211141 · Beschlussvorlage
Bebauungsplan Nr. 6224-3 "Im Rosenfeld" in Bonn-Buschdorf - weitere Vorgehensweise
Kerndaten
- Nummer
- 211141
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Anregung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 211141 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bebauungsplan Nr. 6224-3 "Im Rosenfeld" in Bonn- Buschdorf - weitere Vorgehensweise Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 11.02.2022 Anregung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 16.02.2022 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.02.2022 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 03.03.2022 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Anhörung Rat 17.03.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Gesamtentwicklung ist ein zweistufiges städtebauliches Wettbewerbsverfahren einschließlich Freiraumplanung nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchzuführen. Vertreter*innen der politischen Gremien sind in das Verfahren mit einzubeziehen. 2. Der Rat stimmt den in Unterpunkt 3.1 formulierten Rahmenbedingungen als Bedingung für die Auslobung des Planungswettbewerbs zu. 3. Der Rat stimmt den in Unterpunkt 2 konkretisierten Planungszielen zu. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe an ein Planungsbüro für das Wettbewerbsverfahren und die Bauleitplanung inkl. komplexem Bürgerbeteiligungsverfahren gem. Leitlinien Bürgerbeteiligung vorzubereiten und durchzuführen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt Verhandlungen mit NRW.URBAN für die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung der Grundstücke im Rahmen des Förderprogramms zur kooperativen Baulandentwicklung des Landes NRW aufzunehmen. 6. Zur Überführung des integralen und interdisziplinären Charakters des Planvorhabens auf die Projektmanagementebene wird die Verwaltung ein Projektteam einrichten und das Verfahren in Form einer Projektarbeit durchführen. BegründungSeite 1 von 13 Seite 2 In seiner Sitzung am 07.09.2020 hat der Rat die Verwaltung mit der Neuaufstellung eines Bebauungsplans „Im Rosenfeld“ beauftragt (Nr. 201579-2 DA). Die Schaffung von neuem Planungsrecht erfolgt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6224-3. Die Vorhabengröße (18 Hektar Plangebiet) und die städtebaulichen Ziele (Klimaneutralität, innovative Wohnformen, Autoarmut, Konzeptvergabe) bedingen einen starken Pilotcharakter des Projekts. Zur Erarbeitung einer städtebaulich freiraumplanerischen Konzeption als Grundlage der Bauleitplanung sollen ein Planungswettbewerb durchgeführt und externe verfahrensbegleitende Leistungen beauftragt werden. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens sollen schließlich mehrere gesondert zu vergebene Baufelder in einem Konzeptvergabeverfahren ausgeschrieben werden. Ausgangslage, Rahmenbedingungen und weitere Verfahrensschritte stellen sich im Einzelnen folgendermaßen dar: 1. Ausgangslage Die Grenzen des Plangebiets entsprechen denen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7325-14. 