211220 · Beschlussvorlage
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem
Kerndaten
- Nummer
- 211220
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Umsetzung des Beschlusses zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem Antrag zur Vorlage 211220-03
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem Antrag zur Vorlage 211220
- Koalitionsänderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem Antrag zur Vorlage 211220
- Umsetzung des Beschlusses zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (50.202 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 211220 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schlossallee“ ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie im Rathaus Bad Godesberg (Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben). Die Planung ist im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung (ggf. als Onlinebeteiligung) der Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung Plangebiet Das rund 5.400 m² große Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Ortsteilzentrum von Mehlem im Stadtbezirk Bad Godesberg. Die Flächen der ehemaligen jugoslawischen Botschaft liegen in zentraler Lage zwischen Mainzer Straße, Gernotstraße, Rüdigerstraße und Schlossallee. Der bauliche Charakter des Plangebietes war im Wesentlichen durch das zwischenzeitlich niedergelegte zweigeschosssige Botschaftsgebäude sowie dessen Freiflächen bestimmt. Auf den östlich angrenzenden Grundstücken wird die Straßenrandbebauung durch drei, ebenfalls zweigeschossige Wohngebäude entlang der Schlossallee bzw. Rüdigerstraße fortgeführt. An der Mainzer Straße bestimmt im Wesentlichen die „Villa Friede“ mit ihren bis zu drei Geschossen das städtebauliche Bild. Prägend sind hier die in Verlängerung der Utestraße alleeartig angepflanzten Bäume, der Baumbestand auf der städtischen Grünanlage sowie die geschützte Alleebepflanzung der Schlossallee.Seite 1 von 19 Seite 2 Planungsanlass Da sich die unbebauten Flächen an der Schlossallee als zentrumsnaher Standort zur Sicherung und Entwicklung des Ortsteilzentrums von Mehlem für einen großflächigen Handelsbetrieb anbieten, hat der Rat der Bundesstadt Bonn mit seinem Beschluss des überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzepts am 13.12.2012 (DS-Nr.: 1113540) den Bereich des Nahversorgungszentrums Mehlem auf das Gelände der ehemaligen Botschaft Jugoslawiens ausgedehnt. Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 (DS-Nr.: 1811316) die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, um einer städtebaulichen Fehlentwicklung durch eine reine Wohnbebauung nach den rechtskräftigen Bebauungsplänen 8414-27 und 8414-28 aus den 70er Jahren vorzubeugen. Der Beschluss bezieht sich auf das Gebiet entlang der Schlossallee zwischen Mainzer Straße und Rüdigerstraße. Mit Datum vom 27.06.2019 hat die 3L-Projekt GmbH, Grafschaft, die Erwerberin der ehemaligen Botschaft Jugoslawiens, den Antrag gestellt, für das Flurstück 676, Flur 2, Gemarkung Mehlem einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Planverfahren Gemäß dem Aufstellungsbeschluss vom 20.06.2018 sollte der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Dem steht entgegen, dass die Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes mit mehr als 1.200 m² bis weniger als 5.000 m² Geschossfläche einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) des Landes NRW unterliegt. Nachteilige Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG umfassen auch solche Auswirkungen, die unterhalb der zulässigen Immissionswerte liegen oder die durch im Bebauungsplan festgesetzte Maßnahmen vermieden werden. Daher wird im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (§ 2 (4) BauGB). Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung (ASP), da aufgrund der Habitatausstattung des Plangebietes das Vorkommen und eine Betroffenheit planungsrelevanter Arten nicht ausgeschlossen werden kann. Durch die Lage innerhalb des gesetzlichen Überschwemmungsgebietes ist eine Befreiung der Bezirksregierung erforderlich. Der Bebauungsplan Nr. 7213-2 soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB im Vollverfahren aufgestellt werden. Im Zuge der Frühzeitigen Beteiligung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Entwicklung des Gebietes zu informieren und sich zu den Planungsabsichten zu äußern. Im weiteren Verfahren werden alle erforderlichen Gutachten erstellt. Ebenso erfolgt die Beteiligung der Nachbargemeinden. Planungsziel Den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zur Stärkung und zumSeite 2 von 19 Seite 3 Erhalt des Ortsteilzentrums folgend, sieht die Planung der Vorhabenträgerin die Ansiedlung eines tragfähigen Lebensmittel- Vollsortimenters an der Schlossallee mit bis zu 1.200 m² Verkaufsfläche vor. Die von der Bundesstadt Bonn beauftragte Verträglichkeitsuntersuchung der CIMA Beratung und Management GmbH vom November 2020 empfiehlt nach Untersuchung der Varianten mit 1.000 m² und 1.200 m² Verkaufsfläche die planungsrechtliche Zulässigkeit von Betrieben bis 1.200 m² Verkaufsfläche. Die Planung der Vorhabenträgerin entspricht insofern den im Einzelhandels- und Zentrenkonzept formulierten städtebaulichen Zielsetzungen der Bundesstadt Bonn für diesen Bereich und kann dazu beitragen, das C-Zentrum als solches zu stärken und zu erhalten. Das C-Zentrum Mehlem wird trotz einiger Leerstände derzeit als stabil eingestuft, allerdings ist seit mehreren Jahren, seit der Schließung des früheren Edeka-Marktes an der Mainzer Straße, die geringe Verkaufsfläche und die geringe Angebotsbreite im Lebensmittelsektor problematisch. Ein verbessertes Angebot in Form eines stärkeren Magnetbetriebs in diesem Bereich als Frequenzbringer für das Zentrum ermöglicht aus Sicht der Verwaltung eine weitere Kundenbindung auch für die darauf aufbauenden Angebote anderer Sortimente. Ohne ein solches Angebot ist zweifelhaft, ob die Einstufung als zentraler Versorgungsbereich, der die wohnortnahe und fußläufige Versorgung der Einwohner des Ortsteils Mehlem sicherstellen soll, auch in der anstehenden Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beibehalten werden kann. Sofern innerhalb des Zentrums in Mehlem kein weiteres nachhaltiges und