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211220-02 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem Antrag zur Vorlage 211220

Nummer
211220-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
07.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 211220 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem

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Änderungsantrag
öffentlich
211220-02 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Fremerey
Koalitionsänderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2
„Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg,
Ortsteil Mehlem
Antrag zur Vorlage 211220
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Einzelhandelsfläche wird auf 800-1.000 qm begrenzt.
2. Der Abstand zur Villa Friede wird vergrößert.
3. Es wird geprüft, die Gebäude BTW4 und BTO1 an der Schlossallee auf vier
Vollgeschosse mit Staffelgeschossen aufzustocken, um mehr Wohnraum zu
schaffen.
4. Es wird geprüft, wie durch eine Umplanung mehr Bestandsbäume erhalten
werden können.
5. Die Gebäude sollen mindestens im Energiestandard KFW-Effizienzhaus 40
errichtet werden.
Begründung
Die Bäume erscheinen auf der Planskizze in ihrer Position nicht exakt
dargestellt. Mit Vorliegen des qualitativen Baumgutachtens soll geprüft werden,
welche Bäume durch eine Zurücknahme der Gebäude erhalten werden können.
Insbesondere auch der Erhalt der nach Abriss verbleibenden Alleebäume in
Fortsetzung der Utestraße ist gewünscht.
Dies hat zwangsläufig eine so auch gewünschte Verkleinerung der
Einzelhandelsfläche zur Folge. Durch - sofern städtebaulich verträglich - höhere
Gebäude zur Schlossallee kann mehr Wohnraum geschaffen und eine Abstufung
der Gebäude erzielt werden.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de