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211039-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

KfW 40 Standard BBB-Anfrage zur Vorlage 211039

Nummer
211039-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 23.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211039 KfW 40 Standard

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211039-05 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
KfW 40 Standard
BBB-Anfrage zur Vorlage 211039
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 23.06.2021 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Wie hoch ist exemplarisch für jede Nutzungsart (Z.B. Kita, Schule,
Verwaltungsgebäude, Schwimmbad etc.) eines von der Stadt Bonn errichteten
Gebäudes
a. der rein rechnerische Energie-Verbrauch,
b. der unter tatsächlichen Nutzungsbedingungen erreichbare Energie-
Verbrauch
bei Einhaltung des KfW-Standards 40 im Vergleich zur Einhaltung des KfW-
Standards 55?
Zur Beantwortung dieser Fragen müssen umfangreiche bauphysikalische
Berechnungen durchgeführt werden, da die für die Gebäude vorliegenden
Energieausweise i.d.R. verbrauchsorientiert sind. Da die Energieeinsparungen
maßgeblich vom Nutzerverhalten abhängig sind und bisher noch keine
Erfahrungswerte vorliegen (intern wie extern), können leider keine
Vergleichszahlen genannt werden.
2. Wie hoch schätzt die Betriebsleitung exemplarisch für jede Nutzungsart (z.B.
Kita, Schule, Verwaltungsgebäude, Schwimmbad etc.) eines von der Stadt
Bonn errichteten Gebäudes die Mehrkosten pro Kubikmeter umbauter Raum
bei Einhaltung des KfW-Standards 40 im Vergleich zur Einhaltung des KfW-
Standards 55?
Diese Frage kann weder exemplarisch noch pauschal beantwortet werden, da
die Kosten von dem jeweiligen Objekt (z.B. dessen Kubatur und
Fassadengestaltung) abhängen und viele kommunale Gebäude bereits heute
zusätzlich unter Berücksichtigung von Passivhauskomponenten gebaut
werden.
3. Wie stellt sich exemplarisch für jede Nutzungsart (z.B. Kita, Schule,Seite 1 von 2
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Verwaltungsgebäude, Schwimmbad etc.) eines von der Stadt Bonn errichteten
Gebäudes die entsprechende Amortisationsrechnung der Investitions-
Mehrkosten durch Energieeinsparung unter tatsächlichen
Nutzungsbedingungen bei Einhaltung des KfW-Standards 40 im Vergleich zur
Einhaltung des KfW-Standards 55 dar?
Da bisher keine Erfahrungswerte zu möglichen Energieeinsparungen durch die
Berücksichtigung des KfW-40 Standards vorliegen, kann keine Aussage zur
Amortisation der Investitionskosten getroffen werden. Unabhängig davon hängt
eine Amortisation auch nicht unwesentlich von den prognostizierten – und am
Ende konkret angefallenen – Energiekosten ab (Lebenszyklusbetrachtung).
4. In welcher Größenordnung (Quadratmeter) und mit welchem
Investitionsaufwand müssten Photovoltaik- bzw. Solathermieanlagen
exemplarisch für jede Nutzungsart (Z.B. Kita, Schule, Verwaltungsgebäude,
Schwimmbad etc.) eines von der Stadt Bonn errichteten Gebäudes errichtet
werden, um das Energieeinsparpotential bei Einhaltung des KfW-Standards 40
im Vergleich zur Einhaltung des KfW-Standards 55 unter tatsächlichen
Nutzungsbedingungen zu erzeugen?
Eine Vergrößerung der Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen alleine reicht
i.d.R. nicht aus, um bei vorhandenen Gebäuden den KfW-40 Standard
erreichen zu können. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass zur Erzielung der
sich aus den KfW-40-Standards ergebenden rechnerischen Verbräuche das
Öffnen der Gebäudehülle (insbesondere Türen und Tore) auf ein Minimum
reduziert sein muss. Dies ist je nach Nutzung aber nicht in jedem Gebäude
ohne Weiteres möglich (z.B. Schwimmbadumkleiden,
Feuerwehrgerätehäuser).
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de