attraktives Angebot im Lebensmitteleinzelhandel etabliert werden kann, ist mittel- bis langfristig ein weiterer Rückgang der Kundenfrequenzen und in Folge auch der Angebote im kurz- und mittelfristigen Bereich zu befürchten, was dem Ziel einer wohnungsnahen und fußläufigen Versorgung der ansässigen Bevölkerung entgegen laufen würde. In den Obergeschossen des Marktgebäudes und den Gebäuden im östlichen Plangebietsteil plant die Vorhabenträgerin die Errichtung von ca. 80 Wohnungen. Entsprechend dem Bonner Baulandbeschluss und dem Ergebnis der von der Verwaltung durchgeführten vorläufigen Angemessenheitsprüfung sollen 40 % der Bruttogrundfläche Wohnen im geförderten Wohnungsbau realisiert werden. Damit soll dem hohen Wohnraumbedarf in der Bundesstadt Bonn allgemein und dem Bedarf an gefördertem Wohnraum im Besonderen Rechnung getragen werden. Die Errichtung einer Kindertagesstätte wird aufgrund der Größe des Plangebietes und der Inanspruchnahme durch einen geplanten Vollsortimenter nicht gefordert. Daher ist, gemäß dem Baulandmodell, ein durch die abschließende verbindliche Angemessenheitsprüfung zu ermittelnder Ablösebetrag für soziale Infrastruktur zu entrichten. Da das Bebauungsplanverfahren bereits seit längerer Zeit eingeleitet ist, eine Planungsvereinbarung mit der Vorhabenträgerin im Jahr 2019 geschlossen wurde und somit den bisherigen Planungen das Bonner Baulandmodell in der Fassung von Juli 2018 (DS-Nr. 1811574EB5) zu Grunde lag, kommen die Maßgaben des Ratsbeschlusses vom 28.6.2021 (DS-Nr. 201298) zur Modifikation des Baulandmodells hier nicht zum Tragen. Plankonzept Die Vorhabenträgerin hat gemeinsam mit der Bundesstadt Bonn einenSeite 3 von 19 Seite 4 städtebaulichen Wettbewerb mit fünf ausgewählten Teilnehmenden durchgeführt, um die städtebauliche Lösung für das Plangebiet in einem konkurrierenden Verfahren zu ermitteln. In der Sitzung des Preisgerichts am 31.01.2020 hat die Empfehlungskommission einstimmig den Entwurf des Büros Raumplan aus Aachen zur Umsetzung empfohlen. Alle Wettbewerbsentwürfe wurden in der Zeit vom 04. bis zum 18.02.2020 im Rathaus Bad Godesberg ausgestellt und am letzten Tag der Ausstellung in einer Abschlussveranstaltung vorgestellt. Der ausgewählte Entwurf gliedert das Grundstück in zwei annähernd quadratische Baufelder, auf denen jeweils vier Gebäude angeordnet werden. Im westlichen Baufeld sind die Baukörper aufstehend auf einem kompakten Erdgeschoss für die Einzelhandelsnutzung angeordnet. Der südwestliche Baukörper mit dem Eingang zum Lebensmittelmarkt bildet mit vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss einen Kopfbau zur Mainzer Straße und der öffentlichen Grünfläche hin aus. Im weiteren Planungsverlauf wird die zur Mainzer Straße hin geplante Bebauung hinsichtlich ihrer Fassaden- und Farbgestaltung denkmalfachlich abgestimmt werden. Der nordöstliche Baukörper in der zweiten Reihe wird mit drei Geschossen plus Staffelgeschoss etwas zurückgenommen. Alle übrigen Gebäude weisen drei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss auf. Auf der Grundlage dieses Wettbewerbsentwurfs hat der Vorhabenträger mit dem Büro Bauwerkstadt Bonn die Architektur des Vorhabens weiterentwickelt. Hierbei ergaben sich verschiedene Überarbeitungen und Anpassungen des ursprünglichen Konzepts. In der Empfehlungskommissionsbegründung war dies bereits für die Handelsfläche empfohlen worden. Die Empfehlungen an den Preisträger bzw. Vorhabenträger in der Preisgerichtssitzung lauteten: Empfehlung: Wichtig ist es, im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Freiraums auf dem Marktgeschoss auch die Entfluchtung des westlichen Gebäudes zu lösen. Die Organisation des Marktes bezüglich der Treppenhäuser ist zu überarbeiten. Zugänge der nordwestlichen Wohnungen ggf. mit außenliegendem Treppenhaus. Überarbeitung: An Stelle der vier Treppenhäuser im Marktgeschoss werden je zwei Wohngebäude durch ein einzelnes Treppenhaus erschlossen, da die Mietinteressenten für den Lebensmittelmarkt keine Einbauten in den Verkaufsraum integrieren können. Empfehlung: Der Nachweis von Abstellflächen der Wohnungen im Untergeschoss ist in der weiteren Bearbeitung zu leisten. Überarbeitung: Die Ausarbeitung der TG und Grundrisse erfolgt im weiteren Verfahren. Abstellflächen sind in den Untergeschossen vorgesehen. Empfehlung: Für die Weiterentwicklung der Freiraumgestaltung wird nachdrücklich die Hinzuziehung eines guten Landschaftsarchitekten empfohlen. Überarbeitung: Die Freiräume zwischen den Gebäuden wurden denSeite 4 von 19 Seite 5 Gebäuden und Wohnungen zugeordnet. Die freiraumplanerische Ausarbeitung wird im weiteren Verfahren erfolgen. Empfehlung: Bei der Umsetzung sollen möglichst Bäume erhalten bleiben. Der Anschluss an die Parkfläche soll aus dessen Substanz heraus überarbeitet werden. Es wird empfohlen in der Überarbeitung einen Freiraumplaner hinzuzuziehen. Überarbeitung: Zum Schutz der nach § 41 Landschaftsgesetz NWG geschützten Allee wurden die geplanten Baukörper nach Norden versetzt, um einen Abstand der Baugrube von den Kronentraufen der Alleebäume an der Schlossallee von mindestens 1,50 m zu gewährleisten. Die Allee in der Verlängerung der Utestraße kann nur als Einzelbaumreihe geplant werden, um auf beengtem Raum zwischen den Baukörpern bessere Wuchsbedingungen für das Pflanzen größerer Einzelbäume zu ermöglichen. Die freiraumplanerische Ausarbeitung wird im weiteren Verfahren erfolgen. Im Ergebnis sind folgende weitere Änderungen festzuhalten: An Stelle der zentralen Tiefgaragenzufahrt an der Schlossallee für die beiden Baufelder erhält das östliche Baufeld mit der Wohnbebauung eine Tiefgaragenzufahrt von Norden über die Utestraße, weil dadurch das zur Rüdigerstraße hin stetig abfallende Gelände besser bewältigt werden kann. Beeinträchtigungen des nördlich angrenzenden Wohngrundstücks durch Immissionen sind durch entsprechende bauliche Gestaltung der grenznah verlaufenden Tiefgaragenzufahrt auszuschließen. Es wurden Staffelgeschosse auf den südwestlichen und dem nordöstlichen Baukörper angeordnet. Verkehrliche Erschließung Das Plangebiet ist an seiner Südseite durch die Schlossallee erschlossen. Von der Mainzer Straße besteht eine attraktive fußläufige Verbindung durch die öffentliche Grünfläche des kleinen Parks. Von Norden stößt die Utestraße als Sackgasse an die nördliche Grundstücksgrenze. