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211125 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Radverkehrsführung Abschnitt Sankt Augustiner Straße/Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht

Nummer
211125
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
28.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.06.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.10.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 548 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211125-01 ST Bürgerantrag: Radverkehrsführung Abschnitt Sankt Augustiner Straße/Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht

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Text anzeigen (2.434 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
211125
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
28.06.2021
Bürgerantrag: Radverkehrsführung Abschnitt Sankt
Augustiner Straße/Aufhebung der
Radwegbenutzungspflicht
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Hiermit beantrage ich die Verlängerung des Fahrradschutzstreifens an der
Sankt Augustiner Straße zwischen Kreuzstraße und Kreuzung Königswinterer
Straße sowie die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in diesem Bereich.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Radverkehrsführung Abschnitt Sankt Augustiner Straße / Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit beantrage ich die Verlängerung des Fahrradschutzstreifens an der Sankt Augustiner Straße
zwischen Kreuzstraße und Kreuzung Königswinterer Straße sowie die Aufhebung der
Radwegbenutzungspflicht in diesem Bereich.
Begründung:
Zwischen der Combahnstraße bis kurz vor der Einmündung Kreuzstraße wird der Radverkehr auf einem
Schutzstreifen geführt. Dann beginnt ein benutzungspflichtiger Rad-/Fußweg auf dem Bordstein (kleines,
leicht zu übersehendes Verkehrszeichen 240).
Im weiteren Verlauf an der Tierarztpraxis befindet sich eine sehr unübersichtliche Engstelle. Hier besteht
große Gefahr, weil Fußgänger entgegenkommen können, die sehr spät zu sehen sind. Man muss sogar
mit Radfahrern rechnen, die teilweise gegen die Fahrtrichtung unterwegs sind.Seite 2 von 3
Die Radwegbenutzungspflicht dürfte hier rechtlich unzulässig sein, zumal der Radverkehr im
Straßenverlauf davor ohnehin auf der Straße geführt wird. Es ist kein Grund erkennbar, weshalb der
Schutzstreifen nicht auf diesem kurzen Stück bis zur Kreuzung Königswinterer Straße fortgesetzt werden
kann.
Da der Umbau der Straße für die Beschleunigung der Linie 66 sicher noch einige Jahre auf sich warten
lässt, wäre mit einfachen Markierungsarbeiten und Entfernen der Schilder 240 eine kurzfristige
Entschärfung der Gefahrensituation vor der Tierarztpraxis möglich. Mindestens wäre eine Aufhebung der
Benutzungspflicht erforderlich (Zeichen 239 mit Fahrrad frei). Die Gefahrenstelle bliebe dann allerdings
bestehen.
Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de