossenem Kronendach. Zum Schutz dieser gesetzlich geschützten Allee ist die Baugrubenkante auf mindestens 1,50 m Abstand zu den bestehenden Bäume zurückverlegt. Zur Schaffung der Zufahrten für die Anlieferung und die Garage des Marktgebäudes wurden verschiedene Lösungen untersucht, um die Zahl der zu fällenden Alleebäume auf einen zu begrenzen. Als Ersatz ist die Neupflanzung eines Baumes im Bereich der heutigen Zufahrt zum ehemaligen Botschaftsgebäude sowie eines weiteren Baumes unmittelbar gegenüber dieser Zufahrt vorgesehen. An der Westgrenze des Plangrundstücks befinden sich eine Kastanie sowie zwei mehrstämmige Eiben, die teils erheblich auf das Baugrundstück überkragen und bei einer Neubebauung nicht erhalten werden können. Für diese Bäume ist die Ersatzpflanzung von zwei Parkbäumen sowie die Anlage von Gehölzen entlang der nördlichen Grenze des Parks zur Mainzer Straße 145 vorgesehen. Durch eine ambitionierte gärtnerische Gestaltung soll der Park hier einen räumlichen Abschluss finden und der Übergang in die mit einem Fahrrecht zu Gunsten der Mainzer Straße 145 belegten Fläche und dem Eingang des Marktgebäudes geschaffen werden. Bisher bildeten 14 Bäume eine kleine Allee in Verlängerung der Utestraße. Von ihnen fallen 10 unter die Baumschutzsatzung. Diese doppelte Baumreihe wird durch eine einzelne Baumreihe ersetzt. 15 Bäume im westlichen Baufeld und 12 Bäume im östlichen Baufeld können bei Umsetzung der Planung nicht erhalten werden. Hiervon fallen im westlichen Teil 9 Bäume und im östlichen Teil 5 Bäume unter den Schutz der Baumschutzsatzung. Von den insgesamt 41 Bäumen, mussten 19 bereits mit dem Abbruch des ehemaligen Botschaftsgebäudes gefällt werden. Bei Umsetzung der Planung sind 25 Fällungen durch Ersatzpflanzungen zu kompensieren. Die jeweils obersten Dachflächen der Gebäude erhalten eine extensive Dachbegrünung. Für die Tiefgarage der Wohnbebauung im östlichen Baufeld ist der Aufbau für eine intensive Begrünung berücksichtigt. Der Entwurf ordnet die Freiflächen auf den beiden Baugrundstücken den Gebäuden zu, sieht dort aber auch gemeinschaftliche Begegnungsräume für die Bewohnerschaft vor. Die Gestaltung der Freiflächen im Plangebiet sowie der angrenzenden öffentlichen Grünanlage werden durch ein Freiraumplanungsbüro im weiteren Verfahren bis zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB qualifiziert. Die neu angelegte Baumreihe in Verlängerung der Utestraße erhält mit dem Geh- und Fahrrecht für den nicht motorisierten Verkehr einen öffentlichen Charakter. Der heute durch den Fahrweg zum rückwärtigen Grundstück Mainzer Straße 145 abgetrennte dunkle Teil des Parks unter den Eiben soll in Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn zusammen mit der Fahrfläche hochwertig gestaltet werden, um die Zuwegung zum geplanten Markt attraktiv zu gestalten und den Park an dieser Stelle als öffentlichen Grünraum zu fassen. 4.4 Ver- und Entsorgung / Energiekonzept Das Vorhaben ist für die Schmutz- und Niederschlagsentwässerung über das vorhandene Mischsystem erschlossen. Nach Auskunft des Tiefbauamtes kannSeite 9 von 13 eine Entwässerung des Plangrundstücks grundsätzlich über die vorhandenen Mischwasserkanäle in der Schlossallee und in der Rüdigerstraße erfolgen. Für den westlichen Grundstücksteil ist eine Versickerung nach den anerkannten Regeln der Technik nicht möglich, da keine hinreichend großen Flächen im Abstand zu Nachbargrenzen und Gebäuden zur Verfügung stehen. Für das östliche Baufeld wird die Möglichkeit der Versickerung im weiteren Verfahren geprüft. Auf Grund der bisherigen Bebauung unterliegt das Vorhaben jedoch nicht der Verpflichtung zur Versickerung oder getrennten Ableitung von Niederschlagswasser. Beide Baufelder erhalten getrennte Kanalanschlüsse über eigenen Grund. Im Rahmen der Neuplanung ist der Schutz der Einrichtungen auf dem Grundstück sowie der bestehenden Umgebungsbebauung vor Starkregenereignissen und deren Folgen zu gewährleisten. Dies sowie die Überflutungsbetrachtung nach DIN 1986 werden im weiteren Verfahren erarbeitet. Maßnahmen zur Rückhaltung von Starkniederschlägen sind auf den begrünten Dächern sowie im Rahmen der Freiflächengestaltung möglich. Die Versorgung mit Lösch- und Trinkwasser sowie mit Strom und Gas ist über die Leitungsnetze in der Schlossallee vorgesehen. Für die Stromversorgung besteht eine Kompaktstation zwischen dem Park an der Mainzer Straße und