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan 8414-27 noch vorgesehene Verlängerung der Utestraße bis zur Schlossallee ist aus heutiger Sicht nicht mehr erforderlich. An ihrer Stelle ist ein 4 m breiter Fuß- und Radweg als attraktive Verbindung vorgesehen. Dieser Weg über das private Baugrundstück soll durch ein Geh- und Fahrradfahrrecht zu Gunsten der Allgemeinheit gesichert werden. Das Plangebiet liegt lediglich 200 m von der Rheinuferpromenade entfernt und ist somit durch eine attraktive Radroute mit dem Bad Godesberger Zentrum und der Gesamtstadt verbunden. Die Mainzer Straße wird von den Buslinien 610, 612, 613 und 857 befahren. Der Mehlemer Bahnhof ist circa 1 km und der Bad Godesberger Bahnhof etwa 3 km entfernt. Damit ist der Standort durch den öffentlichen Nahverkehr sehr gut erschlossen. Durch die Lage der Tiefgaragenzufahrten und den Verzicht auf oberirdischeSeite 5 von 19 Seite 6 Pkw- Stellplätze entsteht zwischen den Gebäuden ein autofreier Bereich. Die Zuwegungen zu den Gebäuden sind lediglich durch die Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge befahrbar. Für das Vorhaben liegt der Vorentwurf einer Verkehrsuntersuchung des Büros VSU, Herzogenrath, mit Stand vom 17.03.2021 vor. Nach Aussage des Gutachters ist das Vorhaben durch die öffentlichen Straßen mit guter Qualität erschlossen. Durch das Vorhaben wird ein zusätzlicher Kfz- Verkehr in einer Größenordnung von 100 Fahrten in der nachmittäglichen Spitzenstunde an Werktagen erwartet. Die Aufteilung des zu erwartenden Quell- und Zielverkehrs auf das bestehende Straßennetz lässt keine wesentliche Verschlechterung der Verkehrsqualität auf den öffentlichen Straßen erkennen. Die Anlieferung des geplanten Lebensmittelmarktes erfolgt an der Schlossallee über eine Laderampe innerhalb des Gebäudes. Während des Ladebetriebs wird die Rampe durch ein Tor verschlossen. Die Fahrradabstellplätze, welche dem Lebensmittelmarkt zugeordnet werden, sind nahe des Markteingangs entlang der Schlossallee vorgesehen. Die Abstellplätze für die Wohnungen werden in der Tiefgarage sowie im Bereich der Wohnungseingänge anzuordnen sein. Für den Radverkehr wird ein gutes Angebot an Abstellanlagen geschaffen. Die genaue Anzahl wird im weiteren Verfahren bestimmt. Es wird sichergestellt, dass die Rampen- und Zufahrtsbereiche im öffentlichen Verkehrsraum in Abstimmung mit dem Tiefbauamt und unter Berücksichtigung der Bonner Standards hergestellt werden. Klimaschutz und Klimaanpassung: Mit dem Beschluss vom 12.12.2019 zum “Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung” (DS 190114) beabsichtigt die Stadt Bonn bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwicklen und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mmit dem Klimawandel zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Freiraumplanung Die Bäume entlang der Schlossallee bilden eine annähernd durchgängige Allee mit überwiegend geschlossenem Kronendach. Zum Schutz dieser gesetzlich geschützten Allee wird die Kante der Baugrube auf mindestens 1,50 m Abstand zur Kronentraufe der bestehenden Bäume zurückverlegt. Als Ersatz für die notwendige Fällung eines Alleebaumes im Bereich der Tiefgaragenzufahrt bzw. Anlieferung an der Schlossallee ist die Neupflanzung eines Baumes in diesem Bereich sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorgesehen. An der Westgrenze des Plangrundstücks befinden sich eine Kastanie sowie zwei mehrstämmige Eiben, die teils erheblich auf das Baugrundstück überkragen und bei einer Neubebauung nicht erhalten werden können. Für diese Bäume ist die Ersatzpflanzung von zwei Parkbäumen sowie die Anlage von Gehölzen entlang der nördlichen Grenze des Parks zur Mainzer Straße 145 vorgesehen. Durch eine freiraumplanerische Gestaltung soll der Park hierSeite 6 von 19 Seite 7 einen räumlichen Abschluss finden und der Übergang in die mit einem Fahrrecht zu Gunsten der Mainzer Straße 145 belegte Fläche und dem Eingang des Marktgebäudes geschaffen werden. In der Verlängerung der Utestraße steht auf dem Privatgrundstück eine kleine Allee aus 12 Winterlinden sowie 2 Eiben. Diese Bäume wären grundsätzlich erhaltungsfähig. Mit Blick auf eine Bebauung der unmittelbar angrenzenden Flächen sowie der geplanten Radwegeverbindung empfiehlt der Gutachter jedoch eine Einzelbaumreihe anstelle der Allee. Aufgrund des größeren Entwicklungsraumes je Baum sind bessere Wuchsbedingungen als bei Erhalt der Doppelreihe zu erwarten. Damit besteht die Möglichkeit großkronige Bäume zu pflanzen. Auch der Belichtung der Innenräume kann die Neuanlage der Einzelbaumreihe zuträglich sein; eine dennoch ausreichende Beschattung des Außenbereichs während der Sommermonate dient im Zusammenhang mit unversiegelter und begrünter Fläche der Funktion als Klimaanpassungszone mit erhöhter Aufenthaltsqualität. Die übrigen Bäume auf dem Plangrundstück können bei Umsetzung der Planung nicht erhalten werden. Von den insgesamt 34 Bäumen, mussten einzelne bereits mit dem Abbruch des ehemaligen Botschaftsgebäudes gefällt werden. Diese Baumfällungen sind zu kompensieren. Die Anzahl der zu fällenden Bäume und der Anteil derer, die unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen, werden im Laufe des Verfahrens benannt. Die zu leistenden Ersatzpflanzungen werden mit dem Amt für Umwelt und Stadtgrün abgestimmt. Die jeweils obersten Dachflächen der Gebäude erhalten eine extensive Dachbegrünung. Für die Tiefgarage der Wohnbebauung im östlichen Baufeld ist der Aufbau für eine intensive Begrünung berücksichtigt, wobei für die Pflanzung von Bäumen zumindest partiell eine Substratstärke von 100-120 cm Dicke erforderlich ist. Der Entwurf ordnet die Freiflächen auf den beiden Baugrundstücken den Gebäuden zu. Die wieder neu angelegte Baumreihe in Verlängerung der Utestraße erhält mit dem Geh- und Fahrrecht für den nicht motorisierten Verkehr einen öffentlichen Charakter. Der heute durch den Fahrweg zum rückwärtigen Grundstück Mainzer Straße 145 abgetrennte Teil des Parks soll in Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn zusammen mit der Fahrfläche hochwertig gestaltet werden, um die fußläufige