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211061-02 · Beschlussvorlage

Inklusive Spielplätze

Nummer
211061-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Anregung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 30.08.2022 Anregung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Anregung
  4. Sitzung des Rates 22.09.2022 Entscheidung federführend
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Anregung
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  1. 211061 Inklusive Spielplätze

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Beschlussvorlage
öffentlich
211061-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Inklusive Spielplätze
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Anregung
Bezirksvertretung Hardtberg 30.08.2022 Anregung
Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Anregung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Anregung
Rat 22.09.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei jedem Spielplatz-Um- und -Neubau
dafür zu sorgen, dass:
1) jeder Spielplatz für möglichst viele Kinder und Eltern, auch für solche mit
Einschränkungen des Bewegungsapparates, der Sinne und des Geistes
zugänglich ist. Das betrifft in erster Linie die Zuwegung und die Beschaffenheit
der Oberflächen, die auch mit Gehbehinderung oder bei Blindheit keine Hürden
darstellen dürfen.
2) jeder Spielplatz in Bonn zukünftig mindestens zwei Spielangebote bietet,
die auch für Kinder mit Einschränkungen nutzbar sind.
Neuplanungen erfolgen in Abstimmung mit der Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e.V. hinsichtlich der Ausstattung und
Zuwegung. Zudem werden bei Neuplanungen Vorschläge aus der
Kinderbeteiligung berücksichtigt.
Da für ihre jeweiligen Bezirke die Bezirksvertretungen über die Gestaltung von
Spielplätzen entscheiden, stehen alle Bezirksvertretungen in der
Beratungsfolge, damit in Zukunft in ganz Bonn alle Spielplätze für fast alle
Kinder nutzbar sind.
Begründung
Der ursprüngliche Antrag mit der DS-Nr. 211061 ist in den Ausschüssen
(Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan am 29.06.2021, Ausschuss
für Kinder, Jugend und Familie am 19.08.2021, Ausschuss für Umwelt, Klima
und Lokale Agenda am 26.08.2021) beraten worden und soll nun den
Bezirksvertretungen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
- - -Seite 1 von 4
Seite 2
Die Verwaltung weist auf die in der Anlage beigefügte ergänzende
Stellungnahme der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V., welche den
Gremien in der ersten Beratung der Vorlage noch nicht vorlag, hin.
- - -
Der Beschlussvorschlag wurden von Seiten der Verwaltung angepasst (s.
fettgedruckte Passagen), um zum einen die Umsetzbarkeit zu gewährleisten
und zum anderen ein ausgewogenes inklusives Spielangebot für alle Kinder zu
schaffen.
- - -
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei jedem Spielplatz-Um- und -
Neubau dafür zu sorgen, dass:
1) jeder Spielplatz für möglichst viele Kinder und Eltern, auch für solche
mit Einschränkungen des Bewegungsapparates, der Sinne und des
Geistes zugänglich ist. Das betrifft in erster Linie die Zuwegung und die
Beschaffenheit der Oberflächen, die auch mit Gehbehinderung oder bei
Blindheit keine Hürden darstellen dürfen.
2) jeder Spielplatz in Bonn zukünftig mindestens zwei Spielgeräte bietet,
die auch für Kinder mit Einschränkungen nutzbar sind. Dazu soll die
Stadt in Zusammenarbeit mit der Behindertengemeinschaft einen
Katalog erstellen, welche Spielgeräte in Frage kommen und diese
beschaffen. Vorschläge sind im Rahmen der Kinderbeteiligung
einzubringen.
Da für ihre jeweiligen Bezirke die Bezirksvertretungen über die
Gestaltung von Spielplätzen entscheiden, stehen alle
Bezirksvertretungen in der Beratungsfolge, damit in Zukunft in ganz
Bonn alle Spielplätze für fast alle Kinder nutzbar sind
Die Änderungen in dem ursprünglichen Beschlussvorschlag gehen zurück auf
den Antragsteller Herr Biniek, welcher den Antrag in der Sitzung des
Projektbeirats Behindertenpolitischer Teilhabeplan am 29.06.2021
entsprechend abgeändert und ergänzt hat.
- - -
Der ursprüngliche Antrag mit der DS-Nr. 211061 hatte folgenden Wortlaut:
Für viele Kinder mit Behinderung und ihre Eltern sind viele Bonner
Spielplätze nicht nutzbar. Entweder sie sind erst gar nicht "erfahrbar",
weil der Untergrund der Zuwege für Rollstühle und Gehhilfen
ungeeignet ist oder die Geräte / Attraktionen für die Kinder können von
Kindern mit Einschränkungen nicht genutzt werden.
Kein Gerät wird jemals für alle nutzbar sein, dafür sind die Arten der
Einschränkungen zu unterschiedlich. Es gibt jedoch genügend Geräte,Seite 2 von 4
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die für Kinder mit und ohne Einschränkungen gleicher Maßen nutzbar
und attraktiv sind.
- - -
Die Stellungnahme der Verwaltung mit der DS-Nr. 211061-01 ST hat folgenden
Inhalt:
Die Belange von Kindern mit Behinderung werden bei Neuplanungen
und größeren Umgestaltungen von Spielplätzen im Bonner Stadtgebiet
immer berücksichtigt. Die Belange werden durch die Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e.V. vertreten. Eine Stellungnahme der
Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. zu dem Antrag ist als Anlage
beigefügt.
Bereits im Rahmen der Vorplanungen findet ein Austausch zwischen
der Gemeinschaft, den Planern und der Verwaltung statt, der auch die
Auswahl der Spielgeräte einbezieht. Die barrierearme
Gesamtgestaltung der Spielanlage ist dabei von zentraler Bedeutung.
Die Spielgeräteausstattung ist von Platz zu Platz verschieden und wird
an die Gegebenheiten, Möglichkeiten und die Wünsche aller Kinder – ob
mit oder ohne Einschränkungen - angepasst.
Barrierefreie Gestaltung, rollstuhlgerechte Zuwegung und Nutzbarkeit
der Spielelemente für Kinder mit Gehbehinderung ist dabei nur ein
Element. Inklusive Gestaltung von Spielplätzen beinhaltet mehr. Eine
Katalogisierung von Spielgeräten und eine Festlegung auf eine Anzahl
werden den individuellen Ansprüchen nicht gerecht.
Verschiedene Untergründe, Modellierung der Oberfläche und die
Verwendung verschiedener Materialien ermöglicht die Orientierung.
Farbgestaltung und Orientierungskanten können als Leitsystem dienen.
Auch Geräte, die die Sinneswahrnehmung ansprechen, können
eingesetzt werden.
Im Zuge von Neuplanungen wird diesem inklusiven Gedanken für jede
Spielplatzfläche Rechnung getragen und geprüft, welche inklusiven
Spielgeräte aufgebaut werden können.
Das Bonner Spielflächenkonzept (DS 1512322) wird aktuell
fortgeschrieben. Im Rahmen dessen soll ein besonderer Fokus auf die
Realisierung von inklusiven Spielplätzen gelegt werden. Die beantragten
Anregungen werden dabei besonders berücksichtigt.
Anlage/n
1 Ergänzende Stellungnahme Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (öffentlich)Seite 3 von 4
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Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de