211039-04 AA · Änderungsantrag
KfW 40 Standard Antrag zur Vorlage 211039
Kerndaten
- Nummer
- 211039-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 21.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 211039-04 AA Antragsteller/in: Bernd Bollmus FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 21.06.21 KfW 40 Standard Antrag zur Vorlage 211039 Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 23.06.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Antrag 211039 wird wie folgt ergänzt: 3. Der Energieeffizienz Standard KfW 40 wird bei speziellen Immobilienarten (Schulen, Kindertagesstätten, Sport- und Bädergebäude, Feuerwachen u.a.) erst dann verbindlich angewandt, wenn die genauen finanziellen Auswirkungen auf Bauvorhaben des SGB, detailliert für die jeweils angesprochenen speziellen Immobilienarten dargestellt und im Betriebsausschuss bewertet worden sind. Begründung Der ab 01.07.2021 von der KfW für die Förderung energiesparender Gebäude gesetzte Standard 40 ist auch aus Sicht der FDP grundsätzlich eine notwendige Maßnahme, die CO2 Reduktionsziele zu erreichen, weil gerade in der Gebäude-Wirtschaft hierbei ambitionierter vorgegangen werden muss. Dessen ungeachtet kann jedoch die Frage der dadurch verursachten Baukostenerhöhungen nicht gänzlich vernachlässigt werden, zumal diese durch die Berücksichtigung verschiedener Qualität-Standards, hierunter auch die bisher unbestrittene Anwendung des Energieeffizienz-Standard KfW 55, bereits eine überdurchschnittliche Höhe erreicht haben. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die prognostizierten Kostensteigerungen, um die Vorgaben des Standards KfW 40 zu erreichen, bei speziellen Immobilien-Arten wie Schulen, Kindertagesstätten und Feuerwachen, die den Großteil der Neubauvorhaben in Bonn ausmachen, nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen werden, zumal zu berücksichtigen ist, dass hinsichtlich der schon erreichten Standards jede noch weitere Verbesserung immer schwieriger und aufwändiger zu erreichen ist. Kann dies bei Einfamilienhäusern und Verwaltungsgebäuden – zwar mit nicht unerheblichen Aufwand - wahrscheinlich dargestellt werden, ist dies bei den bereits genannten speziellen Nutzungen gewidmeten Immobilien erheblich unsicherer. Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwachen u. ä. sind mit Standard- Objekten wie Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Verwaltungsgebäuden wegen ihrer oft beträchtlicheren Raumgrößen sowie eines stärkeren Umlaufs von Menschen (regelmäßiges Verlassen und Wieder-Betreten von Räumen undSeite 1 von 2 Seite 2 Gebäuden) nicht vergleichbar. Dass den höheren Bau-Kosten bessere Fördermöglichkeiten durch die KfW und Einsparungen im energetischen Bereich im Lebenszyklus der Immobilie gegenüberstehen, steht naturgemäß außer Frage. Detaillierte Aufstellungen der Kosten, Fördermöglichkeiten und Einsparungen bei den Energiekosten sind vom SGB bisher nicht vorgelegt worden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de