211039-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
KfW 40 Standard BBB-Anfrage zur Vorlage 211039
Kerndaten
- Nummer
- 211039-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211039-05 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: KfW 40 Standard BBB-Anfrage zur Vorlage 211039 Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 23.06.2021 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: 1. Wie hoch ist exemplarisch für jede Nutzungsart (Z.B. Kita, Schule, Verwaltungsgebäude, Schwimmbad etc.) eines von der Stadt Bonn errichteten Gebäudes a. der rein rechnerische Energie-Verbrauch, b. der unter tatsächlichen Nutzungsbedingungen erreichbare Energie- Verbrauch bei Einhaltung des KfW-Standards 40 im Vergleich zur Einhaltung des KfW- Standards 55? Zur Beantwortung dieser Fragen müssen umfangreiche bauphysikalische Berechnungen durchgeführt werden, da die für die Gebäude vorliegenden Energieausweise i.d.R. verbrauchsorientiert sind. Da die Energieeinsparungen maßgeblich vom Nutzerverhalten abhängig sind und bisher noch keine Erfahrungswerte vorliegen (intern wie extern), können leider keine Vergleichszahlen genannt werden. 2. Wie hoch schätzt die Betriebsleitung exemplarisch für jede Nutzungsart (z.B. Kita, Schule, Verwaltungsgebäude, Schwimmbad etc.) eines von der Stadt Bonn errichteten Gebäudes die Mehrkosten pro Kubikmeter umbauter Raum bei Einhaltung des KfW-Standards 40 im Vergleich zur Einhaltung des KfW- Standards 55? Diese Frage kann weder exemplarisch noch pauschal beantwortet werden, da die Kosten von dem jeweiligen Objekt (z.B. dessen Kubatur und Fassadengestaltung) abhängen und viele kommunale Gebäude bereits heute zusätzlich unter Berücksichtigung von Passivhauskomponenten gebaut werden. 3. Wie stellt sich exemplarisch für jede Nutzungsart (z.B. Kita, Schule,Seite 1 von 2 Seite 2 Verwaltungsgebäude, Schwimmbad etc.) eines von der Stadt Bonn errichteten Gebäudes die entsprechende Amortisationsrechnung der Investitions- Mehrkosten durch Energieeinsparung unter tatsächlichen Nutzungsbedingungen bei Einhaltung des KfW-Standards 40 im Vergleich zur Einhaltung des KfW-Standards 55 dar? Da bisher keine Erfahrungswerte zu möglichen Energieeinsparungen durch die Berücksichtigung des KfW-40 Standards vorliegen, kann keine Aussage zur Amortisation der Investitionskosten getroffen werden. Unabhängig davon hängt eine Amortisation auch nicht unwesentlich von den prognostizierten – und am Ende konkret angefallenen – Energiekosten ab (Lebenszyklusbetrachtung). 4. In welcher Größenordnung (Quadratmeter) und mit welchem Investitionsaufwand müssten Photovoltaik- bzw. Solathermieanlagen exemplarisch für jede Nutzungsart (Z.B. Kita, Schule, Verwaltungsgebäude, Schwimmbad etc.) eines von der Stadt Bonn errichteten Gebäudes errichtet werden, um das Energieeinsparpotential bei Einhaltung des KfW-Standards 40 im Vergleich zur Einhaltung des KfW-Standards 55 unter tatsächlichen Nutzungsbedingungen zu erzeugen? Eine Vergrößerung der Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen alleine reicht i.d.R. nicht aus, um bei vorhandenen Gebäuden den KfW-40 Standard erreichen zu können. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass zur Erzielung der sich aus den KfW-40-Standards ergebenden rechnerischen Verbräuche das Öffnen der Gebäudehülle (insbesondere Türen und Tore) auf ein Minimum reduziert sein muss. Dies ist je nach Nutzung aber nicht in jedem Gebäude ohne Weiteres möglich (z.B. Schwimmbadumkleiden, Feuerwehrgerätehäuser). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de