← zurück zu 211152

211152-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Zebrastreifen an der Grundschule Ippendorf

Nummer
211152-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211152 Bürgerantrag: Zebrastreifen an der Grundschule Ippendorf

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.400 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211152-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Zebrastreifen an der Grundschule
Ippendorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Bereich der Gehwegüberfahrt zur Grundschule, sowie auch im
Kurvenbereich an der Saalestraße sind bauliche Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung -wie z.B. Einengungen oder Mittelinseln zur
besseren Querung - aus Platzgründen nicht umsetzbar. Sowohl
Verwaltung als auch Polizei sehen die Einrichtung von Fußgängerwegen
im unmittelbaren Bereich von Schulen kritisch, insbesondere da sie
keine verkehrsberuhigende Maßnahme darstellen, sondern
verkehrsunerfahrenen Kindern eine Sicherheit (Queren ohne auf den
Verkehr zu achten) suggerieren, die im Straßenverkehr nicht besteht.
Innerhalb von Tempo 30 Zonen (wie hier) ist darüber hinaus die Anlage
von Fußgängerüberwegen nach den Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen entbehrlich.
Zur Betrachtung weiterer verkehrsberuhigender Maßnahmen könnte die
Verwaltung eine verkehrsrechtliche Überprüfung des gesamten Bereichs
hinsichtlich der vorhandenen Beschilderung/Markierung vornehmen und
ggf. mit Gefahrenzeichen als Bodenmarkierungen noch stärker darauf
hinweisen, dass Verkehrsteilnehmer*innen vor Ort mit Kindern zu
rechnen haben.
Über dieses Verfahren hinaus schlägt die Verwaltung vor, das Thema in
Schulprojekten, Arbeitsgruppen oder durch die Elternvertretung
anzusprechen. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei den im Antrag
genannten Verkehrsteilnehmer*innen primär um die Eltern der
Schulkinder handelt, könnte dort gemeinsam an Lösungen gearbeitet
werden. Die Einrichtung einer Hol- und Bringzone wäre beispielsweise
eine Möglichkeit, um die Situation zu optimieren. Der Leitfaden zur
Einrichtung von Hol- und Bringzonen an Bonner Schulen der
Bundesstadt Bonn kann hierbei unterstützen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:Seite 1 von 2
Seite 2
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den Ausführungen in
der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der
Verwaltung vorgeschlagene weitere Vorgehensweise. Mit diesem Votum
und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürger*innenanträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gebracht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de