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211141-01 AA · Änderungsantrag

Bebauungsplan Nr. 6224-3 "Im Rosenfeld" in Bonn-Buschdorf - weitere Vorgehensweise Antrag zur Vorlage 211141

Nummer
211141-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
21.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.06.2022 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2022 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 211141 Bebauungsplan Nr. 6224-3 "Im Rosenfeld" in Bonn-Buschdorf - weitere Vorgehensweise

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Änderungsantrag
öffentlich
211141-01 AA
Antragsteller/in:
Frank Thomas
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Bebauungsplan Nr. 6224-3 "Im Rosenfeld" in Bonn-
Buschdorf - weitere Vorgehensweise
Antrag zur Vorlage 211141
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
03.03.2022 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Anhörung
Rat 05.05.2022 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.03.2022 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
1. In dem zweistufigen städtebaulichen Wettbewerbsverfahren ist die
Gestaltung des erforderlichen Lärmschutzes mit einzubeziehen.
2. Unterpunkt 2.3 der Planungsziele wird in Satz 1 dahingehend abgeändert,
dass "eine Reduktion der bauordnungsrechtlich
erforderlichen Stellplätze von 20% über alle Wohneinheiten (50%
gefördert und 50% frei finanziert) gefordert" wird.
3. In Unterpunkt 2.3 der Planungsziele ist eine Erschließungsmöglichkeit von
Bornheim aus vorzusehen.
Begründung
Der zwingend erforderliche Lärmschutz wird vor Baubeginn von der Stadt Bonn
zu errichten sein. Die Gestaltung ist daher frühzeitig in dem
Wettbewerbsverfahren mitzudenken.
Aufgrund der Lage am Stadtrand ist die Lagegunst des Gebiets trotz der guten
ÖPNV-Anbindung nicht so besonders ausgeprägt, wie in der Vorlage
beschrieben. Es sollte daher nur eine Reduktion um 20% erfolgen.
Die ausschließliche Erschließung des Gebiets über die Schickgasse ist
unzureichend.
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Datenstand: 03.11.2026, 11:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de