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211103 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Thematisierung Verbot der Nutzung von sogenannten Mährobotern

Nummer
211103
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
22.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.06.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.08.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 539,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211103-01 ST Bürgerantrag: Thematisierung Verbot der Nutzung von sogenannten Mährobotern

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Text anzeigen (2.288 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
211103
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
19.06.2021
Bürgerantrag: Thematisierung Verbot der Nutzung
von sogenannten Mährobotern
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.08.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert ein Verbot der Nutzung von sogenannten Mährobotern.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Anregung / Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen GO
NW bzgl. Mähroboter
Die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn als Dienstvorgesetzte der
Stadtverwaltung Bonn wird gebeten ein Verbot der Nutzung von sog. Mährobotern zu
erwirken.
Ersatzweise:
a) Zumindest ein Verbot des unbeaufsichtigten Einsatzes von Mährobotern, insb.
nachts, zu erwirken.
b) Soweit der Bundesstadt Bon für o.g. Ansätze keine Zuständigkeit und / oder
Normsetzungsbefugnis hat, bei Land und Bund – auch unter Nutzung / Einbindung
kommunaler Spitzenverbände - auf entsprechende Regelungen zu wirken.
Begründung:
In letzter Zeit finden sich (wieder) vermehrt Medien-Beiträge über den katastrophalen
Einsatz von Mährobotern, die eine massive und oft tödliche Bedrohung für Igel,
andere Kleinsäuger, Amphibien und Insekten darstellen. Werden diese Tiere nicht
direkt getötet, so werden oft massiv verstümmelt und erleiden häufig eine qualvollen
Tod.
U.a. hat der General.-Anzeiger Bonn in seinen Ausgaben von Donnerstag,
10.06.2021, und Samstag, 12.06.2021 auf dieses Problem aufmerksam gemacht.
Der Einsatz dieser Mähroboter – oder passender bezeichnet als „Igelschredder“ - ist
umso problematischer, wenn diese unbeaufsichtigt insb. nachts, eingesetzt werden.
Flora und insb. Fauna sind ohnehin durch zunehmende Anlage von sog.
Schottergärten und dichte Grundstückseinfassungen z.B. durch Gabionen zusätzlich
belastet.
Unberücksichtigt bleibt hier auch die grundsätzliche Frage nach dem ökologischen
Wert ununterbrochen millimeterkurz geschorener Rasenflächen, die in Zeiten von
Trockenheit / Klimawandel zu Lasten des Grundwasserspiegels permanent
bewässert werden müssen.Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de