211023 · Dringlichkeitsantrag
Intermodal unterwegs - Car-Sharing voranbringen
Kerndaten
- Nummer
- 211023
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 01.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 211023 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz 01.06.2021 Intermodal unterwegs - Car-Sharing voranbringen Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Entscheidung Mit der Kenntnisnahme der Mitteilungsvorlage 210434 Erweiterung des Carsharing-Angebotes in Bonn würde die Verwaltung in einen Wettbewerblichen Dialog starten, um die Nutzungsrechte in einem Vergabeverfahren an Car-Sharing-Dienstleister zu vergeben. Mit Blick auf den anstehenden Bau der Mobilstationen und die damit neu entstehenden Flächen für stationenbasiertes Car-Sharing halten wir Kenntnisnahme für notwendig, wollen jedoch gleichzeitig eine anderen Rahmen für das Verfahren vorgeben. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Die von der Verwaltung ausgewählten Standorte neuer Carsharing- Stellplätze (Drs. 210434) werden den Stadtwerken Bonn angeboten, um - vorbehaltlich einer eingehenderen Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit - im Rahmen einer Inhouse-Lösung diesen die Möglichkeit zu geben, ein Geschäftsfeld Carsharing innerhalb des SWB-Konzerns als Bonner Mobilitätsdienstleister aufzubauen. Zum Stand des Konzeptes soll die SWB in der ersten Sitzung nach der Sommerpause berichten. Den Stadtwerken wird die Vorgabe gemacht, dass die Fahrzeuge elektrisch betrieben werden sollen. 2. Carsharing-Stellplätze, für welche die SWB kein Angebot bereitstellen werden, sollen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Verteilung der Stellplätze zwischen den Carsharinganbietern soll in einem Wettbewerbsverfahren getroffen werden, das Lose für verschiedene Anbieter vorsieht und Bedingungen für ein möglichst flächendeckendes Angebot umfasst. 3. Die Stadtverwaltung entwickelt in Zusammenarbeit mit der SWB ein Modell für die zukünftige Ausrüstung weiterer Carsharing-Stellplätze mit Elektro-Lademöglichkeiten. 4. Der Carsharing-Stellplatzkatalog wird in Zusammenarbeit mit den SWB und den privaten Carsharinganbietern nach Erstvergabe kontinuierlich weiterentwickelt. Einmal im Jahr wird im Ausschuss MoVe hierzu berichtet. BegründungSeite 1 von 3 Seite 2 Carsharing ist als flächensparsame Mobilitätsform wichtiger Baustein der Verkehrswende und ergänzt das öffentlich zugängige Mobilitätsangebot, den ÖPNV sowie den Fuß- und Fahrradverkehr. Insbesondere das stationsgebundeneCarsharing-Modell ermöglicht eine effektive Einsparung von Privat-PKWs. Nach einer Nutzerstudie des Karlsruhe Institut für Technologie in Berlin wurden pro Carsharing-PKW ungefähr 16 Privat-PKW eingespart. Die VEBOWAG gibt für ihre Liegenschaften in Bonn eine Einsparung von sechs Privat-PKW pro Carsharing-PKW an. So wird Platz frei für wichtige andere Maßnahmen der Verkehrswende (Radwege, Begegnungsverkehr von Bussen etc.) und mehr Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Mit der Novellierung der StVO im Februar 2020 bietet sich den Kommunen die Möglichkeit, öffentliche Parkflächen Carsharinganbietern mit dem Sonderschild 1024-21 zu überlassen. Grundlagen für diese Nutzungsform sind in der überarbeiteten Sondernutzungssatzung der Stadt Bonn (Drs. 201316)bereits geschaffen worden. Ein Katalog von Standorten wurde seitens der Stadt vorbereitet und wird mit der Drs.210434 mitgeteilt. Ein erster Zugriff für die Stadtwerke soll der städtischen Gesellschaft den Aufbau einer elektrischen Carsharingsparte ermöglichen, soweit sich das Inhouseverfahren als zulässig erweist. Für die dann nicht von den Stadtwerken ausgewählten Standorte soll durch Bildung mehrerer Lose für verschiedene Carsharinganbieter ein Wettbewerbsmarkt für die Kundinnen und Kunden entstehen und Monopolbildung vermieden werden. Dabei sollen die Lose möglichst an verschiedene Anbieter vergeben werden. In mindestens einer deutschen Stadt sind alle auf öffentlichen Flächen geschaffenen Carsharingparkplätze einem einzelnen Anbieter zugesprochen worden. Dies gilt es im Sinne eines vielfältigen Angebotes zu verhindern. Die Vergabe einer Anzahl von Stellplätzen in Losen an einen Anbieter soll eine Flexibilitätsoption beinhalten, um Stellplätze im Einzelfall bedarfsgerecht mit Kostenausgleich gegen einen anderen Standort zu tauschen, entweder auf Veranlassung des Sharing-Anbieters bei geringer Auslastung des Fahrzeugs oder auf Veranlassung der Stadt bei anderweitig benötigter Nutzung der Stellplatzflächen. Die Vergabe der Stellplatzflächen für eine Nutzung alsSeite 2 von 3 Seite 3 Carsharingstellplatz soll an angemessene Qualitätskriterien für die Bereitstellung von Sharing-Diensten geknüpft werden, etwa eine hohe Fahrzeugverfügbarkeit. Hiermit soll ein möglichst flächendeckendes Angebot erzielt werden. Die vollständige Elektrifizierung der Carsharingflotte ist klares Ziel. Wir regen an, dass die Stadtverwaltung gemeinsam mit der SWB den Ausbau der Lademöglichkeiten prüft, z.B. über Laternenpfosten wie von der Firma UBITRICITY angeboten. Mit der Vergabe exklusiver Stellplätze für Carsharingfahrzeuge sollen Rahmenbedingungen für deren Nutzung im Fall einer Elektrifizierung der Stellplätze vereinbart werden, die eine effektive Nutzung durch Elektrofahrzeuge zum Ziel haben. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de