211103-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Thematisierung Verbot der Nutzung von sogenannten Mährobotern
Kerndaten
- Nummer
- 211103-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211103-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Thematisierung Verbot der Nutzung von sogenannten Mährobotern Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Gesunde Igel sind in der Regel zur Nacht- und Dämmerungszeit aktiv. Nähert sich ein Mähroboter, rollen sich Igel instinktiv zum Schutz zu einer Kugel zusammen und flüchten nicht. Die Verwaltung ist sich der Problematik bewusst, dass auch in Bonn automatische Mähroboter regelmäßig zu schweren Verletzungen, Verstümmelungen und Tötungen von Igeln führen. Zudem sind kurz gehaltene Rasenflächen aufgrund ihrer fehlenden Arten- und Strukturvielfalt ökologisch wenig bedeutsam und sollten in Angesicht des akuten Insektensterbens weder angestrebt noch gefördert werden. Wildlebende Tiere und Pflanzen unterliegen einem allgemeinen Schutz nach § 39 BNatSchG. Demnach ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten (vgl. § 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Wird ein Verstoß gegen § 39 BNatSchG nachweislich festgestellt, kann dies mit sehr empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Werden jedoch verletzte Tiere gefunden, lässt sich in der Regel nicht feststellen, wessen Mähroboter ursächlich damit verbunden war. Im Sinne des Arten- und Naturschutzes appelliert die Stadtverwaltung für einen verantwortungsbewussten Einsatz von Mährobotern auf nicht öffentlichen Bonner Grün-, Frei- und Rasenflächen. Mähroboter sollten nicht vollkommen unbeaufsichtigt und nicht zur Dämmerungs- und Nachtzeit eingesetzt werden. Die Stadt Bonn beabsichtigt durch Aufklärungs- und Pressearbeit verstärkt auf das Problem aufmerksam zu machen, um das Bewusstsein für das Thema zu stärken. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerausschuss schließt sich inhaltlich den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung an und befürwortet die beabsichtigte Vorgehensweise der Verwaltung . Mit diesem Votum ist der Bürgerantrag inhaltlich erledigt, den Antragsinhalten wird nicht in vollem Umfang entsprochen, der Antragstellende wird entsprechend informiert. Das formelle Verfahren ist mit der Beratung im Bürgerausschuss entsprechend § 24 GO NRW abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de