211003-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrswende umfassend denken: Städtebauförderprojekt Bornheimer Straße nicht gefährden
Kerndaten
- Nummer
- 211003-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211003-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verkehrswende umfassend denken: Städtebauförderprojekt Bornheimer Straße nicht gefährden Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung sieht die Realisierung der Projekte Viktoriabrücke inkl. Rampe zum Kreisverkehr am Alten Friedhof und der Umgestaltung der Bornheimer Straße unter Wahrung der Mitfinanzierung aus Fördermitteln als prioritär an. Eine Realisierung ohne Fördermittel bzw. unter der Gefahr des Rückrufs bereits gewährter Fördermittel wäre angesichts der Haushaltslage nicht darstellbar. Eine Gefährdung von Fördermitteln wäre insbesondere zu befürchten, wenn bereits erstellte Brücken- und Rampenflächen nicht als Verkehrsfläche genutzt werden, sondern als Sperrflächen abmarkiert werden, oder die Radwegflächen und Gehwegflächen in Teilbereichen mit deutlichen Überbreiten erstellt würden. Durch Änderung der Verkehrsflächenaufteilung und Kreuzungsausbildung auf der Brücke würde das Planfeststellungsverfahren der Rampe Thomastraße mit Kreuzungsanschluss auf der Brücke tangiert. Das laufende Prüfverfahren basiert auf der bisherigen Planung und den zugrundeliegenden Gutachten. Durch Änderung der Kreuzung würden Anpassungen erforderlich. Die Verwaltung sieht es als erforderlich an, bei der Überprüfung der Vorschläge des ADFC darauf Wert zu legen, dass Maßnahmen, die die Förderung gefährden könnten, vermieden bzw. in diesem Sinne abgeändert werden. Da eine Förderung hier die Erklärung des Fördernehmers (also der Stadt) voraussetzt, die Maßnahme ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln nicht realisieren zu können, würde mit der in Ziffer 2 des Bürgerantrags gewünschten Beschlussfassung einem Förderantrag die Grundlage entzogen. Die Rampe von der Viktoriabrücke zum Kreisverkehr am Alten Friedhof ist erforderlich, um die beschlossene Umgestaltung der BornheimerSeite 1 von 3 Seite 2 Straße unter Inanspruchnahme von Mitteln der Städtebauförderung realisieren zu können. Zur Prüfung der Vorschläge des ADFC für die Viktoriabrücke kann die Verwaltung folgenden Zwischenstand mitteilen: Das Gutachten zur Leistungsfähigkeit der Knoten auf und an der Viktoriabrücke liegt zwischenzeitlich vor, es bedarf aber noch Ergänzungen. Danach sind die Aussagen zunächst verwaltungsintern zu erörtern und abzustimmen, welche Konsequenzen daraus für die einzelnen Maßnahmen zu ziehen sind. Erst danach kann den politischen Gremien ein Vorschlag unterbreitet werden, inwieweit eine Umsetzung der gewünschten Maßnahmen oder alternativer Verbesserungen möglich ist. Die Verwaltung schlägt daher vor, zum Bürgerantrag folgenden alternativen Beschluss zu fassen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte Viktoriabrücke inkl. Rampe zum Kreisverkehr am Alten Friedhof und Umgestaltung der Bornheimer Straße prioritär ohne Gefährdung der Förderfähigkeit weiterzuführen 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Überprüfung der vom ADFC vorgeschlagenen Maßnahmen unter der unter 1. genannten Prämisse vorzunehmen und eine Einbindung in das Wegekonzept Endenicher Straße, Hochstadenring und Bornheimer Straße vorzunehmen. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass für die originären Inhalte des Bürgerantrags nicht die Bezirksvertretung, sondern der Rat beschlusszuständig wäre. Die Bezirksvertretung könnte hier lediglich eine Anregung beschließen. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt, die Bezirksvertretung Bonn befürwortet stattdessen den Beschlussvorschlag der Verwaltung, der eine weitere inhaltliche Beratung in der Sache zur Folge hat. Mit diesem Votum zum Bürgerantrag ist das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW für den Bürgerantrag in der BV Bonn abgeschlossen, die Verwaltung stellt die inhaltliche Beschlussfassung mit Einbindung der zu beteiligenden Ratsgremien sicher. Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de