dem Plangrundstück. Die Vorhabenträgerin bemüht sich, diese Station zu verlagern. Bei dieser Gelegenheit könnte die Station auch einem gesteigerten Leistungsbedarf angepasst werden. Eine Fernwärmeversorgung besteht nicht. Nach dem Hauptausschussbeschluss vom 14.11.1995 sind im Rahmen eines Energiekonzeptes verschiedene Energieversorgungsvarianten vergleichend zu untersuchen sowie hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die CO2-Emissionen, die Wirtschaftlichkeit und unter der Berücksichtigung erneuerbarer Energien darzustellen. Das Energiekonzept ist möglichst frühzeitig mit der Leitstelle Klimaschutz im Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda abzustimmen und muss spätestens als Grundlage für die Offenlage vorliegen. Gemäß der geänderten Beschlussvorlage zur frühzeitigen Beteiligung des Entwurfs (DS-Nr.: 211220) sind die Gebäude im Plangebiet mindestens im KfW-Effizienzhaus 40-Standard zu errichten. Neben Maßnahmen zur Minimierung des Energiebedarfs sollten auch Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung getroffen werden. Dabei sind passive bauliche Maßnahmen, wie außenliegender Sonnenschutz, Vordächer, der Einsatz entsprechender Materialien, Begrünung oder die solaroptimierte Grundrissgestaltung gegenüber einer aktiven Kühlung zu bevorzugen. Im Falle einer aktiven Kühlung sollte diese auf der Basis von regenerativen Energien erfolgen. Bei der Ausrichtung und Gestaltung der Dachflächen ist die aktive Solarenergienutzung mit einzubeziehen. Die Solarverpflichtung im Neubau (DS-Nr. 210919) kommt zur Anwendung. Das Potenzial solarenergetischer Anlagen und die mögliche Kombination mit der geplanten Dachbegrünung sind zu prüfen und darzustellen. Sollten Dächer nicht begrünt werden, sind geeignete Flächen mindestens für die mögliche Nachrüstung von PV-Anlagen vorzurichten. Der geplante Energieeffizienzstandard, die Energieversorgung, sowie die Installation oder Vorrichtung von PV-Anlagen werden im Durchführungsvertrag festgeschrieben. 5. Auswirkungen der Planung 5.1 VerkehrSeite 10 von 13 Nach der Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn liegt das Plangebiet in der Lagezone 2. Für den geplanten Lebensmittelmarkt bis 800 m² sind damit 14 Stellplätze erforderlich, für eine weitere Einzelhandelsfläche mindestens 2 Stellplätze. Da eine Aufteilung der Wohnungsgrößen noch nicht festliegt, kann die Anforderung an den Stellplatznachweis nach der Satzung lediglich über die Geschossfläche und eine mittlere Wohnungsgröße von 56 m² bis 87 m² abgeschätzt werden. Hiernach ergeben sich für bis zu 33 geförderte Wohnungen im westlichen Baufeld 13 Stellplätze und für 35 Wohnungen im östliche Baufeld 25 Stellplätze. Diesen geschätzt 54 Stellplätze nach der Stellplatzsatzung stehen maximal 79 Stellplätze gegenüber, die in den beiden Tiefgaragen geschaffen werden können. Für Fahrräder sind bei den vorgenannten Annahmen nach der Stellplatzsatzung 23 Abstellplätze für den Einzelhandel und 170 Abstellplätze für die Wohnungen gefordert und vorgesehen. Unter Berücksichtigung der mit dem Vorhaben vorgesehen Nutzungen, der möglichen Mehrfachnutzungen, der Lage des Plangrundstücks im Ortszentrum und den Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs wurden verschiedene Varianten für einen bedarfsgerechten Stellplatzschlüssel für Pkw in Abhängigkeit zur Stellplatzzuordnung ermittelt. Ähnliches gilt für den der Umfang der erforderlichen Anlagen zur Förderung des Radverkehrs. Es sind Mobilitätsmaßnahmen wie Bewirtschaftung der privaten Stellplätze, feste Carsharing-Plätze, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und Abfahrtsmonitore für den ÖPNV im Verkaufsraum zur Reduzierung des Stellplatzbedarfes vorgesehen. 5.2 Schutzgut Mensch Neben der gegeben klimatischen Belastung durch die städtische Wärmeinsel (siehe Punkt 5.5) werden die Menschen im Plangebiet wesentlich durch Verkehrslärm vorbelastet. Der Schienenlärm überschreitet einen Beurteilungspegel von 55 dB(A) nachts im gesamten Plangebiet. Da ein aktiver Lärmschutz an den Lärmquellen nicht realisierbar ist, müssen passive Lärmschutzmaßnahmen an den Außenseiten der Gebäude getroffen werden. Die durch das Vorhaben neu hinzutretenden Verkehrsmengen verursachen Lärmemissionen im Bereich der Zufahrten, die im weiteren Verfahren gutachterlich zu ermitteln sind. Zum Schutz der Umgebung vor unnötigem Lärm ist eine Abschottung der Anlieferung für das Marktgebäude durch geschlossene Tore geplant. 