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210982-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gewährung von Zuschüssen an Vereine der Heimatpflege und des Brauchtums für das Jahr 2021

Nummer
210982-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210982 Gewährung von Zuschüssen an Vereine der Heimatpflege und des Brauchtums für das Jahr 2021

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210982-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Dezernat:
Dez. I
Gewährung von Zuschüssen an Vereine der
Heimatpflege und des Brauchtums für das Jahr
2021
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Zuschüsse für Vereine der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirks
Bad Godesberg werden entsprechend der von der Bezirksvertretung
beschlossenen Richtlinien gewährt. Demnach ist zur Gewährung eines
Zuschusses ein Antrag erforderlich. Die Bezirksverwaltungsstelle Bad
Godesberg informiert (in der Regel einmal vor und einmal nach den
Sommerferien) mit entsprechenden Pressemitteilungen über das allgemeine
Verfahren der Antragstellung auf Bezuschussung. In diesem Rahmen wird auch
die in Ziffer 4 der „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine
und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des
Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen
im Stadtbezirk Bad Godesberg“ (Zuschussrichtlinien) festgelegte Antragfrist für
das laufende Jahr (30. September) mitgeteilt. Zudem erfolgt ein Hinweis auf
das schriftliche Antragserfordernis gemäß der Ziffern 2 und 4 der
Zuschussrichtlinien. Nach Ablauf der Antragsfrist wird der Bezirksvertretung
Bad Godesberg eine Übersicht zur Beschlussfassung über die Zuschusshöhe
vorgelegt. Somit wird die Auszahlung des Zuschusses für das laufende
Kalenderjahr in der Regel zum Ende eines Jahres veranlasst.
Im Einzelfall sowie bei besonderen Anlässen kann die Bezirksvertretung Bad
Godesberg von diesen Richtlinien abweichen (vgl. Ziffer 2 der
Zuschussrichtlinien). Corona-bedingt finden in diesem Jahr zahlreiche
Präsenzveranstaltungen nicht statt, sodass den Vereinen ggfls. Einnahmen
fehlen, um sonstige laufende Fixkosten bzw. die Kosten alternativer
pandemiekonformer Formate zu decken. Aus diesem Grund ist eine vorzeitige
Auszahlung der Zuschüsse ausnahmsweise möglich, sofern der
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg ein schriftlicher Antrag vorliegt.
Die Verwaltung schlägt vor, bei Annahme des Antrags den Bad Godesberger
Vereinen der Heimat- und Brauchtumspflege, die bereits einen schriftlichen
Antrag bei der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg eingereicht haben oder
bis zum 30. September 2021 noch einreichen werden, einen Zuschuss in Höhe
des in Ziffer 3.1 der Zuschussrichtlinien genannten Betrags unmittelbar nach
Genehmigung der Haushaltssatzung in voller Höhe auszuzahlen. Die AnnahmeSeite 1 von 2
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des Antrags ersetzt somit die im Herbst gefasste Beschlussfassung über die
Auszahlung der Zuschüsse durch die Bezirksvertretung Bad Godesberg. Der
Bezirksvertretung wird zum Ende des Jahres eine Mitteilungsvorlage vorgelegt,
die eine Auflistung der gewährten Zuschüsse (und ggfls. abgelehnter Anträge)
beinhaltet.
Zur HSK-Maßnahme:
Es wird darauf hingewiesen, dass u.a. eine jährliche Einsparung i.H.v. 2.000 €
auf der Kostenart 531800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“
als Haushaltssicherungskonzept-Maßnahme ab 2021 vorgesehen ist. Die
fehlenden 2.000 € können in diesem Jahr mit dem sonstigen Budget der
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg gedeckt werden.
Anlage/n
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