Zuwegung zum geplanten Markt von der Mainzer Straße attraktiv zu gestalten und den Park an dieser Stelle als öffentlichen Grünraum zu fassen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 1. Anlass und Ziel der Planung Der vorliegende Bebauungsplan soll aufgestellt werden, um das Gelände der ehemaligen Botschaft Jugoslawiens an der Schlossallee planungsrechtlich für die Bebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern vorzubereiten. Zur Sicherung und Entwicklung des Ortsteilzentrums Mehlem soll die Möglichkeit zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes für Lebensmittel geschaffen werden. Das Ortszentrum ist im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der BundesstadtSeite 7 von 19 Seite 8 Bonn als C-Zentrum eingestuft. Die Versorgungsstruktur im Ortszentrum Mehlem wird jedoch ohne einen attraktiven Ankerbetrieb als gefährdet eingestuft. Da sich die unbebauten Flächen an der Schlossallee als zentrumsnaher Standort für einen großflächigen Handelsbetrieb anbieten, hat der Rat der Bundesstadt Bonn mit seinem Beschluss des überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzepts am 13.12.2012 (DS-Nr.: 1113540) den Bereich des Nahversorgungszentrums Mehlem auf das Gelände der ehemaligen Vertretung Jugoslawiens ausgedehnt. Mit der Fortschreibung wurde der zentrale Nahversorgungsbereich auch um jeweils einen potenziellen Standort an der Dietrich-Glauner-Straße, nördlich und südlich des Mehlemer Dorfplatzes, ergänzt. Das C-Zentrum Mehlem wird trotz einiger Leerstände derzeit als stabil eingestuft, allerdings ist seit mehreren Jahren, seit der Schließung des früheren Edeka-Marktes an der Mainzer Straße, die geringe Verkaufsfläche und die geringe Angebotsbreite im Lebensmittelsektor problematisch. Ein verbessertes Angebot in Form eines stärkeren Magnetbetriebs in diesem Bereich als Frequenzbringer für das Zentrum ermöglicht aus Sicht der Verwaltung eine weitere Kundenbindung auch für die darauf aufbauenden Angebote anderer Sortimente. Ohne ein solches Angebot ist zweifelhaft, ob die Einstufung als zentraler Versorgungsbereich, der die wohnortnahe und fußläufige Versorgung der Einwohner des Ortsteils Mehlem sicher stellen soll, auch in der anstehenden Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beibehalten werden kann. Sofern innerhalb des Zentrums in Mehlem kein weiteres nachhaltiges und attraktives Angebot im Lebensmitteleinzelhandel etabliert werden kann, ist unter Umständen mittel- bis langfristig ein weiterer Rückgang der Kundenfrequenzen und in Folge auch der Angebote im kurz- und mittelfristigen Bereich zu befürchten, was dem Ziel einer wohnungsnahen und fußläufigen Versorgung der ansässigen Bevölkerung entgegenlaufen würde. Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 (DS-Nr.: 1811316) die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, um einer städtebaulichen Fehlentwicklung durch eine reine Wohnbebauung nach den rechtskräftigen Bebauungsplänen 8414-27 und 8414-28 aus den 70er Jahren vorzubeugen. Der Beschluss bezieht sich auf das Gebiet entlang der Schlossallee zwischen Mainzer Straße und Rüdigerstraße. Mit Datum vom 27.06.2019 hat die 3L-Projekt GmbH, Grafschaft, die Erwerberin der ehemaligen Botschaft Jugoslawiens, den Antrag gestellt, für das Flurstück 676 der Flur 2 der Gemarkung Mehlem einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet für diesen Plan umfasst rund 5.400 m². Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Bundesstadt Bonn von 2008, mit Fortschreibung im Jahr 2012, beschreibt den Planungsraum wie folgt: Das Zentrum wird trotz einiger Leerstände als stabil eingestuft. Problematisch ist die geringe Verkaufsfläche des Lebensmittelhandels. Insofern ist eine Erweiterungsfläche innerhalb des Zentrums zu suchen. Die Ziele zur Entwicklung der C-Zentren in der Bundesstadt Bonn sind: Erhalt und Ausbau des Angebots im kurzfristigen Bereich, um Kundenbindung und darauf aufbauende Angebote aus anderen Bedarfsbereichen zu ermöglichen. Diesen Zielen folgend sieht die Planung der Vorhabenträgerin die Ansiedlung eines tragfähigen Lebensmittel- Vollsortimenters an der Schlossallee mit bis zu ca. 1.200 m² Verkaufsfläche vor. Die von der Bundesstadt Bonn beauftragteSeite 8 von 19 Seite 9 Verträglichkeitsuntersuchung der CIMA Beratung und Management GmbH aus dem November 2020 empfiehlt nach Untersuchung der Varianten mit 1.000 m² und 1.200 m² Verkaufsflächen die planungsrechtliche Zulässigkeit von Betrieben bis 1.200 m² Verkaufsfläche. Die Planung der Vorhabenträgerin entspricht insofern den im Einzelhandels- und Zentrenkonzept formulierten städtebaulichen Zielsetzungen der Bundesstadt Bonn für diesen Bereich. In den Obergeschossen des Marktgebäudes und den Gebäuden im östlichen Plangebietsteil plant die Vorhabenträgerin die Errichtung von ca. 80 Wohnungen. Entsprechend dem Bonner Baulandbeschluss und dem Ergebnis der von der Verwaltung durchgeführten Angemessenheitsprüfung sollen 40 % der Bruttogrundfläche Wohnen im geförderten Wohnungsbau realisiert werden. Damit soll dem hohen Wohnraumbedarf in der Bundesstadt Bonn allgemein und dem Bedarf an gefördertem Wohnraum im Besonderen Rechnung getragen werden. 2. Planungsrechtliche Situation Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg (GEP Region Bonn/Rhein-Sieg) weist für den Bereich des Plangebietes einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) aus. Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet im Westlichen Teil bis auf Höhe der Utestraße als gemischte Baufläche (M) dar. Der östliche Teil ist als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 zu ändern, da das geplante Vorhaben nicht den Darstellungen des FNP entspricht. Die genaue Darstellung ist im weiteren Verfahren näher zu bestimmen (abh. von den Festsetzungen im Bebauungsplan). Für den Vorhabenbereich und seine nähere Umgebung besteht verbindliches Planungsrecht durch die Bebauungspläne Nr. 8414-27 Utestraße (Westteil) und Nr. 8414-28 Rüdigerstraße (östlich). Dabei weicht der Bebauungsplan Utestraße mit seiner Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes von dem im Flächennutzungsplan dargestellten Planungsziel einer Mischnutzung ab. Die im Bebauungsplan 8414-27 vorgesehene Verbreiterung der Mainzer Straße sowie die Neuordnung der Bebauung an der Ecke Mainzer Straße/ Schlossallee wurden bisher nicht umgesetzt. 