5.3 Schutzgut Boden und Fläche Mit dem Vorhaben geht vegetationsfähiger Boden unwiederbringlich verloren. Dem steht gegenüber, dass mit einer Wiedernutzbarmachung des Grundstücks der ehemaligen Botschaft Wohnraum und Gewerberäume unter Nutzung bestehender Infrastruktur innerhalb des Siedlungszusammenhangs geschaffen werden kann. Die angestrebte Dichte mit nunmehr rund 70 Wohneinheiten, die Funktionsunterlagerung durch ein Marktgebäude und die Nutzung der Untergeschosse für das Abstellen von Fahrzeugen entspricht in hohem Maß dem Gebot des sparsamen Umgangs mit dem Boden und der Fläche. 5.4 Schutzgut Wasser Der östliche Teil des Plangebiets liegt innerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiets des Rheins im Einzugsbereich des Mehlemer Baches. Daher ist das geplante Ersatzgebäude für das Botschaftsgebäude so zu errichten, dass während eines Hochwassers von der Bebauung keine GefahrenSeite 11 von 13 für das Gewässer ausgehen und den Gefahren des Wassers für das Gebäude und seine Nutzer sachgerecht vorgebeugt wird. Das Plangebiet wird bereits durch die städtische Mischwasserkanalisation entwässert. Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist im Bereich des vorangegangenen Boden- und Grundwasserschadens nicht möglich. Für extreme Regenereignisse erfolgt auf der Ebene der Objektplanung eine Überflutungsbetrachtung nach DIN 1986, um nachteiligen Auswirkungen auf die geplante Bebauung und angrenzende Nutzungen vorzubeugen. 5.5 Schutzgut Klima / Luft Der Planungsraum weist laut ZURES-Klimaanalyse von 2018 für sommerliche austauscharme Hochdruckwetterlagen am Tag eine starke Wärmebelastung auf. In der Nacht tritt mit über 6K Temperaturabweichung zur durchschnittlichen Temperatur der Bonner Freiflächen ein deutlicher Wärmeinseleffekt auf. Der unbebaute Teil des Plangebiets wird im Modell als Grünfläche mit einer mäßigen Generierung von Kaltluft in den Nachtstunden kartiert. Diese wirkt sich jedoch nur unwesentlich temperaturmindernd auf die umliegenden Flächen aus. Zur Minderung der nachteiligen sommerlichen Wärmeeinwirkung werden alle Gebäude mit begrünten Flachdächern geplant. Durch Verzicht auf eine oberirdische Fahrerschließung für Pkw werden die versiegelten Flächen zwischen den Gebäuden reduziert. Zusätzlich zur Tiefgaragenbegrünung sowie auf dem Dach des Einzelhandelsgeschosses ist eine Baumreihe zwischen den beiden Baufeldern vorgesehen. Die Begrenzung des Einsatzes fossiler Energieträger trägt zur Minderung der Emission von Treibhausgasen bei. Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas werden im weiteren Verfahren konkretisiert. 5.6 Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Die Biotopstruktur des Plangrundstücks ist nach dem Abbruch des ehemaligen Botschaftsgebäudes wesentlich durch seinen Baumbestand bestimmt. Die Auswirkungen des Vorhabens auf europäisch geschützte Arten werden durch ein Artenschutzgutachten parallel zum weiteren Bauleitplanverfahren untersucht, um eine Verletzung von Verboten nach dem Bundesnaturschutzgesetz auszuschließen. Zum Schutz der Artenvielfalt erfolgt bei der Begrünung der Dächer eine insektenfreundliche Pflanzenauswahl. Bei den sonstigen Pflanzen werden standortangepasste regionale Pflanzen verwendet. 5.8 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung Das Vorhaben dient der Erweiterung des Mehlemer Ortszentrums um weitere Versorgungseinrichtungen und Wohnungen. Erholungs- und Freiflächen sind ebenerdig wie in Geschosslage den einzelnen Wohneinheiten zugeordnet. Die Gestaltung der Freiflächen zwischen den Gebäuden berücksichtigt die Aufenthaltsfunktion. Auf Grund der Lage, der Vorprägung und der derzeitigen Ausprägung des Plangebietes und dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung der Alleen in der Schlossallee und deren Verbindung zur Utestraße sind mit dem Vorhaben keine nachteiligen Wirkungen auf das Landschaftsbild verbunden. 5.9 Schutzgut Kultur und Sachgüter Baudenkmäler sind weder auf dem Baugrundstück noch unmittelbar angrenzend vorhanden. In der näheren Umgebung sind die Baudenkmäler Mainzer Str. 132-138 sowie Schlossallee 15 vorhanden. Nach dem Abbruch der baulichen Anlagen des bisherigen Botschaftsgebäudes sind keine weiteren planungsrelevanten Sachgüter mehr betroffen.Seite 12 von 13 Seite 13 von 13
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de