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211126-02 AA · Änderungsantrag

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6621-1 "Mensa Nassestraße", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße - Stellungnahmen zum 1. Entwurf und Beschluss zur öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs Antrag zur Vorlage 211126

Nummer
211126-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
24.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Anhörung
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Änderungsantrag
öffentlich
211126-02 AA
Antragsteller/in:
Brigitta Poppe-Reiners
Rheingrün
24.08.2021 gez. Reeh-Schall
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6621-1
"Mensa Nassestraße", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Südstadt, Nassestraße - Stellungnahmen zum 1.
Entwurf und Beschluss zur öffentlichen Auslegung
des 2. Entwurfs
Antrag zur Vorlage 211126
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
Folgende Änderungen werden vorgenommen. Sofern sie nicht Teil des
Bebauungsplanes sind, werden sie im städtebaulichen Vertrag
festgesetzt.
 Auf der Terrasse zum Campusgarten dürfen maximal 32
Sitzplätze vor dem Loungebereich (= 8 Tische mit 4 Plätzen) und
keine Stehtische errichtet werden.
 Der Zugang zum Campusgarten/Innencarrée erfolgt über maximal
zwei Zugänge (Zugang vom Wohnheim/Konferenzbereich und
Zugang von der Mensa) durch die Gebäude; das seitliche Tor
zwischen Gartenfuge und Terrasse ist nur für
Polizei/Feuerwehr/Handwerker zugänglich (Schutz vor
Lärmemissionen und Besucherstrom).
 Es wird eine dichte Baumreihe mit hohen und schnell
wachsenden Bäumen parallel zum Mensagebäude zum
Campusgarten hin gepflanzt und ein 5m breiter, dicht mit mind. 2
m hohen Büschen/Gehölzen bepflanzter Randstreifen zu den
Nachbargärten im Bereich des Campusgartens angelegt.
Alternativ: Einrichtung von automatischem Sichtschutz (Rolläden
etc.) und Schließung der Fenster von 21-7 Uhr im Gebäudeteil D
(Mensa).Seite 1 von 2
Seite 2
 Reduzierung des Tiefkellers im Grundwasserbereich auf die
Ausmaße des Fettabscheiders wie bei letzter Vorlage.
 Erhalt der Gartenmauern zu den Nachbargrundstücken als
Einbruchschutz, Lärmschutz und Schutz der Privatsphäre.
Begründung
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de