1.1 Plangebiet Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf. Es erstreckt sich im Anschluss an die vorhandene Bebauung am südwestlichen Rand des Ortsteiles Buschdorf im Norden der Stadt Bonn. Es umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 18 ha den Bereich zwischen der Autobahn 555, der Stadtgrenze zur Stadt Bornheim, der Trasse der Stadtbahn Köln-Bonn und der Schickgasse. Der Bereich steht größtenteils im Eigentum der Stadt. Im Jahr 2014 wurde im Rahmen des Integrierten Entwicklungskonzepts Grüne Infrastruktur "Grünes C" der Grünzug Rosenfeld eröffnet. Das 2,3 Hektar große Areal markiert bereits heute den Rand der späteren Siedlungsfläche. Neben Blüh- und Farbfeldern und einer Streuobstwiese wurden ein Spielplatz sowie ein multifunktionales Kleinspielfeld angelegt. Relativ reliefarm und mit vereinzelten, randlichen Gehölzbeständen, ist der übrige Landschaftsraum i.W. durch landwirtschaftliche Nutzflächen gekennzeichnet. Das Plangebiet weist Biotopstrukturen auf, die artenschutzrechtlich relevant sein können. . Östlich der Schickgasse befindet sich ein freistehendes Wohnhaus nebst Scheune. Westlich der Schickgasse ist ein Bolzplatz mit vorgelagerter Parkfläche angelegt. Im Nordosten des Plangebiets schließt sich die Wohnbebauung von Buschdorf an, im Nordwesten landwirtschaftlich genutzte Flächen. Außerhalb des Plangebietes befindet sich nordwestlich eine Kiesabbaufläche in Betrieb. Die Autobahn bildet die südliche Begrenzung und gleichzeitig die Zäsur zum Stadtteil Tannenbusch. Die Entfernung zum Ortskern Buschdorf beträgt ca. 0,5 km. Der nächste Hauptversorgungsschwerpunkt befindet sich im südlich angrenzenden Ortsteil Tannenbusch (ca. 0,5 km). 1.2 Planungsrecht (FNP und BP) Der Flächennutzungsplan stellt den zentralen Teil des Plangebietes als Wohnbaufläche dar (siehe Abbildung 1). Entlang der Stadtgrenze zu Bornheim und der Autobahn verläuft eine Grünfläche, die dem Landschaftsschutz unterliegt. Verbindliches Planungsrecht besteht für das betroffene Gebiet in Form desSeite 2 von 13 Seite 3 Bebauungsplanes Nr. 7325-14, der im Jahre 2012 Rechtskraft erlangt hat. Dieser weist parallel der Autobahn sowie parallel der Grenze zu Bornheim eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage aus, die dem Landschaftsschutz unterliegen. Im Übrigen setzt der Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet fest. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt im Wesentlichen 0,4, die Geschossflächenzahl (GFZ) in Abhängigkeit der Anzahl von 2 bis 3 (teils zwingend) Vollgeschossen 0,8 bzw. 1,2. Die offene Bauweise eröffnet die Möglichkeit, im Inneren des Wohngebietes eine dichtere Bebauung mit Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau zu realisieren. Am Rande des Wohngebietes im Übergang zur freien Landschaft sollen Einzel- und Doppelhäuser eine aufgelockerte Siedlungsstruktur gewährleisten. Im westlichen Teil des Wohngebietes setzt der Bebauungsplan eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der näheren Zweckbestimmung Kindergarten fest. Die Grundflächenzahl beträgt 0,3, die Geschossflächenzahl 0,6 bei einer zweigeschossigen, offenen Bauweise. Die Erschließung des Baugebietes erfolgt von der Schickgasse in Richtung Westen über eine Haupterschließungsstraße im Einbahnstraßensystem. Im weiteren Verlauf verzweigt sich die Straße in nördliche und südliche Richtung. Durch dieses Erschließungssystem entstehen zwei Siedlungsteile. Im Zuge der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6224-3 erfolgt die Aufhebung des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7325-14, so dass dieser mit Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 6224-3 außer Kraft tritt. 