211023-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Intermodal unterwegs - Car-Sharing voranbringen
Kerndaten
- Nummer
- 211023-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211023-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Intermodal unterwegs - Car-Sharing voranbringen Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu Punkt 1 des Dringlichkeitsantrages: Inhouse-Vergabe von ausgewählten Carsharing-Stellplätze an den SWB- Konzern Die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an die SWB ohne Durchführung eines Auswahlverfahrens im Sinne des § 18 a StrWG NRW ist nach Einschätzung der Stadtverwaltung rechtlich nicht zulässig. Die Möglichkeit einer „Inhouse-Vergabe“ besteht nicht. Eine Erteilung ohne Durchführung eines Auswahlverfahrens könnte darüber hinaus auch auf beihilferechtliche Bedenken stoßen. Zu Punkt 2 des Dringlichkeitsantrages: Vergabe der über Punkt 1 nicht vergebenen Stellplätze Bei der Verteilung der Stellflächen im öffentlichen Straßenraum wird darauf geachtet, dass eine Monopolbildung einer einzigen Carsharing-Organisation ausgeschlossen und eine bestmögliche, eigenwirtschaftliche Besetzung der Stellflächen bis in die peripheren Stadtrandlagen ermöglicht wird. Jede Carsharing-Organisation soll dabei ihren Anteil dazu beitragen, dass auch BewohnerInnen in (für die Carsharing-Organisationen) weniger attraktiven Stadtrandlagen ein Carsharing-Angebot zur Verfügung gestellt bekommen. Ob diese Ziele besser über Lose oder über ein alternatives Verfahren erreicht werden können, ist aktuell noch in Klärung. Zu Punkt 3 des Dringlichkeitsantrages: Modell für die zukünftige Ausrüstung weiterer Carsharing-Stellplätze mit Elektro-Lademöglichkeit Der Ausbau von E-Carsharing ist - wie in der Mitteilungsvorlage 210434 geschildert – auch im engen Austausch mit der SWB geplant. Zu Punkt 4 des Dringlichkeitsantrages: Weiterentwicklung des Carsharing-Stellplatzkataloges in Zusammenarbeit mit den SWB Ein entsprechender Arbeitskreis „Jourfixe Carsharing“ mit SWB und Stadtverwaltung ist bereits seit längerem eingerichtet. Eine regelmäßige Berichterstattung an den Ausschuss MoVe wird eingeplant.Seite 1 von 2 Seite 2 Sonstiges: Das geplante Vorgehen ist in der Mitteilungsvorlage der Verwaltung (DS 210434) beschrieben. Eine entsprechende Anordnung und Beschilderung bzw. Markierung der Stellplätze wird nach der Vergabe durchgeführt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de