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211023 · Dringlichkeitsantrag

Intermodal unterwegs - Car-Sharing voranbringen

Nummer
211023
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
01.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 01.06.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 18.08.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 77,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211023-01 ST Intermodal unterwegs - Car-Sharing voranbringen

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
211023
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabi Mayer
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Patrick Tollasz
01.06.2021
Intermodal unterwegs - Car-Sharing voranbringen
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Entscheidung
Mit der Kenntnisnahme der Mitteilungsvorlage 210434 Erweiterung des
Carsharing-Angebotes in Bonn würde die Verwaltung in einen
Wettbewerblichen Dialog starten, um die Nutzungsrechte in einem
Vergabeverfahren an Car-Sharing-Dienstleister zu vergeben. Mit Blick auf den
anstehenden Bau der Mobilstationen und die damit neu entstehenden Flächen
für stationenbasiertes Car-Sharing halten wir Kenntnisnahme für notwendig,
wollen jedoch gleichzeitig eine anderen Rahmen für das Verfahren vorgeben.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Die von der Verwaltung ausgewählten Standorte neuer Carsharing-
Stellplätze (Drs. 210434) werden den Stadtwerken Bonn
angeboten, um - vorbehaltlich einer eingehenderen Prüfung der
rechtlichen Zulässigkeit - im Rahmen einer Inhouse-Lösung diesen
die Möglichkeit zu geben, ein Geschäftsfeld Carsharing innerhalb des
SWB-Konzerns als Bonner Mobilitätsdienstleister aufzubauen. Zum
Stand des Konzeptes soll die SWB in der ersten Sitzung nach der
Sommerpause berichten. Den Stadtwerken wird die Vorgabe gemacht,
dass die Fahrzeuge elektrisch betrieben werden sollen.
2. Carsharing-Stellplätze, für welche die SWB kein Angebot bereitstellen
werden, sollen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Verteilung
der Stellplätze zwischen den Carsharinganbietern soll in
einem Wettbewerbsverfahren getroffen werden, das Lose für
verschiedene Anbieter vorsieht und Bedingungen für ein möglichst
flächendeckendes Angebot umfasst.
3. Die Stadtverwaltung entwickelt in Zusammenarbeit mit der SWB ein
Modell für die zukünftige Ausrüstung weiterer Carsharing-Stellplätze mit
Elektro-Lademöglichkeiten.
4. Der Carsharing-Stellplatzkatalog wird in Zusammenarbeit mit den SWB
und den privaten Carsharinganbietern nach Erstvergabe kontinuierlich
weiterentwickelt. Einmal im Jahr wird im Ausschuss MoVe hierzu
berichtet.
BegründungSeite 1 von 3
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Carsharing ist als flächensparsame Mobilitätsform wichtiger Baustein der
Verkehrswende und ergänzt das öffentlich zugängige Mobilitätsangebot,
den ÖPNV sowie den Fuß- und Fahrradverkehr. Insbesondere das
stationsgebundeneCarsharing-Modell ermöglicht eine effektive Einsparung von
Privat-PKWs. Nach einer Nutzerstudie des Karlsruhe Institut für Technologie in
Berlin wurden pro Carsharing-PKW ungefähr 16 Privat-PKW eingespart. Die
VEBOWAG gibt für ihre Liegenschaften in Bonn eine Einsparung
von sechs Privat-PKW pro Carsharing-PKW an. So wird Platz frei für wichtige
andere Maßnahmen der Verkehrswende (Radwege, Begegnungsverkehr von
Bussen etc.) und mehr Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Mit
der Novellierung der StVO im Februar 2020 bietet sich den Kommunen die
Möglichkeit, öffentliche Parkflächen Carsharinganbietern mit dem Sonderschild
1024-21 zu überlassen. Grundlagen für diese Nutzungsform sind in
der überarbeiteten Sondernutzungssatzung der Stadt
Bonn (Drs. 201316)bereits geschaffen worden. Ein Katalog von
Standorten wurde seitens der Stadt vorbereitet und wird mit der Drs.210434
mitgeteilt.
Ein erster Zugriff für die Stadtwerke soll der städtischen Gesellschaft den
Aufbau einer elektrischen Carsharingsparte ermöglichen, soweit sich das
Inhouseverfahren als zulässig erweist. Für die dann nicht von den Stadtwerken
ausgewählten Standorte soll durch Bildung mehrerer Lose für verschiedene
Carsharinganbieter ein Wettbewerbsmarkt für die Kundinnen
und Kunden entstehen und Monopolbildung vermieden werden. Dabei sollen
die Lose möglichst an verschiedene Anbieter vergeben werden.
In mindestens einer deutschen Stadt sind alle auf öffentlichen Flächen
geschaffenen Carsharingparkplätze einem einzelnen Anbieter zugesprochen
worden. Dies gilt es im Sinne eines vielfältigen Angebotes zu verhindern.
Die Vergabe einer Anzahl von Stellplätzen in Losen an einen Anbieter soll eine
Flexibilitätsoption beinhalten, um Stellplätze im Einzelfall bedarfsgerecht mit
Kostenausgleich gegen einen anderen Standort zu tauschen, entweder auf
Veranlassung des Sharing-Anbieters bei geringer Auslastung des Fahrzeugs
oder auf Veranlassung der Stadt bei anderweitig benötigter Nutzung der
Stellplatzflächen. Die Vergabe der Stellplatzflächen für eine Nutzung alsSeite 2 von 3
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Carsharingstellplatz soll an angemessene Qualitätskriterien für die
Bereitstellung von Sharing-Diensten geknüpft werden, etwa eine hohe
Fahrzeugverfügbarkeit. Hiermit soll ein möglichst flächendeckendes Angebot
erzielt werden.
Die vollständige Elektrifizierung der Carsharingflotte ist klares Ziel. Wir regen
an, dass die Stadtverwaltung gemeinsam mit der SWB den Ausbau
der Lademöglichkeiten prüft, z.B. über Laternenpfosten wie von der Firma
UBITRICITY angeboten. Mit der Vergabe exklusiver Stellplätze für
Carsharingfahrzeuge sollen Rahmenbedingungen für deren Nutzung im Fall
einer Elektrifizierung der Stellplätze vereinbart werden, die eine effektive
Nutzung durch Elektrofahrzeuge zum Ziel haben.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de