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211186-01 AA · Änderungsantrag

Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-1 (ehemals Bebauungsplan Nr. 7520-20), Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf, „An den Lappenstrünken“ BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 211186

Nummer
211186-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
20.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 18.08.2022 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211186 Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-1 (ehemals Bebauungsplan Nr. 7520-20), Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf, „An den Lappenstrünken“

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Änderungsantrag
öffentlich
211186-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Elisabeth Struwe
19.01.2022
Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 6320-1 (ehemals
Bebauungsplan Nr. 7520-20), Stadtbezirk
Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf, „An den
Lappenstrünken“
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 211186
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
20.01.2022 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6320-1 „An den
Lappenstrünken“ wird eingestellt.
2. Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Richtlinien und der Ziele in
den Beschlüssen und Anträgen
a) „wassersensitive Stadt“(DS 211387),
b) „Leitbildes der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung“ (DS
1912296),
c) „Umweltplanung“ (DS212264)
gebeten zu prüfen, inwieweit die Freifläche „An den Lappenstrünken“ bei
Starkregenereignissen als Retentionsflächen und Bestandteil eines
gesamtstädtischen Freiraumentwicklungskonzeptes (DS 211387 zu 1.2)
ausgewiesen werden kann, und dem Ausschuss nach abschließender Prüfung
einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
In mehreren Beschlüssen und noch laufenden Anträgen wird deutlich, dass
sich die Politik der großen Bedeutung von Grünflächen für das Stadtklima, für
die Speicherung von Niederschlagswasser und als Schutz vor
Überschwemmungen bei Starkregen bewusst ist. Diese Einsicht in die
Notwendigkeit des Schutzes der verbleibenden Grünflächen bedeutet in
logischer Konsequenz den Verzicht auf eine Bebauung „An den
Lappenstrünken“.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de