211152 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Zebrastreifen an der Grundschule Ippendorf
Kerndaten
- Nummer
- 211152
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 05.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 211152 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 28.06.2021 Bürgerantrag: Zebrastreifen an der Grundschule Ippendorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Grundschule Ippendorf. Einzelheiten zu möglichen Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Datum 28.06.2021 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Antrag auf Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Form von Zebrastreifen an der Grundschule Ippendorf Ihr Antrag Sehr geehrte Bezirksvertretung, mit diesem Schreiben beantrage ich die Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Form mindestens eines Zebrastreifens an der Grundschule Ippendorf in der Saalestraße. In ganz Ippendorf ist ein zunehmender Straßenverkehr durch den Pendelverkehr zur Uniklinik zu vermerken und auch in der Saalestraße um die Grundschule deutliche spürbar. Viele Eltern bringen ihre Kinder mit dem Auto zur Schule, halten wild auf Bordstein oder entlang der Straße vor den Parktaschen und machen ein Überqueren der Strasse aus Richtung Haager Weg zur Schule kommend nahezu unmöglich ohne sich "blind" auf die Fahrbahn zu wagen, um sich dann umzuschauen. Für Grundschüler:innen ist dies eine in keinster Weise hinzunehmende Gefahr im Straßenverkehr. Auch aus der Zufahrt zum Tennisclub steigt der Autoverkehr, hier habe ich heute eine Autofahrerin wahrgenommen, die querende Kinder hupend (!) von der Strasse gejagt hat. Wer hat denn an diesem Ort Vorrang im Straßenverkehr?? Nutzen Sie doch gerne die Zeit der Sommerferien und stellen Sie für den Schulstart im August Sicherheit im Straßenverkehr an einer elementaren Bildungseinrichtung her. Das wäre sehr wünschenswert. Im Anhang ein Foto, gerne sende ich mehr nach. Begründung des Antrags Gefahr im Straßenverkehr an der Grundschule Ippendorf Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 epmxKYQX 2288..0066..2211 1144::2244Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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