3. Planverfahren Zur Umsetzung der Plankonzeption der Bundesstadt Bonn für die Erhaltung und Entwicklung des Nahversorgungszentrums Mehlem und die hierzu geplante Bebauung soll das Planungsrecht für das Vorhaben durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden. Gemäß dem Aufstellungsbeschluss vom 20.06.2018 sollte der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Dem steht entgegen, dass die Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes mit mehr als 1.200 m² Geschossfläche einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz des Landes NRW unterliegt. Nachteilige Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG umfassen auch solche Auswirkungen, die unterhalb der zulässigen Immissionswerte liegen oder dieSeite 9 von 19 Seite 10 durch im Bebauungsplan festgesetzte Maßnahmen vermieden werden. Daher wird der Bebauungsplan im Vollverfahren einschließlich Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt. Zur Berücksichtigung der Umweltbelange wird im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der (gem. § 2 (4) BauGB) die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht zur Aufstellung des BP Nr. 7213-2 muss alle notwendigen Angaben zur Abhandlung der Eingriffsregelung (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag / LFB) beinhalten, die für eine gerechte Abwägung der privaten und öffentlichen Belange nach § 1 Abs. 6 BauGB erforderlich sind. Bei der Bearbeitung des LFB ist ein besonderes Augenmerk auf Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft zu legen. Maßnahmen zur Eingriffskompensation, artenschutzrechtlich notwendige Maßnahmen, geeignete Maßnahmenflächen sowie Ersatzstandorte für unvermeidbare Baumfällungen, werden frühzeitig mit der UNB abgestimmt. Bei raumwirksamen Planungen sind weiter die Belange des Artenschutzes zu beachten. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen. Zur naturschutzfachlich angemessenen Bearbeitung der Artenschutzbelange werden im Rahmen der Artenschutzprüfung, systematische faunistische Erhebungen aller planungsrelevanten Tierarten notwendig, für die artenschutzrechtliche Konflikte nicht ausgeschlossen werden können. Die Ergebnisse der Artenschutzprüfung werden in der weiteren Planung berücksichtigt. Notwendige artenschutzrechtliche Maßnahmen werden in den weiteren Planungsprozess eingebunden. 4.Planung 4.1 Städtebauliches Konzept Die Vorhabenträgerin hat gemeinsam mit der Bundesstadt Bonn einen städtebaulichen Wettbewerb mit fünf ausgewählten Teilnehmern durchgeführt, um die städtebauliche Lösung der Aufgabenstellung in einem konkurrierenden Verfahren zu ermitteln. In der Sitzung des Preisgerichts am 31.01.2020 hat die Jury einstimmig den Entwurf des Büros Raumplan aus Aachen zur Umsetzung empfohlen. Alle Wettbewerbsentwürfe wurden in der Zeit vom 04. bis zum 18.02.2020 im Rathaus Bad Godesberg ausgestellt und am letzten Tag der Ausstellung in einer öffentlichen Abschlussveranstaltung vorgestellt. Der ausgewählte Entwurf gliedert das Grundstück in zwei annähernd quadratische Baufelder, auf denen jeweils vier Gebäude angeordnet werden. Im westlichen Baufeld werden die Einzelkörper von einem kompakten Erdgeschoss für die Einzelhandelsnutzung unterlagert. Der südwestliche Baukörper mit dem Eingang in den Markt bildet mit vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss einen Kopfbau zur Mainzer Straße und der öffentlichen Grünfläche hin aus. Im weiteren Planungsverlauf wird die zur Mainzer Straße hin geplante Bebauung hinsichtlich ihrer Fassaden- und Farbgestaltung denkmalfachlich abgestimmt werden. Der nordöstliche Baukörper in der zweiten Reihe wird mit drei Geschossen plus Staffelgeschoss etwas zurückgenommen. Alle übrigen Gebäude weisen drei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss auf. Auf der Grundlage dieses Wettbewerbsentwurfs hat der Vorhabenträger mitSeite 10 von 19 Seite 11 dem Büro Bauwerkstadt Bonn die Architektur des Vorhabens weiterentwickelt. Hierbei ergaben sich verschiedene Überarbeitungen und Anpassungen des ursprünglichen Konzepts. In der Empfehlungskommissionsbegründung war dies bereits für die Handelsfläche empfohlen worden. Die Empfehlungen an den Preisträger bzw. Vorhabenträger in der Preisgerichtssitzung lauteten: Empfehlung: Wichtig ist es, im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Freiraums auf dem Marktgeschoss auch die Entfluchtung des westlichen Gebäudes zu lösen. Die Organisation des Marktes bezüglich der Treppenhäuser ist zu überarbeiten. Zugänge der nordwestlichen Wohnungen ggf. mit außenliegendem Treppenhaus Überarbeitung: An Stelle der vier Treppenhäuser im Marktgeschoss werden je zwei Wohngebäude durch ein einzelnes Treppenhaus erschlossen, da die Mietinteressenten für den Lebensmittelmarkt keine Einbauten in den Verkaufsraum integrieren können. Empfehlung: Der Nachweis von Abstellflächen der Wohnungen im Untergeschoss ist in der weiteren Bearbeitung zu leisten. Überarbeitung: Die Ausarbeitung der TG und Grundrisse erfolgt im weiteren Verfahren. Abstellflächen sind in den Untergeschossen vorgesehen. Empfehlung: Für die Weiterentwicklung der Freiraumgestaltung wird nachdrücklich die Hinzuziehung eines guten Landschaftsarchitekten empfohlen. Überarbeitung: Die Freiräume zwischen den Gebäuden wurden den Gebäuden und Wohnungen zugeordnet. Die freiraumplanerische Ausarbeitung wird im weiteren Verfahren erfolgen. Empfehlung: Bei der Umsetzung sollen möglichst Bäume erhalten bleiben. Der Anschluss an die Parkfläche soll aus dessen Substanz heraus überarbeitet werden. Es wird empfohlen in der Überarbeitung einen Freiraumplaner hinzuzuziehen. Überarbeitung: Zum Schutz der nach § 41 Landschaftsgesetz NWG geschützten Allee wurden die geplanten Baukörper nach Norden versetzt, um einen Abstand der Baugrube von den Kronentraufen der Alleebäume an der Schlossallee von mindestens 1,50 m zu gewährleisten. Die Allee in der Verlängerung der Utestraße wird als Einzelbaumreihe geplant, sodass bessere Wuchsbedingungen und das Pflanzen größerer Einzelbäume ermöglicht werden. Die freiraumplanerische Ausarbeitung wird im weiteren Verfahren erfolgen. Im Ergebnis sind folgende weitere Änderungen festzuhalten: An Stelle der zentralen Tiefgaragenzufahrt an der Schlossallee für die beiden Baufelder erhält das östliche Baufeld mit der Wohnbebauung eine Tiefgaragenzufahrt von Norden über die Utestraße, weil dadurch das zur Rüdigerstraße hin stetig abfallende Gelände besser bewältigt werden kann. Beeinträchtigungen des nördlich angrenzendenSeite 11 von 19 Seite 12 Wohngrundstücks durch Immissionen sind durch entsprechende bauliche Gestaltung der grenznah verlaufenden Tiefgaragenzufahrt auszuschließen. Es wurden Staffelgeschosse auf den südwestlichen und dem nordöstlichen Baukörper angeordnet. 