1.3 Integriertes Freiraumsystem Der nordwestliche und südwestliche Rand des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen im Geltungsbereich des Integrierten Freiraumsytems (IFS), Stand 2012. Das Zielkonzept „Kernbereich“ des IFS sieht für das betroffene Areal das Entwicklungsziel „Anreicherung“ vor. 1.4 Natur- und Artenschutz In Dransdorf, Tannenbusch und Buschdorf sind Vorkommen besonders bzw. streng geschützter und planungsrelevanter Tierarten der Gruppen Amphibien (Wechselkröte), Reptilien (Zauneidechse) und Avifauna (Mäusebussard) verzeichnet. Für das Neubaugebiet Im Rosenfeld wurde bereits ein Amphibienleitsystem als Maßnahme des Artenschutzes eingerichtet. Bei allen Bauleitplanverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür wird eine aktuelle Artenschutzprüfung (ASP) durchgeführt. Die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen wird im weiteren Verfahren geprüft. Die für die Wohnbebauung vorgesehene Fläche liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes, grenzt allerdings unmittelbar daran an. Der Landschaftsplan Kottenforst bezieht jedoch die Grünflächen des Plangebiets mit in seinen Geltungsbereich ein und stellt sie als dem Landschaftsschutz unterliegende Flächen dar: Landschaftsschutzgebiet „Dransdorfer Weg, Bornheimer Weg und Tannenbusch West“ (LSG 2.2, LP Kottenforst). Als Entwicklungsziel formuliert der Landschaftsplan für die Fläche die „Anreicherung, bzw. ökologische Aufwertung einer im GanzenSeite 3 von 13 Seite 4 erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“. Für den Südwestlichen Teil des Plangebeits, entlang der Autobahn, setzt der Landschaftsplan Pflegemaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Landschaftsbildes und zur Entwicklung von charakteristischen Elementen in der Kulturlandschaft fest (7.3.4). Zum Erhalt und zur Sicherung der Biotopflächen u. a. für die Wechselkröte, ist die Pflege der Flächen entsprechend eines zu erstellenden Pflegeplanes, auf die faunistischen Bedürfnisse abzustimmen. Am östlichen und südlichen Rand ragen schutzwürdige Biotope (Biotopkatasterflächen des LANUV) in das Plangebiet hinein: Gehölzbestandene bzw. begrünte Böschungen, Wälle an der Autobahn im nordwestlichen Stadtgebiet (BK-5208-506) sowie die Flächen der Rheinuferbahn auf Schotterkörper mit begrünten Böschungen oder Rändern (BK-5208-507). Die Flächen der Stadtbahn am östlichen Rand des Plangebiets stellen zudem Flächen von besonderer Bedeutung für den Biotopverbund dar: „Bahntrasse und aufgelassene Kiesgrube im Westen von Bonn“ (VB-K-5208-025). Die nordwestlich angrenzenden Freiflächen bei Hersel (VB-K-5208-022) sind ebenfalls von besonderer Bedeutung für den Biotopverbund. Das Plangebiet weist in den Randbereichen lineare Gehölz- und Baumbestände auf, die unter den Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fallen könnte. Der Baumbestand wird im weiteren Verfahren erhoben und bewertet und wird soweit wie möglich in die Planung integriert. Weiterhin liegt das Plangebiet innerhalb der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Urfeld des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel. 1.5 IEK Buschdorf Das integrierte Entwicklungskonzept Buschdorf bildet den Rahmen für die zukünftige Entwicklung des Ortsteils und dient sowohl als Handlungsleitfaden als auch zur Grundlage für Entscheidungen in den politischen Gremien. Dem Plangebiet wird mit der Maßnahme A 4.2 ein konkret zu erfüllendes Ziel zugeordnet. A 4.2 Angebot an innovativen Wohnformen schaffen So liegt in Buschdorf neben der Schaffung von kleineren und barrierefreien Wohnungen ein Fokus darauf, bestehende homogene Wohnraumangebote durch innovative Wohnformen zu erweitern. Diese Wohnformen sollen in dem Neubaugebiet Im Rosenfeld und auf dem Grundstück Im Dahl verwirklicht werden. Darüber hinaus definiert die Maßnahme A4.1 den Bedarf für Wohnflächenentwicklungen im Stadtteil, das Vorhaben ist entsprechend betroffen. A 4.1: Wohnangebot für alle Zielgruppen Das in Buschdorf vorhandene homogene Wohnangebot soll durch weitere Wohnformen ergänzt werden. Im Vordergrund steht die Schaffung kleinerer,Seite 4 von 13 Seite 5 barrierefreier Wohneinheiten im Ortsteil. 