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211089 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende bauliche Maßnahmen im nördlichen Abschnitt Drachenfelsweg

Nummer
211089
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
17.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 17.06.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.12.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 129,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211089-01 ST Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende bauliche Maßnahmen im nördlichen Abschnitt Drachenfelsweg
  2. 211089-02 ST Verkehrsberuhigende bauliche Maßnahmen im nördlichen Abschnitt Drachenfelsweg

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
211089
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
28.05.2021
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende bauliche
Maßnahmen im nördlichen Abschnitt
Drachenfelsweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert verkehrsberuhigende bauliche Maßnahmen im
nördlichen Abschnitt Drachenfelsweg.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Bürgerantrag Online
Datum
28.05.2021
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Verkehrsberuhigende bauliche Maßnahmen im nördlichen Abschnitt Drachenfelsweg
Ihr Antrag
Die Bezirksvertretung Beuel möge die Umsetzung verkehrsberuhigender baulicher Maßnahmen im nördlichen
Abschnitt des Drachenfelsweges (Hausnummern 1-27, zwischen Kreuzherrenstraße und Dietrich-Bonhoeffer-
Straße) beschließen, die eine Einhaltung der dort vorgeschrieben Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sicher
stellen. Als zweckmäßig erachtet der Antragssteller beispielsweise drei über die Straßenlänge verteilte, nicht
umfahrbare Aufpflasterungen in Straßenmitte. Den Antrag unterstützen 20 von aktuell 24 bewohnten
Haushalten in dem betroffenen Straßenabschnitt (siehe Unterschriftenlisten im Anhang).
Begründung des Antrags
Der genannte Straßenabschnitt ist Teil einer Tempo-30-Zone. Zum Parken nutzen die Anwohner fast
ausschließlich die grundstückseigenen Garagen und Stellplätze sowie die in Fahrtrichtung Nord vorhandenen
Parkbuchten neben der Fahrbahn. Durch die gerade Straßenführung und die geringe Parkdichte auf der
Fahrbahn sind die meisten Verkehrsteilnehmer auf dem genannten Straßenabschnitt zu schnell unterwegs.
Mehrmals am Tag kann regelrechtes Rasen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit beobachtet werden. In den
betroffenen Haushalten leben mittlerweile zahlreiche kleine Kinder, die beim Spielen vor der Tür gefährdet sind.
Die Straße ist Zuweg zum Kardinal-Frings-Gymnasium sowie den Kindergärten Rheinpiraten auf der Dietrich-
Bonhoeffer-Straße und Heilig Kreuz am Landgrabenweg. Die Anwohner werden fortlaufend unnötiger
Lärmentwicklung durch stark beschleunigende und zu schnell fahrende Fahrzeuge ausgesetzt. Im Sommer 2018
ereignete sich ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem ein am Straßenrand geparktes Auto mehrere Meter weit
verschoben wurde.
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
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2288..0055..2211 0088::5599Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de