4.2 Verkehrliche Erschließung / Ruhender Verkehr Das Plangebiet ist an seiner Südseite durch die Schlossallee erschlossen. Von Westen besteht eine attraktive fußläufige Verbindung durch die öffentliche Grünfläche des kleinen Parks. Von Norden stößt die Utestraße als Sackgasse an die nördliche Grundstücksgrenze. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan 8414-27 vorgesehene Verlängerung der Utestraße bis auf die Schlossallee ist aus heutiger Sicht nicht mehr erforderlich. An ihrer Stelle ist ein 4 m breiter Fuß- und Radweg als Netzergänzung für den nicht motorisierten Verkehr vorgesehen. Dieser Weg über das private Baugrundstück wird durch ein Geh- und Fahrradfahrrecht zu Gunsten der Allgemeinheit gesichert. Das Plangebiet liegt lediglich ca. 200 m von der Rheinpromenade entfernt und ist somit durch eine attraktive Radroute mit dem Bad Godesberger Zentrum und der Gesamtstadt verbunden. Die Mainzer Straße wird von den Buslinien 610, 612, 613 und 857 befahren. Der Mehlemer Bahnhof ist circa 1 km und der Godesberger Bahnhof etwa 3 km entfernt. Damit ist der Standort durch den öffentlichen Nahverkehr sehr gut erschlossen. Durch die Lage der Tiefgaragenzufahrten und den Verzicht auf oberirdische Pkw- Stellplätze entsteht zwischen den Gebäuden ein autofreier Bereich. Die Zuwegungen zu den Gebäuden sind lediglich durch die Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zu befahren. Für das Vorhaben liegt der Vorentwurf einer Verkehrsuntersuchung des Büros VSU, Herzogenrath, mit Stand vom 17.03.2021 vor. Nach Aussage des Gutachters ist das Vorhaben durch die öffentlichen Straßen mit guter Qualität erschlossen. Durch das Vorhaben wird ein zusätzlicher Kfz- Verkehr in einer Größenordnung von 100 Fahrten in der nachmittäglichen Spitzenstunde an Werktagen erwartet. Die Aufteilung des zu erwartenden Quell- und Zielverkehrs auf das bestehende Straßennetz lässt keine wesentliche Verschlechterung der Verkehrsqualität auf den öffentlichen Straßen erkennen. Die Anlieferung des geplanten Lebensmittelmarktes erfolgt an der Schlossallee über eine Laderampe innerhalb des Gebäudes. Während des Ladebetriebs wird die Rampe durch ein Tor verschlossen. Die Fahrradabstellplätze, welche dem Lebensmittelmarkt zugeordnet werden, sind nahe des Markteingangs entlang der Schlossallee vorgesehen. Die Abstellplätze für die Wohnungen werden in der Tiefgarage sowie im Bereich der Wohnungseingänge anzuordnen sein. Für den Radverkehr wird ein gutes Angebot an Abstellanlagen geschaffen. Die genaue Anzahl wird im weiteren Verfahren bestimmt. 4.3 Freiraumplanung Die Bäume entlang der Schlossallee bilden eine annähernd durchgängige AlleeSeite 12 von 19 Seite 13 mit überwiegend geschlossenem Kronendach. Zum Schutz dieser gesetzlich geschützten Allee wird die Kante Baugrube auf mindestens 1,50 m Abstand zur Kronentraufe der bestehenden Bäume zurückverlegt. Zur Schaffung der Zufahrten für die Anlieferung und die Garage des Marktgebäudes wurden verschiedene Lösungen untersucht, um die Zahl der zu fällenden Alleebäume auf einen zu begrenzen. Als Ersatz ist die Neupflanzung eines Baumes im Bereich der heutigen Zufahrt zum ehemaligen Botschaftsgebäude sowie eines weiteren Baumes unmittelbar gegenüber dieser Zufahrt vorgesehen. An der Westgrenze des Plangrundstücks befinden sich eine Kastanie sowie zwei mehrstämmige Eiben, die teils erheblich auf das Baugrundstück überkragen und bei einer Neubebauung nicht erhalten werden können. Für diese Bäume ist die Ersatzpflanzung von zwei Parkbäumen sowie die Anlage von Gehölzen entlang der nördlichen Grenze des Parks zur Mainzer Straße 145 vorgesehen. Durch eine ambitionierte gärtnerische Gestaltung soll der Park hier einen räumlichen Abschluss finden und der Übergang in die mit einem Fahrrecht zu Gunsten der Mainzer Straße 145 belegten Fläche und dem Eingang des Marktgebäudes geschaffen werden. In der Verlängerung der Utestraße steht auf dem Privatgrundstück eine kleine Allee aus 12 Winterlinden sowie 2 Eiben. Diese Bäume wären grundsätzlich erhaltungsfähig. Mit Blick auf eine Bebauung der unmittelbar angrenzenden Flächen empfiehlt der Gutachter jedoch die Neuanlage einer einreihigen Baumreihe. Aufgrund des größeren Entwicklungsraumes je Baum sind bessere Wuchsbedingungen als bei Erhalt der Doppelreihe zu erwarten. Damit besteht die Möglichkeit großkronige Bäume zu pflanzen. Die Beschattung des Außenbereichs während der Sommermonate dient im Zusammenhang mit unversiegelter und begrünter Fläche der Funktion als Klimaanpassungszone mit erhöhter Aufenthaltsqualität. Die übrigen Bäume auf dem Plangrundstück können bei Umsetzung der Planung nicht erhalten werden. Von den insgesamt 34 Bäumen, mussten einzelne bereits mit dem Abbruch des ehemaligen Botschaftsgebäudes gefällt werden. Die Fällungen sind gemäß Baumschutzsatzung und in Abstimmung mit dem Amt für Umwelt und Stadtgrün der Stadt Bonn zu kompensieren. Die jeweils obersten Dachflächen der Gebäude erhalten eine extensive Dachbegrünung. Für die Tiefgarage der Wohnbebauung im östlichen Baufeld ist der Aufbau für eine intensive Begrünung berücksichtigt, wobei für die Anpflanzung von Bäumen zumindest partiell eine Substratstärke von 100-120 cm Dicke notwendig wäre. Der Entwurf ordnet die Freiflächen auf den beiden Baugrundstücken den Gebäuden zu. Die Wegefläche mit der neu angelegten Baumreihe anstelle der Allee in Verlängerung der Utestraße erhält mit dem Geh- und Fahrrecht für den nicht motorisierten Verkehr einen öffentlichen Charakter. Der heute durch den Fahrweg zum rückwärtigen Grundstück Mainzer Straße 145 abgetrennte dunkle Teil des Parks unter den Eiben soll in Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn zusammen mit der Fahrfläche hochwertig gestaltet werden, um die Zuwegung zum geplanten Markt fußläufig attraktiv zu gestalten und den Park an dieser Stelle als öffentlichen Grünraum zu fassen. 