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211003-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrswende umfassend denken: Städtebauförderprojekt Bornheimer Straße nicht gefährden

Nummer
211003-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211003 Bürgerantrag: Verkehrswende umfassend denken: Städtebauförderprojekt Bornheimer Straße nicht gefährden

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211003-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrswende umfassend denken:
Städtebauförderprojekt Bornheimer Straße nicht
gefährden
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung sieht die Realisierung der Projekte Viktoriabrücke inkl.
Rampe zum Kreisverkehr am Alten Friedhof und der Umgestaltung der
Bornheimer Straße unter Wahrung der Mitfinanzierung aus Fördermitteln
als prioritär an. Eine Realisierung ohne Fördermittel bzw. unter der
Gefahr des Rückrufs bereits gewährter Fördermittel wäre angesichts der
Haushaltslage nicht darstellbar. Eine Gefährdung von Fördermitteln wäre
insbesondere zu befürchten, wenn bereits erstellte Brücken- und
Rampenflächen nicht als Verkehrsfläche genutzt werden, sondern als
Sperrflächen abmarkiert werden, oder die Radwegflächen und
Gehwegflächen in Teilbereichen mit deutlichen Überbreiten erstellt
würden.
Durch Änderung der Verkehrsflächenaufteilung und
Kreuzungsausbildung auf der Brücke würde das
Planfeststellungsverfahren der Rampe Thomastraße mit
Kreuzungsanschluss auf der Brücke tangiert. Das laufende
Prüfverfahren basiert auf der bisherigen Planung und den
zugrundeliegenden Gutachten. Durch Änderung der Kreuzung würden
Anpassungen erforderlich.
Die Verwaltung sieht es als erforderlich an, bei der Überprüfung der
Vorschläge des ADFC darauf Wert zu legen, dass Maßnahmen, die die
Förderung gefährden könnten, vermieden bzw. in diesem Sinne
abgeändert werden.
Da eine Förderung hier die Erklärung des Fördernehmers (also der
Stadt) voraussetzt, die Maßnahme ohne Inanspruchnahme von
Fördermitteln nicht realisieren zu können, würde mit der in Ziffer 2 des
Bürgerantrags gewünschten Beschlussfassung einem Förderantrag die
Grundlage entzogen.
Die Rampe von der Viktoriabrücke zum Kreisverkehr am Alten Friedhof
ist erforderlich, um die beschlossene Umgestaltung der BornheimerSeite 1 von 3
Seite 2
Straße unter Inanspruchnahme von Mitteln der Städtebauförderung
realisieren zu können.
Zur Prüfung der Vorschläge des ADFC für die Viktoriabrücke kann die
Verwaltung folgenden Zwischenstand mitteilen: Das Gutachten zur
Leistungsfähigkeit der Knoten auf und an der Viktoriabrücke liegt
zwischenzeitlich vor, es bedarf aber noch Ergänzungen. Danach sind die
Aussagen zunächst verwaltungsintern zu erörtern und abzustimmen,
welche Konsequenzen daraus für die einzelnen Maßnahmen zu ziehen
sind. Erst danach kann den politischen Gremien ein Vorschlag
unterbreitet werden, inwieweit eine Umsetzung der gewünschten
Maßnahmen oder alternativer Verbesserungen möglich ist.
Die Verwaltung schlägt daher vor, zum Bürgerantrag folgenden
alternativen Beschluss zu fassen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte Viktoriabrücke inkl.
Rampe zum Kreisverkehr am Alten Friedhof und Umgestaltung
der Bornheimer Straße prioritär ohne Gefährdung der
Förderfähigkeit weiterzuführen
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Überprüfung der vom ADFC
vorgeschlagenen Maßnahmen unter der unter 1. genannten
Prämisse vorzunehmen und eine Einbindung in das Wegekonzept
Endenicher Straße, Hochstadenring und Bornheimer Straße
vorzunehmen.
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass für die
originären Inhalte des Bürgerantrags nicht die Bezirksvertretung,
sondern der Rat beschlusszuständig wäre. Die Bezirksvertretung könnte
hier lediglich eine Anregung beschließen.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt, die
Bezirksvertretung Bonn befürwortet stattdessen den Beschlussvorschlag
der Verwaltung, der eine weitere inhaltliche Beratung in der Sache zur
Folge hat.
Mit diesem Votum zum Bürgerantrag ist das formelle Verfahren nach §
24 GO NRW für den Bürgerantrag in der BV Bonn abgeschlossen, die
Verwaltung stellt die inhaltliche Beschlussfassung mit Einbindung der zu
beteiligenden Ratsgremien sicher.
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Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de