2 Planungsziele Wesentliches Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Schaffung eines innovativen, nutzungsgemischten Wohnquartiers an einem infrastrukturell bereits gut ausgestatteten Standort. Das Planareal ist aufgrund seiner guten Erschließung durch den ÖPNV, seiner unmittelbaren Nähe zum Buschdorfer Zentrum sowie dem Einzelhandelszentrum im nahegelegenen Ortsteil Tannenbusch in besonderem Maße für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen geeignet. Die räumliche Aufteilung in Wohnbaufläche und Grünfläche wird dem Bebauungsplan 7325-14 entnommen, da Teile der Freianlagenplanung bereits realisiert wurden und die Nutzungen den Ausweisungen des Flächennutzungsplans entsprechen und unter Berücksichtigung des Integrierten Entwicklungskonzepts Grüne Infrastruktur "Grünes C" innerhalb der Planungen zu erhalten und weiterzuentwickeln sind. Mit Beschluss vom 07. September 2020 (siehe 201579-2 DA) hat die Politik die Verwaltung mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der Ziele Klimaneutralität, deutliche Erhöhung der Wohnflächen durch mehr Geschosswohnungsbau, mindestens 50% gefördertem Wohnraum, Angeboten für genossenschaftliche Wohnprojekte sowie autoarme Siedlung mit umweltfreundlichem Mobilitätskonzept beauftragt. In Abstimmung mit den Fachämtern hat das Stadtplanungsamt diese Ziele konkretisiert. Des Weiteren sind Empfehlungen des Städtebau- und Gestaltungsbeirats aus der öffentlichen Sitzung am 19. Mai 2021 berücksichtigt. 2.1 Nutzungen, Zielgruppen und Dichte Die angemessene städtebauliche Dichte soll im Qualifizierungsverfahren bestimmt werden. Ebenfalls soll das Thema Nutzungsmischung hinsichtlich neuer Arbeitsformen und weiterer Angebote im Quartier entwickelt werden (z.B. Bäckerei, Pflegestützpunkt). Die Integration einer 6-8 gruppigen Kindertagesstätte, abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten, ist vorgesehen. Um eine bedarfsgerechte und marktgängige Planung zu ermöglichen, werden die Zielgruppen des Vorhabens regelmäßig am Planungsprozess beteiligt. 2.2 Wohnungspolitische Aspekte - Geförderter Wohnraum: Mindestens 50% der Wohneinheiten sollen im geförderten Wohnungsbau entstehen. Dabei ist auf eine gesunde soziale Durchmischung des Quartiers zu achten und auch altengerechtes sowie Einfamilienwohnen vorzusehen. - Innovative Wohnformen Der Bedarf nach Grundstücken für Baugruppen soll frühzeitig abgefragt werden, und die Gruppen in den Entwicklungsprozess eingebunden werden. Die Rechtsform der Zielgruppen soll offen gelassen, und nicht nur auf genossenschaftliche Projekte beschränkt werden. Voraussichtlich 5-10 Baufelder sollen für Baugruppen vorgesehen werden. - Konzeptvergabe Alle Baufelder sollen im Wege der Konzeptvergabe über Erbbaurechte vergeben werden, um hier die gewünschten Anforderungen auf Private zuSeite 5 von 13 Seite 6 übertragen und die Auswahl der besten Angeboten zu einem „Festpreis“ zu treffen. 