211061 · Antrag
Inklusive Spielplätze
Kerndaten
- Nummer
- 211061
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 14.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
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Antrag öffentlich 211061 Antragsteller/in: Frank Fremerey Josephine Rinck Susanne Seichter Barbara Kloep Max Biniek Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 08.06.2021 Inklusive Spielplätze Beratungsfolge Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan 29.06.2021 Empfehlung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.08.2021 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung Inhalt des Antrags Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei jedem Spielplatz-Um- und - Neubau dafür zu sorgen, dass: 1) jeder Spielplatz für möglichst viele Kinder und Eltern, auch für solche mit Einschränkungen des Bewegungsapparates, der Sinne und des Geistes zugänglich ist. Das betrifft in erster Linie die Zuwegung und die Beschaffenheit der Oberflächen, die auch mit Gehbehinderung oder bei Blindheit keine Hürden darstellen dürfen. 2) jeder Spielplatz in Bonn zukünftig mindestens zwei Spielgeräte bietet, die auch für Kinder mit Einschränkungen nutzbar sind. Dazu soll die Stadt in Zusammenarbeit mit der Behindertengemeinschaft einen Katalog erstellen, welche Spielgeräte in Frage kommen und diese beschaffen. Da für ihre jeweiligen Bezirke die Bezirksvertretungen über die Gestaltung von Spielplätzen entscheiden, stehen alle Bezirksvertretungen in der Beratungsfolge, damit in Zukunft in ganz Bonn alle Spielplätze für fast alle Kinder nutzbar sind. Begründung Für viele Kinder mit Behinderung und ihre Eltern sind viele Bonner SpielplätzeSeite 1 von 2 Seite 2 nicht nutzbar. Entweder sie sind erst gar nicht "erfahrbar", weil der Untergrund der Zuwege für Rollstühle und Gehhilfen ungeeignet ist oder die Geräte / Attraktionen für die Kinder können von Kindern mit Einschränkungen nicht genutzt werden. Kein Gerät wird jemals für alle nutzbar sein, dafür sind die Arten der Einschränkungen zu unterschiedlich. Es gibt jedoch genügend Geräte, die für Kinder mit und ohne Einschränkungen gleicher Maßen nutzbar und attraktiv sind. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de