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211039 · Antrag

KfW 40 Standard

Nummer
211039
Art
Antrag
Veröffentlicht
02.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 02.06.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 23.06.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 23.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 88,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211039-04 AA KfW 40 Standard Antrag zur Vorlage 211039
  2. 211039-01 KfW 40 Standard BBB-Anfrage zur Vorlage 211039
  3. 211039-03 ST KfW 40 Standard
  4. 211039-06 AA Änderungsantrag der CDU-Fraktion KfW 40 Standard Antrag zur Vorlage 211039
  5. 211039-05 ST KfW 40 Standard BBB-Anfrage zur Vorlage 211039

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Text anzeigen (1.983 Zeichen)
Antrag
öffentlich
211039
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Nicole Unterseh
Andreas Goltz
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gieslint Grenz
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
David Rupp
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Martin Saul
02.06.2021
KfW 40 Standard
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 23.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Das SGB legt Planungen für den Neu- und/oder Erweiterungsbau städtischer Gebäude und
deren Durchführung, die nach dem 23.6.2021 dem Betriebsausschuss bzw. dem Rat der Stadt
Bonn zur Beschlussfassung vorgelegt werden, unter ausschließlicher Berücksichtigung des
KfW-Standard 40 vor. Ausnahmen müssen genau begründet werden.
2. Das SGB plant und führt Sanierungen von Bestandsgebäuden, die nach dem
23.6.2021 dem Ausschuss bzw. dem Rat der Stadt Bonn zur Beschlussfassung
vorgelegt werden, unter Berücksichtigung des KFW-Standards 40 durch, soweit
wirtschaftliche und technische Voraussetzungen deren Durchführung unter
Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dies zulassen.
Begründung
Im KfW40 Standard können der Primärenergiebedarf und die Transmissionsverluste auf ein
vertretbares und zukunftsweisendes Maß reduziert werden. Gleichzeitig wird durch die höhere
Anfangsinvestition ein geringerer Energiebedarf im Gebäudebetrieb generiert, der über die
vielen Jahre der Nutzung deutlich die Investitionen refinanziert. Durch die konsequente Nutzung
der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) des BAFA, die ab 1.7.2021 neue
Förderprogramme aktiviert, können zusätzliche Mittel zur Finanzierung des höheren KfW40-
Standards abgerufen werden.
Dieser Antrag stellt einen ersten Schritt in Richtung einer umfassenden
Nachhaltigkeitskonzeption für den Bereich Bauen dar. Auf Grund derSeite 1 von 2
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Komplexität des Themas stellt dieser Antrag lediglich einen Beginn dar. Ziel ist
es, das städtische Bauen Schritt für Schritt in Richtung Klimaneutralität
umzugestalten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de