2.3 Mobilität und Verkehr Es wird eine Reduktion der bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze von mind. 40% über alle Wohneinheiten (50% gefördert und 50% freifinanziert) gefordert. Dieser Zielwert kann unter Berücksichtigung von Abzügen durch die ÖPNV-Lagegunst (Stadtbahnhaltestelle Buschdorf und Buslinie 630) sowie von Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen innovativer und umweltfreundlicher Mobilitätskonzepte erreicht werden. Eine weitergehende Reduktion der erforderlichen Stellplätze über den o.g. Sollwert hinaus kann auf Basis von vertraglichen Regelungen zum PKW- Besitz (z.B. bei Miet- oder Pachtverträgen) erfolgen. Sämtliche Kfz- Stellplätze sollen e-mobility ready, 30% bereits mit Lademöglichkeit vorgehalten werden. Durch die Erschließung der notwendigen Stellplätze über die Schickgasse und die Unterbringung in einer zentralen Quartiersgarage sollen Kfz-Fahrten innerhalb des Quartiers weitestgehend vermieden werden. In Kombination mit Besucherparkplätzen, einer Paketstation sowie weiteren Mobilitäts- und Serviceangeboten sind hier, in unmittelbarer Nähe zur Stadtbahnhaltestelle, Synergieeffekte zu erwarten. 2.4 Klimaneutralität und Klimaanpassung Der Gebäudestandard muss einen sehr niedrigen Endenergiebedarf (Passivhaus oder Effizienzhaus 40) aufweisen, der weitestgehend durch vor Ort erzeugte regenerative Energie gedeckt werden soll. Darüber hinaus wird ein ressourcenschonendes und ökologisches Gesamtkonzept erwartet, um unter anderen der „grauen“ Energie Rechnung zu tragen. Weiterhin wird auf die derzeitige Beschlusslage verwiesen: o Hauptausschussbeschluss vom 14.11.1995 „Klimaoffensive der Stadt Bonn“ (DS 9500876NV2) o Ratsbeschluss vom 22.10.2015 „Energieeffizienzstandards beim Neubau“ (DS 1512547) o Ratsbeschluss vom 1.9.2020 „Solarverpflichtung im Neubau“ (DS 201344) o Ratsbeschlüsse vom 12.12.2019 und 16.09.2021 „Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung“ (DS 190114 und 210919) Der Planungsraum soll im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung gestaltet werden. Erstmalig für Vorhaben in Bonn soll in diesem Zusammenhang eine ökologische Planungskenngröße nach dem Berliner Prinzip des Biotopflächenfaktors Anwendung finden. Der Biotopflächenfaktor ist ein Planungskennwert für bauliche Änderungen und Neubebauungen, der mittels Anrechnungsfaktoren für verschiedene Flächentypen eine leicht nachvollziehbare Basis für eine ökologisch- funktionale Flächenplanung bei Bauvorhaben darstellt. Es ist vorgesehen einen ambitionierten aber realisierbaren Zielwert für den Anteil naturhaushaltswirksamer Fläche an der gesamten Grundstücksfläche im Planungsraum zu definieren und dessen Erreichung als verbindliche Maßgabe einzufordern. Dies ermöglicht die bewusste Formulierung und Durchsetzung eines Qualitätsziels für die Grünentwicklung im Sinne derSeite 6 von 13 Seite 7 Klimaanpassung des Quartiers. Gleichzeitig besteht planerische Flexibilität bei der Erreichung der Zielvorgabe, da diese durch die individuelle Auswahl geeigneter Maßnahmen aus einem bestimmten Set erreicht werden kann. (Weitere Informationen zum Instrument des Biotopflächenfaktors unter https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/landschaftsplanung/bff- biotopflaechenfaktor/) o Freiraumqualität Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung verfolgt. Das Freiraumkonzept soll Qualitäten für eine wohnungsnahe Erholung entwickeln und zur Attraktivierung des Standorts für weitere Nutzungen beitragen. Im Sinne einer „Multicodierung“ sollen die Flächen zugleich ökologische und klimatische, soziale und gesellschaftliche, strukturelle sowie symbolische Funktionen erfüllen. Eine Verflechtung von Wohnbauflächen und Maßnahmen der urbanen Landwirtschaft ist vor dem Hintergrund des traditionellen Acker-, Obst und Gemüsebaus im Bonner Nordwesten und bestehenden landwirtschaftlich orientierten Projekten naheliegend. o Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Das ca. 18,5 ha große, im Übergang zum Außenbereich