211018 · Große Anfrage
Berücksichtigung des Energieeffizienz-Standard KfW 40 bei durch das SGB durchgeführten Baumaßnahmen
Kerndaten
- Nummer
- 211018
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 07.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 211018 Fragesteller/in: Bernd Bollmus Achim Schröder FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 31.05.2021 Berücksichtigung des Energieeffizienz-Standard KfW 40 bei durch das SGB durchgeführten Baumaßnahmen Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 23.06.2021 Kenntnisnahme Rat 24.06.2021 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Welche finanziellen Mehrbelastungen - prozentual und absolut - ergeben sich im Wirtschaftsplan des SGB durch die Anwendung des Energieeffizienz Standard KfW 40? Dabei sind die höheren Baukosten einerseits, die höheren Zuschüsse und ggf. die Energie-Einsparungen in den folgenden Jahren anderseits getrennt darzustellen. 2. Führen diese Mehrbelastungen zu Verschiebungen von eingeplanten Maßnahmen? 3. Sind bei bereits durchgeplanten Maßnahmen durch die notwendigen Um- und Neuplanungen bei der nunmehrigen Anwendung des Energieeffizienz Standard KfW Effizienzgebäude 40 Verzögerungen und Verschiebungen zu erwarten? Welches zeitliche Ausmaß haben diese? Welche Maßnahmen sind konkret betroffen? 4. Mit welchen Kosten-Belastungen ist für Immobilienarten wie Schulen, Kinder-Tagesstätten und Feuerwehren zu rechnen, die den Schwerpunkt der Bonner Bautätigkeit bilden? Sind aufgrund der speziellen Eigenarten dieser Immobilienarten besonders erhöhte Baukosten zu erwarten, wenn die Energieeffizienz hier noch weiter gesteigert werden soll? 5. Hat die Haltung der Verwaltung gem. Mitteilungsvorlage 201169 - SGB in Abstimmung mit dem Umweltamt - v. 26.08.2020, nach der „künftige Neubauten von Kitas auf Basis des KfW55-Standards“ erfolgen sollen, eine Änderung erfahren? Wird insbesondere die hier zum Ausdruck gebrachte Erkenntnis, dass Aufwand und Kosten bei höheren Standards unverhältnismäßig hoch, die Ergebnisse aber nicht im Bereich der Planwerte liegen, weiter beachtet? Wenn nein: warum nicht?Seite 1 von 2 Seite 2 6. Können aufgrund der Erfahrungen der Anwendung des bisherigen Energieeffizienz Standard KfW 55 bei Schulen und Kindertagesstätten Voraussagen getroffen werden, ob und mit welchem Aufwand überhaupt noch weitere Verbesserungen im energetischen Bereich möglich sind? Wie hat sich die Anwendung des Energieeffizienz Standards 55 auf die Baukosten hier ausgewirkt? Begründung Ambitioniertere Vorgaben zur Energie-Effizienz in der Gebäudewirtschaft und auch bei städtischen Baumaßnahmen in Bonn werden von der FDP Fraktion grundsätzlich unterstützt. Die kostenmäßigen Auswirkungen und die Anwendbarkeit bei speziellen Immobilien wie Schulen oder Kindertagesstätten bedürfen aber noch der Kostentransparenz, Aufklärung und Wertung. Detaillierte Aufstellungen bzw. Schätzungen der durch die plötzliche und umgehende Anwendung des Energieeffizienz Standard KfW Effizienzgebäude 40 (dessen Förderung überhaupt erst im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 01.07.2021 startet) hervorgerufenen Kosten, Fördermöglichkeiten und Einsparungen bei den Energiekosten sind vom SGB bisher nicht vorgelegt worden. Diese bilden aber eine notwendige Entscheidungsgrundlage zu Zeitpunkt und Umfang der Umsetzung des Energieeffizienz Standard KfW 40 bei den Baumaßnahmen in Bonn. Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwachen u. ä. sind mit Standard-Objekten wie Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Verwaltungsgebäuden wegen ihrer oft beträchtlicheren Raumgrößen sowie eines stärkeren Umlaufs von Menschen (regelmäßiges Verlassen und Wieder-Betreten von Räumen und Gebäuden) nicht vergleichbar und bedürfen – auch hinsichtlich ihrer Möglichkeiten effizienteren Energieverbrauchs - der separaten Prüfung und Beurteilung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de