← Vorlagen

211152 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Zebrastreifen an der Grundschule Ippendorf

Nummer
211152
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
05.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 05.07.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.11.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 339,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211152-01 ST Bürgerantrag: Zebrastreifen an der Grundschule Ippendorf

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.326 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
211152
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
28.06.2021
Bürgerantrag: Zebrastreifen an der Grundschule
Ippendorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der
Grundschule Ippendorf.
Einzelheiten zu möglichen Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus
beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Bürgerantrag Online
Datum
28.06.2021
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Antrag auf Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Form von Zebrastreifen an der Grundschule Ippendorf
Ihr Antrag
Sehr geehrte Bezirksvertretung,
mit diesem Schreiben beantrage ich die Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Form mindestens
eines Zebrastreifens an der Grundschule Ippendorf in der Saalestraße.
In ganz Ippendorf ist ein zunehmender Straßenverkehr durch den Pendelverkehr zur Uniklinik zu vermerken und
auch in der Saalestraße um die Grundschule deutliche spürbar. Viele Eltern bringen ihre Kinder mit dem Auto zur
Schule, halten wild auf Bordstein oder entlang der Straße vor den Parktaschen und machen ein Überqueren der
Strasse aus Richtung Haager Weg zur Schule kommend nahezu unmöglich ohne sich "blind" auf die Fahrbahn zu
wagen, um sich dann umzuschauen. Für Grundschüler:innen ist dies eine in keinster Weise hinzunehmende
Gefahr im Straßenverkehr. Auch aus der Zufahrt zum Tennisclub steigt der Autoverkehr, hier habe ich heute eine
Autofahrerin wahrgenommen, die querende Kinder hupend (!) von der Strasse gejagt hat. Wer hat denn an
diesem Ort Vorrang im Straßenverkehr??
Nutzen Sie doch gerne die Zeit der Sommerferien und stellen Sie für den Schulstart im August Sicherheit im
Straßenverkehr an einer elementaren Bildungseinrichtung her. Das wäre sehr wünschenswert.
Im Anhang ein Foto, gerne sende ich mehr nach.
Begründung des Antrags
Gefahr im Straßenverkehr an der Grundschule Ippendorf
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
epmxKYQX
2288..0066..2211 1144::2244Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 20:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de