und Landschaftsschutz gelegene Plangebiet, ist im Bestand i.W. durch Acker- und Wiesenflächen sowie in den Randbereichen durch Gehölz- und Baumbestände gekennzeichnet. Es liegt nicht in einem Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Zur Realisierung der Planung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen durch die Aufstellung eines Bebauungsplans im Vollverfahren (gem. § 2 (4) BauGB) mit Umweltprüfung / Umweltbericht erstellt werden. Von der Aufstellung des Bebauungsplans gehen Wirkungen auf Naturhaushalt und Landschaft aus, die Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen hervorrufen und somit einen Eingriff in Natur und Landschaft verursachen. Eine Bebauung führt durch Neuversiegelung zu einem Verlust bisher landwirtschaftlich genutzter Frei- und Grünflächen sowie von linearen Baum- und Gehölzbeständen. Nach § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Dies bedeutet, dass die Eingriffe durch den neu aufzustellenden Bebauungsplan in einer Bilanzierung den Eingriffen gegenüberzustellen sind, die der bislang rechtskräftige Bebauungsplan bereits ermöglicht. Nur ein insoweit überschießender zusätzlicher Eingriff ist nach der gesetzlichen Regelung auszugleichen. Die Anwendung dieser Regelung führt in der Konsequenz dazu, dass im Plangebiet Rosenfeld eine Fläche von ca. 18,5 ha überplant und bebaut wird und die dadurch entstehenden erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft zu keinem Zeitpunkt kompensiert werden. Aus diesem Grund werden im Rahmen des zu erstellenden landschaftspflegerischen Fachbeitrags die Biotoptypen der realen Situation im Plangebiet als Bestand herangezogen, um die tatsächlich stattfindenden Eingriffe inSeite 7 von 13 Seite 8 Natur und Landschaft zu ermitteln, bewerten und auszugleichen. Multifunktional angelegte Kompensationsmaßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung von Lebensräumen von Pflanzen und Tieren, zum Erhalt der Biodiversität sowie zum Schutz von Klima, Boden- und Wasserhaushalt. Die hierdurch entstehenden Kosten können weder in einem städtebaulichen Vertrag, noch durch Kostenerstattungssatzung nach § 135c BauGB auf Dritte übertragen werden. Die Möglichkeit, diese Kosten in privatrechtlichen Verträgen preiserhöhend auf die Erbpacht künftiger Baugrundstücke zu übertragen, bleibt von dieser öffentlich-rechtlichen Regelung unberührt. Derzeit werden die Kosten für notwendige Kompensationsmaßnahmen auf rund 500 T€ geschätzt. Die Kompensationsmaßnahmen werden sich, in Abhängigkeit vom städtebaulichen Entwurf, in den Grünstrukturen innerhalb des Plangebiets sowie in den angrenzenden Grünflächen wiederfinden. Grünordnerische Maßnahmen innerhalb der Bauflächen können auf die Kompensation angerechnet werden. Dieses Vorgehen wird durch die Stadt, abweichend von der rechtlichen Vorgabe, ausnahmsweise für das Vorhaben „Im Rosenfeld“ gewählt, um den besonderen inhaltlichen Zielen des Plangebiets gerecht zu werden. Die Planung eines klimaangepassten Quartiers mit ausreichenden und hochwertigen Grün- und Freiflächen, im Sinne einer maßvollen und mehrfachen Innenentwicklung soll angestrebt werden. Wo eine planerische Umsetzung möglich ist, soll auf vollversiegelte Flächen verzichtet und mit Teilversiegelungsflächen oder begrünten Erholungsräumen geplant werden. Bei angemessener und entsprechender hydrogeologischer Eignung ist die Versickerung in die belebte Oberbodenzone zwingend vor einer Einleitung in den Kanal zu präferieren. Die Anwendung des ökologischen Planungsinstruments des Biotopflächenfaktor-Zielwerts von 0,6 für Wohngebiete (Modell der Stadt Berlin) wird ebenfalls in der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung Berücksichtigung finden. 