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211018-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Berücksichtigung des Energieeffizienz-Standard KfW 40 bei durch das SGB durchgeführten Baumaßnahmen

Nummer
211018-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 23.06.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 24.06.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211018 Berücksichtigung des Energieeffizienz-Standard KfW 40 bei durch das SGB durchgeführten Baumaßnahmen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211018-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Berücksichtigung des Energieeffizienz-Standard
KfW 40 bei durch das SGB durchgeführten
Baumaßnahmen
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 23.06.2021 Kenntnisnahme
Rat 24.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Welche finanziellen Mehrbelastungen - prozentual und absolut -
ergeben sich im Wirtschaftsplan des SGB durch die Anwendung des
Energieeffizienz Standard KfW 40? Dabei sind die höheren Baukosten
einerseits, die höheren Zuschüsse und ggf. die Energie-Einsparungen in
den folgenden Jahren anderseits getrennt darzustellen.
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da hierzu jedes
Gebäude beplant und kalkuliert werden müsste.
2. Führen diese Mehrbelastungen zu Verschiebungen von eingeplanten
Maßnahmen?
Sofern sich die Maßnahmen noch nicht in der Planung befinden, kommt
es in der Regel nicht zu zeitlichen Verschiebungen.
3. Sind bei bereits durchgeplanten Maßnahmen durch die notwendigen
Um- und Neuplanungen bei der nunmehrigen Anwendung des
Energieeffizienz Standard KfW Effizienzgebäude 40 Verzögerungen und
Verschiebungen zu erwarten? Welches zeitliche Ausmaß haben diese?
Welche Maßnahmen sind konkret betroffen?
Abhängig davon, wie weit die Planung schon fortgeschritten ist, kann es
zu Verzögerungen kommen. Bei der Schulerweiterung und Ersatzbau
Turnhalle der Gotenschule z.B. hätte eine Umplanung auf KfW-40
erhebliche zeitliche Auswirkungen. Näheres dazu kann der Vorlage
210564-01 St entnommen werden.
4. Mit welchen Kosten-Belastungen ist für Immobilienarten wie Schulen,
Kinder-Tagesstätten und Feuerwehren zu rechnen, die den
Schwerpunkt der Bonner Bautätigkeit bilden? Sind aufgrund derSeite 1 von 2
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speziellen Eigenarten dieser Immobilienarten besonders erhöhte
Baukosten zu erwarten, wenn die Energieeffizienz hier noch weiter
gesteigert werden soll?
Bei Neubauten von Kita-Gebäuden würden in der Regel keine
besonders erhöhten Baukosten entstehen, da diese bereits nach dem
„KfW-Effizienzhaus 55“-Standard mit Passivhauskomponenten gebaut
werden.
5. Hat die Haltung der Verwaltung gem. Mitteilungsvorlage 201169 - SGB
in Abstimmung mit dem Umweltamt - v. 26.08.2020, nach der „künftige
Neubauten von Kitas auf Basis des KfW55-Standards“ erfolgen sollen,
eine Änderung erfahren? Wird insbesondere die hier zum Ausdruck
gebrachte Erkenntnis, dass Aufwand und Kosten bei höheren Standards
unverhältnismäßig hoch, die Ergebnisse aber nicht im Bereich der
Planwerte liegen, weiter beachtet? Wenn nein: warum nicht?
Die Haltung der Verwaltung hat sich zu dem Sachstand in der Vorlage
nicht verändert. Allerdings bezieht sich diese auf den Bau einer
Kindertagesstätte im Passivhausstandard und nicht im KfW-40
Standard. Auf Grund dieser Erkenntnisse wurde keine weitere
Kindertageseinrichtung vollständig nach dem Passivhausstandard
errichtet.
6. Können aufgrund der Erfahrungen der Anwendung des bisherigen
Energieeffizienz Standard KfW 55 bei Schulen und Kindertagesstätten
Voraussagen getroffen werden, ob und mit welchem Aufwand überhaupt
noch weitere Verbesserungen im energetischen Bereich möglich sind?
Wie hat sich die Anwendung des Energieeffizienz Standards 55 auf die
Baukosten hier ausgewirkt?
Die Verwaltung trifft grundsätzlich keine Voraussagen, da
diesbezügliche Einschätzungen nicht seriös sind. Eine pauschale
Beantwortung ist daher nicht möglich, da der Aufwand vom jeweiligen
Objekt abhängt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de