211103 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Thematisierung Verbot der Nutzung von sogenannten Mährobotern
Kerndaten
- Nummer
- 211103
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 22.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 211103 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 19.06.2021 Bürgerantrag: Thematisierung Verbot der Nutzung von sogenannten Mährobotern Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert ein Verbot der Nutzung von sogenannten Mährobotern. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Anregung / Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen GO NW bzgl. Mähroboter Die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn als Dienstvorgesetzte der Stadtverwaltung Bonn wird gebeten ein Verbot der Nutzung von sog. Mährobotern zu erwirken. Ersatzweise: a) Zumindest ein Verbot des unbeaufsichtigten Einsatzes von Mährobotern, insb. nachts, zu erwirken. b) Soweit der Bundesstadt Bon für o.g. Ansätze keine Zuständigkeit und / oder Normsetzungsbefugnis hat, bei Land und Bund – auch unter Nutzung / Einbindung kommunaler Spitzenverbände - auf entsprechende Regelungen zu wirken. Begründung: In letzter Zeit finden sich (wieder) vermehrt Medien-Beiträge über den katastrophalen Einsatz von Mährobotern, die eine massive und oft tödliche Bedrohung für Igel, andere Kleinsäuger, Amphibien und Insekten darstellen. Werden diese Tiere nicht direkt getötet, so werden oft massiv verstümmelt und erleiden häufig eine qualvollen Tod. U.a. hat der General.-Anzeiger Bonn in seinen Ausgaben von Donnerstag, 10.06.2021, und Samstag, 12.06.2021 auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Der Einsatz dieser Mähroboter – oder passender bezeichnet als „Igelschredder“ - ist umso problematischer, wenn diese unbeaufsichtigt insb. nachts, eingesetzt werden. Flora und insb. Fauna sind ohnehin durch zunehmende Anlage von sog. Schottergärten und dichte Grundstückseinfassungen z.B. durch Gabionen zusätzlich belastet. Unberücksichtigt bleibt hier auch die grundsätzliche Frage nach dem ökologischen Wert ununterbrochen millimeterkurz geschorener Rasenflächen, die in Zeiten von Trockenheit / Klimawandel zu Lasten des Grundwasserspiegels permanent bewässert werden müssen.Seite 2 von 2
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