3 Verfahrensvorschlag 3.1 Projektmanagement Wie unter Beschlusspunkt 6. ausgeführt, soll das Planvorhaben verwaltungsseitig durch ein Projektteam durchgeführt werden. Der Projektfortschritt soll insbesondere durch die Übertragung von Entscheidungskompetenzen auf das Projektteam gestärkt werden. Ebenso führt dies zu einer ämterübergreifenden, gemeinsam getragenen Priorisierung des Projekts. Die für eine vordringliche Bearbeitung erforderlichen Ressourcen werden durch die beteiligten Fachbereiche und Ämter zu Verfügung gestellt. 3.2 Städtebauliche Qualifizierung Auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts sind die formuliertenSeite 8 von 13 Seite 9 Planungsziele nicht erfüllbar. Insofern bedarf es der Schaffung neuen Planungsrechtes durch Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes (neue Bebauungsplannummer 6224-3). Aufgrund der räumlichen Lage, der Größe des Planungsraums und der differenzierten Planungsziele soll zur städtebaulichen Qualifizierung ein Wettbewerb nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) in Abstimmung mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Die Abgrenzung des neuen Plangebiets wird entsprechend der Grenze des rechtskräftigen Bebauungsplans 7325-14 definiert, das Baugebiet selbst wird der im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellte Fläche (siehe Abbildung 1) entsprechen. Die Ausgestaltung des Qualifizierungsverfahrens ist mit dem Städtebau- und Gestaltungsbeirat der Bundesstadt Bonn abgestimmt. Die Rahmenbedingungen lauten im Einzelnen: Zweistufiges Wettbewerbsverfahren Halboffenes Verfahren Inhaltliche Schwerpunkte: Städtebau, Freiraum, Öffentlicher Raum, Umwelt-, Klimaschutz und Klimaanpassung Teilnahme von interdisziplinären Teams (Städtebau und Landschaftsplanung) Im Rahmen der Erarbeitung der Wettbewerbsauslobung werden Zielgruppen des Planvorhabens beteiligt. Außerdem wird die Verwaltung die Öffentlichkeit über die Planungsziele und das Verfahren informieren. Das Format ist der dann aktuellen Pandemiesituation anzupassen. Auch Politische Vertreter*innen werden in das Verfahren mit eingebunden und die Auslobung der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt. Da die Vorbereitung und Durchführung des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens erhebliche personelle Ressourcen bindet, ist die Beauftragung eines externen Planungsbüros für das Verfahrensmanagement erforderlich. Das Konzept des ersten Preisträgers wird nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren verwendet. Im Rahmen eines komplexen Bürgerbeteiligungsverfahrens gem. den Leitlinien Bürgerbeteiligung werden die Bürger*innen intensiv in das Planverfahren einbezogen. Durch den ersten Preisträger sind weiterhin Gestaltungsleitlinien für die hochbauliche Entwicklung der Baufelder sowie der öffentlichen Verkehrs- und Freianlagen auszuarbeiten. 3.3 Vergabe der Baugrundstücke Gemäß des Ratsbeschlusses „Bonner Wohnungsnot durch aktives städtisches Flächenmanagement bekämpfen“ (DS-Nr. 1512113EB8) werden städtische Flächen, die für den sozialen Wohnungsbau geeignet sind, zunächst der VEBOWAG angeboten, mit der im Anschluss an den Planungswettbewerb Verhandlungen aufgenommen werden sollen. Nach Satzungsbeschluss sollen schließlich mehrere gesondert zu vergebene Baufelder in einem Konzeptvergabeverfahren ausgeschrieben werden. Die oben genannten Planungsziele und die Umsetzung der städtebaulichen und freiraumplanerischen Ziele sowie der Gestaltungsleitlinien fließen als qualitativeSeite 9 von 13 Seite 10 Bewertungskriterien ein. Sämtliche Baufelder werden nach dem Erbbaurecht vergeben. 