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211089-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende bauliche Maßnahmen im nördlichen Abschnitt Drachenfelsweg

Nummer
211089-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211089 Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende bauliche Maßnahmen im nördlichen Abschnitt Drachenfelsweg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211089-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende bauliche
Maßnahmen im nördlichen Abschnitt
Drachenfelsweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bauliche Änderungen wie bspw. die Anbringung von Aufpflasterungen in
der Straßenmitte werden dann vorgenommen, wenn diese erforderlich
sind.
Im Drachenfelsweg wurden Geschwindigkeitsmessungen mit folgendem
Ergebnis durchgeführt:
 Am 13.07.2021 wurde am Drachenfelsweg Fahrtrichtung
Kreuzherrenstraße in Höhe der Haus-Nr. 17 eine
Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Im Zeitraum von 13:12-
15:02 Uhr passierten 14 Fahrzeuge die Messstelle, wobei kein
Fahrzeug den Grenzwert für wesentliche Überschreitung von 39
km/h überschritten hat.
 Am 16.07.2021 fand eine weitere Geschwindigkeitskontrolle in
Höhe der Haus-Nr. 18 statt. Diesmal wurde im Zeitraum von
07:00-12:00 Uhr kontrolliert.
o In Fahrtrichtung Dietrich-Bonhoeffer-Straße wurden 25
Fahrzeuge kontrolliert, wobei kein Fahrzeug zu schnell war.
o In Fahrtrichtung Kreuzherrenstraße passierten 46
Fahrzeuge die Messstelle. Hierbei waren 2 Fahrzeuge zu
schnell (39 und 42 km/h).
Nach Aussage des Messteamleiters befuhren auch mehrere
Fahrschulwagen die Örtlichkeit. Zu Vollbremsungen, wie der
Beschwerdeführer vorträgt, kam es jedoch nicht.
Es liegt hier eine geringe bis kaum existierende Überschreitungsquote
vor, sodass eine Anbringung von Aufpflasterungen für nicht notwendig
erachtet wird.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:Seite 1 von 2
Seite 2
Der Bürgerantrag wird abgelehnt und ist inhaltlich mit der Stellungnahme
der Verwaltung entsprechend § 24 GO NRW abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de