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211023-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Intermodal unterwegs - Car-Sharing voranbringen

Nummer
211023-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211023 Intermodal unterwegs - Car-Sharing voranbringen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211023-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Intermodal unterwegs - Car-Sharing voranbringen
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu Punkt 1 des Dringlichkeitsantrages:
Inhouse-Vergabe von ausgewählten Carsharing-Stellplätze an den SWB-
Konzern
Die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an die SWB ohne Durchführung
eines Auswahlverfahrens im Sinne des § 18 a StrWG NRW ist nach
Einschätzung der Stadtverwaltung rechtlich nicht zulässig. Die Möglichkeit einer
„Inhouse-Vergabe“ besteht nicht. Eine Erteilung ohne Durchführung eines
Auswahlverfahrens könnte darüber hinaus auch auf beihilferechtliche
Bedenken stoßen.
Zu Punkt 2 des Dringlichkeitsantrages:
Vergabe der über Punkt 1 nicht vergebenen Stellplätze
Bei der Verteilung der Stellflächen im öffentlichen Straßenraum wird darauf
geachtet, dass eine Monopolbildung einer einzigen Carsharing-Organisation
ausgeschlossen und eine bestmögliche, eigenwirtschaftliche Besetzung der
Stellflächen bis in die peripheren Stadtrandlagen ermöglicht wird. Jede
Carsharing-Organisation soll dabei ihren Anteil dazu beitragen, dass auch
BewohnerInnen in (für die Carsharing-Organisationen) weniger attraktiven
Stadtrandlagen ein Carsharing-Angebot zur Verfügung gestellt bekommen.
Ob diese Ziele besser über Lose oder über ein alternatives Verfahren erreicht
werden können, ist aktuell noch in Klärung.
Zu Punkt 3 des Dringlichkeitsantrages:
Modell für die zukünftige Ausrüstung weiterer Carsharing-Stellplätze mit
Elektro-Lademöglichkeit
Der Ausbau von E-Carsharing ist - wie in der Mitteilungsvorlage 210434
geschildert – auch im engen Austausch mit der SWB geplant.
Zu Punkt 4 des Dringlichkeitsantrages:
Weiterentwicklung des Carsharing-Stellplatzkataloges in Zusammenarbeit
mit den SWB
Ein entsprechender Arbeitskreis „Jourfixe Carsharing“ mit SWB und
Stadtverwaltung ist bereits seit längerem eingerichtet. Eine regelmäßige
Berichterstattung an den Ausschuss MoVe wird eingeplant.Seite 1 von 2
Seite 2
Sonstiges:
Das geplante Vorgehen ist in der Mitteilungsvorlage der Verwaltung (DS
210434) beschrieben. Eine entsprechende Anordnung und Beschilderung bzw.
Markierung der Stellplätze wird nach der Vergabe durchgeführt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de