3.4 Finanzierung Es fallen Kosten für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens, die Erstellung von Gutachten, die Beauftragung von Planungsleistungen und die Herstellung der öffentlichen Flächen an. Die Finanzierung wird im weiteren Verfahren konkretisiert, grundsätzlich werden die entstandenen Kosten über die Grundstücksvergabe refinanziert. Kosten für Planungsmittel sind bereits im Planungsetat vorhanden. 3.5 Programm "Kooperative Baulandentwicklung" des Landes NRW Die Verwaltung schlägt die Inanspruchnahme des Förderprogramms zur kooperativen Baulandentwicklung des Landes NRW vor. Das Programm steht allen Städten und Gemeinden in NRW offen und ist ein Baustein im Rahmen der Landesinitiative Bau.Land.Leben, um die erforderliche Wohnungsneubauquote zu erreichen und gleichzeitig Quartiere mit einer sozial gerechten und zukunftsfähigen Mischung zu schaffen. Im Rahmen des Programms übernimmt die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH als Dienstleisterin Aufgaben der Entwicklung, Erschließung und Vermarktung der Grundstücke, während Planungs- und Entscheidungshoheit weiterhin bei der Kommune verbleiben. Es handelt sich nicht um eine exklusive Kooperation, da weiterhin Dritte für das Projekt beauftragt werden können. Auch langfristig ist dadurch für die Stadtverwaltung eine große Flexibilität gegeben, welche auch die Option zur maßgeblichen Einbindung einer zukünftigen kommunalen Stadtentwicklungsgesellschaft beinhaltet. Die Stadtverwaltung verspricht sich durch diese Kooperation die signifikante personelle Entlastung der technischen Fachbereiche, sowie einen effizienteren Projektablauf durch multidisziplinäre und in der Baulandentwicklung langjährig erfahrene Teams. Die Übernahme der abzuschließenden Vereinbarung mit NRW.URBAN durch eine städtische Tochter (z.B. durch eine Stadtentwicklungsgesellschaft) ist jederzeit möglich, sofern diese zu 100% der Gemeinde gehört. Alternativ zur Teilnahme am genannten Förderprogramm sollen die entsprechenden Leistungen an einen anderen externen Dienstleister vergeben werden. 4 Einschätzung des Vorhabens Das Plangebiet stellt eines der letzten großen Entwicklungspotentiale der Stadt Bonn dar. Obwohl seit dem Jahr 1980 bereits zwei rechtskräftige Bebauungspläne (7325-10 und 7325-14) eine städtebauliche Entwicklung der 18 Hektar großen Fläche ermöglichten, ist das Rosenfeld bis heute ausschließlich eine Landwirtschafts- und Erholungsfläche. Angesichts der sehr guten verkehrlichen und infrastrukturellen Anbindung sowie der starken Nachfrage nach Wohnraumflächen bietet sich eine zielführende und prioritär zu bearbeitende Entwicklung des Rosenfelds an. Die Vorhabengröße, die definierten Planungsziele und die Umsetzung eines integrierten Planungsansatzes mit vielfältigen Akteuren machen das Vorhaben "Im Rosenfeld" zu einem Projekt mit Pilotcharakter für die Stadt Bonn und Städte vergleichbarer Größe in Deutschland.Seite 10 von 13 Seite 11 Anlage/n 1 Übersichtsplan 6224-3 (öffentlich) 2 Abbildung 1 (öffentlich)Seite 11 von 13 Bebauungsplan Nr.. 66222244--33 Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bonn Ortsteil Buschdorf Maßstab 11:: 55000000 Datum:: 2299..0044..22002211 115500 m 330000 mSeite 12 von 13 Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan (Grenzen des Plangebiets rot umrandet)Seite 13 von 13
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de