4.4 Ver- und Entsorgung / Energiekonzept Das Vorhaben ist für die Schmutz- und Niederschlagsentwässerung über dasSeite 13 von 19 Seite 14 vorhandene Mischsystem erschlossen. Nach Auskunft des Tiefbauamtes kann eine Entwässerung des Plangrundstücks grundsätzlich über die vorhandenen Mischwasserkanäle in der Schlossallee und in der Rüdigerstraße erfolgen. Für den westlichen Grundstücksteil ist eine Versickerung nach den anerkannten Regeln der Technik nicht möglich, da keine hinreichend großen Flächen im Abstand zu Nachbargrenzen und Gebäuden zur Verfügung stehen. Für das östliche Baufeld wird die Möglichkeit der Versickerung im weiteren Verfahren geprüft. Auf Grund der bisherigen Bebauung unterliegt das Vorhaben jedoch nicht der Verpflichtung zur Versickerung oder getrennten Ableitung von Niederschlagswasser. Für den Fall einer Teilung des Plangrundstücks erhalten beide Baufelder getrennte Kanalanschlüsse über eigenen Grund. Im Rahmen der Neuplanung ist der Schutz der Einrichtungen auf dem Grundstück sowie der bestehenden Umgebungsbebauung vor Starkregenereignissen zu gewährleisten. Dies sowie die Überflutungsbetrachtung nach DIN 1986 werden im weiteren Verfahren erarbeitet. Maßnahmen zur Rückhaltung von Starkniederschlägen sind auf den begrünten Dächern sowie im Rahmen der Freiflächengestaltung möglich. Die Versorgung mit Lösch- und Trinkwasser sowie mit Strom und Gas ist über die Leitungsnetze in der Schlossallee vorgesehen. Für die Stromversorgung besteht eine Kompaktstation zwischen dem Park an der Mainzer Straße und dem Plangrundstück. Die Vorhabenträgerin bemüht sich, diese Station zu verlagern. Bei dieser Gelegenheit könnte die Station auch einem gesteigerten Leistungsbedarf angepasst werden. Eine Fernwärmeversorgung besteht nicht. Vor dem Hintergrund des Hauptausschussbeschlusses vom 14.11.1995 sind im Rahmen eines Energiekonzeptes verschiedene Energieversorgungsvarianten vergleichend zu untersuchen sowie hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die CO2-Emissionen, die Wirtschaftlichkeit und unter der Berücksichtigung erneuerbarer Energien darzustellen. Das Energiekonzept ist möglichst frühzeitig mit der Leitstelle Klimaschutz im Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda abzustimmen und muss spätestens als Grundlage für die Offenlage vorliegen. Gemäß Ratsbeschluss zu „Energieeffizienz im Neubau“ vom 22.10.2015 ist derzeit mindestens der KfW-Effizienzhaus 55-Standard bezogen auf die Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2014 (zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 18. November 2013) einzuhalten. Durch Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes GEG am 01.11.2020 und der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG am 01.07.2021 entspricht dies formal nun dem Standard Effizienzhaus 55 auf der Grundlage des GEG. Die Anforderungen sind identisch. Neben Maßnahmen zur Minimierung des Energiebedarfs sollten auch Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung getroffen werden. Dabei sind passive bauliche Maßnahmen, wie außenliegender Sonnenschutz, Vordächer, der Einsatz entsprechender Materialien, Begrünung oder die solaroptimierte Grundrissgestaltung gegenüber einer aktiven Kühlung zu bevorzugen. Im Falle einer aktiven Kühlung sollte diese auf der Basis von regenerativen Energien erfolgen. Bei der Ausrichtung und Gestaltung derSeite 14 von 19 Seite 15 Dachflächen ist die aktive Solarenergienutzung mit einzubeziehen. Bei Beschlussfassung über die Solarverpflichtung im Neubau (DS-Nr. 210919) , findet diese Verpflichtung zur Nutzung von Solarenergie Anwendung. Das Potenzial solarenergetischer Anlagen und die mögliche Kombination mit der geplanten Dachbegrünung sind zu prüfen und darzustellen. Sollten Dächer nicht begrünt werden, sind geeignete Flächen mindestens für die mögliche Nachrüstung von PV-Anlagen vorzurichten. Der geplante Energieeffizienzstandard, die Energieversorgung, sowie die Installation oder Vorrichtung von PV-Anlagen werden im Durchführungsvertrag festgeschrieben. 5. Auswirkungen der Planung 5.1 Verkehr Unter Berücksichtigung der mit dem Vorhaben vorgesehen Nutzungen, der möglichen Mehrfachnutzungen und der Lage des Plangrundstücks im Ortszentrum und den Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs wurden verschiedene Varianten für einen bedarfsgerechten Stellplatzschlüssel für Pkw in Abhängigkeit zur Stellplatzzuordnung ermittelt. Ähnliches gilt für den der Umfang der erforderlichen Anlagen zur Förderung des Radverkehrs. Es sind Mobilitätsmaßnahmen wie Bewirtschaftung der privaten Stellplätze, feste Carsharing-Plätze, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und Abfahrtsmonitore für den ÖPNV im Verkaufsraum zur Reduzierung des Stellplatzbedarfes vorgesehen. 5.2 Schutzgut Mensch Neben der gegeben klimatischen Belastung durch die städtische Wärmeinsel (siehe Punkt 4.5) werden die Menschen im Plangebiet wesentlich durch Verkehrslärm vorbelastet. Der Schienenlärm überschreitet einen Beurteilungspegel von 55 dB(A) nachts im gesamten Plangebiet. Da ein aktiver Lärmschutz an den Lärmquellen nicht realisierbar ist, müssen passive Lärmschutzmaßnahmen an den Außenseiten der Gebäude getroffen werden. Die durch das Vorhaben neu hinzutretenden Verkehrsmengen verursachen Lärmemissionen im Bereich der Zufahrten, die im weiteren Verfahren gutachterlich zu ermitteln sind. Zum Schutz der Umgebung vor unnötigem Lärm ist eine Abschottung der Anlieferung für das Marktgebäude durch geschlossene Tore geplant. 