211125-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Radverkehrsführung Abschnitt Sankt Augustiner Straße/Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht
Kerndaten
- Nummer
- 211125-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211125-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Radverkehrsführung Abschnitt Sankt Augustiner Straße/Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung stimmt dem Antragstellenden zu, dass die Verkehrssituation für Fußgänger*innen und Radfahrende im Bereich der Sankt Augustiner Straße im Abschnitt Kreuzstraße / Königswinterer Straße nicht ideal ist. Insbesondere die Engstelle des Gehwegs im Bereich der Tierarztpraxis eignet sich nicht für den gemeinsamen Geh- und Radverkehr, weshalb eine ausführliche Prüfung möglicher verkehrsrechtlicher Verbesserungen vorgenommen wurde. Schutzstreifen für Radfahrende werden meist dort eingerichtet, wo Straßen so schmal sind, dass weder Radwege noch Radfahrstreifen angelegt werden können. Demnach ergibt sich wegen des Rechtsfahrgebots eine Benutzungspflicht für Radfahrende auf diesem Streifen. Sollte abzgl. des Schutzstreifens der verbleibende Fahrbahnanteil weniger als 5,50m betragen, ist auf die Markierung einer Leitlinie in Fahrbahnmitte ist zu verzichten. Sinn und Zweck eines Schutzstreifens ist, dass der Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren werden darf, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Die problematisierte Engstelle an der Tierarztpraxis weist eine Breite von ca.1,50 m auf, wonach eine Radwegebenutzungspflicht des Gehweges durch die Beschilderung eines gemeinsamen Geh- und Radweges ohnehin nicht ausreichend ist. Im Allgemeinen ist für diesen Abschnitt der Sankt Augustiner Straße vorgesehen, den Straßenquerschnitt auf dem Abschnitt der Bundesstraße 56 zwischen der Combahnstraße und der Niederkasseler Straße auszuweiten. Ein erster Entwurf wurde bereits im Mai 2020 beschlossen, allerdings mit der Maßgabe eine weitere Variante zu prüfen (vgl. DS-Nr. 210980). Aktuell läuft ein weiterer Prüfauftrag, dessen Ergebnisse in die Sitzung vom 06.10.2021 eingebracht werden können.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Prüfung beinhaltet eine Optimierung der Radverkehrsführung, die entweder einen Schutzstreifen oder ein Geh-/Radweg vorsieht. Wann die Anpassung des Querschnitts erfolgt, kann allerdings noch nicht abgeschätzt werden. Deshalb befürwortet die Verwaltung die Verlängerung des Schutzstreifens bis hinter die Tierarztpraxis (Hausnummer 74). Der Radverkehr wird nach der Hausnr. 74 auf den gemeinsamen Geh- und Radweg geführt. Allerdings müsste die Furt an der Kreuzstraße entsprechend angepasst, die Mittelmarkierung auf der Sankt Augustiner Straße entfernt werden und der Bordstein abgesenkt werden. Zusätzlich wird aufgrund der hohen Frequentierung die Lösung vorgeschlagen, den Gehweg für unsichere Radfahrende durch die entsprechende Zusatzbeschilderung freizugeben. Auf dem Gehweg sollte für zu Fuß Gehende in Richtung Bonn Zentrum analog zum Gehweg gegenüber das Achtung Gefahrenstelle VZ 101 aufgebracht werden, damit zu Fuß gehenden in Richtung Stadt damit rechnen, dass Ihnen Radfahrende entgegen kommen/es sich um eine Konfliktsituation handelt. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel: Die Bezirksvertretung Beuel befürwortet den Bürgerantrag entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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