211018-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Berücksichtigung des Energieeffizienz-Standard KfW 40 bei durch das SGB durchgeführten Baumaßnahmen
Kerndaten
- Nummer
- 211018-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211018-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Berücksichtigung des Energieeffizienz-Standard KfW 40 bei durch das SGB durchgeführten Baumaßnahmen Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 23.06.2021 Kenntnisnahme Rat 24.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Welche finanziellen Mehrbelastungen - prozentual und absolut - ergeben sich im Wirtschaftsplan des SGB durch die Anwendung des Energieeffizienz Standard KfW 40? Dabei sind die höheren Baukosten einerseits, die höheren Zuschüsse und ggf. die Energie-Einsparungen in den folgenden Jahren anderseits getrennt darzustellen. Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da hierzu jedes Gebäude beplant und kalkuliert werden müsste. 2. Führen diese Mehrbelastungen zu Verschiebungen von eingeplanten Maßnahmen? Sofern sich die Maßnahmen noch nicht in der Planung befinden, kommt es in der Regel nicht zu zeitlichen Verschiebungen. 3. Sind bei bereits durchgeplanten Maßnahmen durch die notwendigen Um- und Neuplanungen bei der nunmehrigen Anwendung des Energieeffizienz Standard KfW Effizienzgebäude 40 Verzögerungen und Verschiebungen zu erwarten? Welches zeitliche Ausmaß haben diese? Welche Maßnahmen sind konkret betroffen? Abhängig davon, wie weit die Planung schon fortgeschritten ist, kann es zu Verzögerungen kommen. Bei der Schulerweiterung und Ersatzbau Turnhalle der Gotenschule z.B. hätte eine Umplanung auf KfW-40 erhebliche zeitliche Auswirkungen. Näheres dazu kann der Vorlage 210564-01 St entnommen werden. 4. Mit welchen Kosten-Belastungen ist für Immobilienarten wie Schulen, Kinder-Tagesstätten und Feuerwehren zu rechnen, die den Schwerpunkt der Bonner Bautätigkeit bilden? Sind aufgrund derSeite 1 von 2 Seite 2 speziellen Eigenarten dieser Immobilienarten besonders erhöhte Baukosten zu erwarten, wenn die Energieeffizienz hier noch weiter gesteigert werden soll? Bei Neubauten von Kita-Gebäuden würden in der Regel keine besonders erhöhten Baukosten entstehen, da diese bereits nach dem „KfW-Effizienzhaus 55“-Standard mit Passivhauskomponenten gebaut werden. 5. Hat die Haltung der Verwaltung gem. Mitteilungsvorlage 201169 - SGB in Abstimmung mit dem Umweltamt - v. 26.08.2020, nach der „künftige Neubauten von Kitas auf Basis des KfW55-Standards“ erfolgen sollen, eine Änderung erfahren? Wird insbesondere die hier zum Ausdruck gebrachte Erkenntnis, dass Aufwand und Kosten bei höheren Standards unverhältnismäßig hoch, die Ergebnisse aber nicht im Bereich der Planwerte liegen, weiter beachtet? Wenn nein: warum nicht? Die Haltung der Verwaltung hat sich zu dem Sachstand in der Vorlage nicht verändert. Allerdings bezieht sich diese auf den Bau einer Kindertagesstätte im Passivhausstandard und nicht im KfW-40 Standard. Auf Grund dieser Erkenntnisse wurde keine weitere Kindertageseinrichtung vollständig nach dem Passivhausstandard errichtet. 6. Können aufgrund der Erfahrungen der Anwendung des bisherigen Energieeffizienz Standard KfW 55 bei Schulen und Kindertagesstätten Voraussagen getroffen werden, ob und mit welchem Aufwand überhaupt noch weitere Verbesserungen im energetischen Bereich möglich sind? Wie hat sich die Anwendung des Energieeffizienz Standards 55 auf die Baukosten hier ausgewirkt? Die Verwaltung trifft grundsätzlich keine Voraussagen, da diesbezügliche Einschätzungen nicht seriös sind. Eine pauschale Beantwortung ist daher nicht möglich, da der Aufwand vom jeweiligen Objekt abhängt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de