5.3 Schutzgut Boden und Fläche Mit dem Vorhaben geht vegetationsfähiger Boden unwiederbringlich verloren. Dem steht gegenüber, dass mit einer Wiedernutzbarmachung des Grundstücks der ehemaligen Botschaft Wohnraum und Gewerberäume unter Nutzung bestehender Infrastruktur innerhalb des Siedlungszusammenhangs geschaffen werden kann. Die angestrebte Dichte mit 80 Wohneinheiten, die Funktionsunterlagerung durch ein Marktgebäude und die Nutzung der Untergeschosse für das Abstellen von Fahrzeugen entspricht in hohem Maß dem Gebot des sparsamen Umgangs mit dem Boden und der Fläche.Seite 15 von 19 Seite 16 5.4 Schutzgut Wasser Der östliche Teil des Plangebiets liegt innerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiets des Rheins im Einzugsbereich des Mehlemer Baches. Daher ist das geplante Ersatzgebäude für das Botschaftsgebäude so zu errichten, dass während eines Hochwassers von der Bebauung keine Gefahren für das Gewässer ausgehen und den Gefahren des Wassers für das Gebäude und seine Nutzer sachgerecht vorgebeugt wird. Das Plangebiet wird bereits durch die städtische Mischwasserkanalisation entwässert. Die Möglichkeit einer Versickerung wird für den östlichen Bereich des Plangebietes geprüft. Für extreme Regenereignisse erfolgt auf der Ebene der Objektplanung eine Überflutungsbetrachtung nach DIN 1986, um nachteiligen Auswirkungen auf die geplante Bebauung und angrenzende Nutzungen vorzubeugen. 5.5 Schutzgut Klima / Luft Aktuell besteht der Planungsraum sowohl aus versiegelter und überbauter Fläche, als auch aus Grünflächen die Teils mit Bäumen bestanden sind. Der Planungsraum weist laut Klimaanalyse für sommerliche austauscharme Hochdruckwetterlagen am Tag in mit Bäumen bestanden Freiflächenbereichen eine mäßige, in nicht verschatteten Freiflächenarealen eine starke Wärmebelastung auf. In der NAcht wirkt die Freifläche als Kaltluftentstehungsgebiet, während sich der umgebenden Bebauung mit 5-5,5 K Abweichung zur durchschnittlichen Temperatur der Bonner Grün- und Freiflächen ein hoher Wärmeinseleffekt ausgeprägt. Eine Abschwächung des Wärmeinseleffektes ist in den unmittelbar an die Freifläche angrenzenden Siedlungsbereichen erkennbar. Durch die Realisierung der vorhergesehenen Planung werden der Anteil der versiegelten Flächen, sowie die bauliche Dichte im Planungsraum deutlich zunehmen. Hieraus werden eine Reduktion der Klatluftproduktion sowie eine Intensivierung des Wärmeinseleffektes in der Nacht resultieren. Bei der Planung und Bauausführung ist im Hinblick auf die geplante Nutzung (Wohnen und Gewerbe) darauf zu achten, dass sowohl für den Tag als auch in der Nacht wirksame maßnahmen zur Optmierung des thermischen Komforts ergriffen werden. Eine entsprechende Relevanz ergibt sich insbesondere im Hinblick aud den sich weiter intensivierenden Klimawandel und den damit einhergehenden Trend zur weiteren Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten. Ab einer Größe von 200m² müssen Flächendächer sowie flach geneigte Dächer (bis 15°) mit einer Dachbegrünung ausgestattet werden (Ratsbeschluss vom 08.09.2010: “Dachbegrünung in Bonn”, DS 0912064). Daneben sollten über diese Festsetzung hinausgehende Maßnahmen zur Reduktion der Wärmebelastung im Planungsraum umgesetzt werden. So wirken sich neben Dach- auch Fassadenbegrünungen positiv auf das Kleinklima aus. Bestehende bioklimatisch günstige Funktionen wie die Klatluftlieferung der Freiflächen sowie die Verschattung des Baumbestandes sollten so weit als möglich erhalten werden. In diesem Kontext sollten zudemSeite 16 von 19 Seite 17 Maßnahmen ergriffen werden, um die Versiegelung auf das notwenige Maß zu beschränken. Oberirdische Stellplätze und deren Zufahrt sollte nach Möglichkeit mit wasserdurchlässigen Materialien ausgeführt werden. Nicht überbaute Flächen, die nicht als Wege, Zu- und Ausfahrten, Stellplätze oder Nebenanlagen genutzt werden, sollten begrünt und mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden. Bei der Auswahl sollte auf standortgerechte, klimawandelangepasste und großkronige Baumarten mit hoher Verschattungsleistung geachtet werden. Zudem kann die Installation von Wasserflächen bzw. Wasserspielen aufgrund der entstehenden Verdunstungskühlung dazu beitragen, Wärmebelastungen am Tag zu reduzieren. Zur Minderung der zusätzlichen Wärmebelastung werden alle Gebäude mit begrünten Flachdächern geplant. Durch Verzicht auf eine Fahrerschließung der einzelnen Gebäudezugänge für Pkw werden die versiegelten Flächen zwischen den Gebäuden reduziert. Zusätzlich zur Tiefgaragenbegrünung sowie auf dem Dach des Einzelhandelsgeschosses ist eine Baumreihe zwischen den beiden Baufeldern vorgesehen. Die Begrenzung des Einsatzes fossiler Energieträger trägt zur Minderung der Emission von Treibhausgasen bei. Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas werden im weiteren Verfahren konkretisiert. 5.6 Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Die Biotopstruktur des Plangrundstücks ist nach dem Abbruch des ehemaligen Botschaftsgebäudes wesentlich durch seinen Baumbestand bestimmt. Die Auswirkungen des Vorhabens auf europäisch geschützte Arten werden durch ein Artenschutzgutachten parallel zum weiteren Bauleitplanverfahren untersucht, um eine Verletzung von Verboten nach dem Bundesnaturschutzgesetz auszuschließen. Zum Schutz der Artenvielfalt erfolgt bei der Begrünung der Dächer eine insektenfreundliche Pflanzenauswahl. Bei den sonstigen Pflanzen werden standortangepasste regionale Pflanzen verwendet. 5.8 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung As Vorhaben dient der Erweiterung des Mehlemer Ortszentrums um weitere Versorgungseinrichtungen und Wohnungen. Erholungs- und Freiflächen sind ebenerdig wie in Geschosslage den einzelnen Wohneinheiten zugeordnet. Die Gestaltung der Freiflächen zwischen den Gebäuden berücksichtigt die Aufenthaltsfunktion. Auf Grund der Lage, der Vorprägung und der derzeitigen Ausprägung des Plangebietes und dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung der Alleen in der Schlossallee und deren Verbindung zur Utestraße sind mit dem Vorhaben keine nachteiligen Wirkungen auf das Landschaftsbild verbunden. 5.9 Schutzgut Kultur und SachgüterSeite 17 von 19 Seite 18 Baudenkmäler sind weder auf dem Baugrundstück noch unmittelbar angrenzend vorhanden. In der näheren Umgebung sind die Baudenkmäler Mainzer Str. 132-138 sowie Schlossallee 15 vorhanden. Nach dem Abbruch der baulichen Anlagen des bisherigen Botschaftsgebäudes sind keine weiteren planungsrelevanten Sachgüter betroffen. Anlage/n 4 Beteiligungsplan_Schlossallee (öffentlich)Seite 18 von 19 Seite 19 von 19
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de