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210982 · Antrag

Gewährung von Zuschüssen an Vereine der Heimatpflege und des Brauchtums für das Jahr 2021

Nummer
210982
Art
Antrag
Veröffentlicht
27.05.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.05.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 10.11.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 210982-01 ST Gewährung von Zuschüssen an Vereine der Heimatpflege und des Brauchtums für das Jahr 2021

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Antrag
öffentlich
210982
Antragsteller/in:
Christoph Jansen
Jens Röskens
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
27.05.21 gez. Jansen
Gewährung von Zuschüssen an Vereine der
Heimatpflege und des Brauchtums für das Jahr
2021
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Antrag:
1. Die nachstehenden Vereine und sonstigen Vereinigungen zur
Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie die Gesang-
und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bad Godesberg erhalten
einen Zuschuss gemäß Ziffer 3.1 der "Richtlinien für die Gewährung
von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur
Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang-
und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad
Godesberg“ in folgender Höhe:
Chöre und Gesangvereine:
Bach-Chor Bonn e.V. 500,00 €
Bonner Shanty-Chor 500,00 €
Männerchor Friesdorf e.V. 500,00 €
Männer-Gesang-Verein „Eintracht“ 1875 Plittersdorf e.V. 500,00 €
Sängervereinigung 1854 Lannesdorf e.V. 500,00 €
Kirchenchöre:
Ev. Thomas-Kirchengemeinde Bad Godesberg mit folgenden Chören:
Kantorei der Pauluskirche und Kantorei der Christuskirche 360,00 €
Erlöser-Kirchengemeinde mit dem Posaunenchor 360,00 €
St. Marien und Augustinus mit dem Pfarrcäcilienchor 360,00 €
Instrumentalvereine:
Brassrock Big-Band 500,00 €
Förderverein R(h)einbläser e.V. 500,00 €
Musikcorps der KG Fidele Burggrafen 1937 e.V. 500,00 €
Pfarrblasorchester St. Martin Muffendorf 500,00 €
Tambourcorps „Deutschmeister“ Lannesdorf 1923 e.V. 500,00 €Seite 1 von 3
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Schützenbruderschaften:
St. Andreas Schützenbruderschaft von 1700 e.V. Rüngsdorf 300,00 €
St. Hubertus Schützenbruderschaft Bad Godesberg 1850 e.V. 300,00
€
St. Hubertus Schützenbruderschaft Lannesdorf 1924 e.V. 300,00 €
St. Hubertus Schützengesellschaft Mehlem 1850 e.V. 300,00 €
St. Sebastianus Schützenbruderschaft Mehlem e.V. 300,00 €
Dem Festausschuss Godesberger Karneval e.V. angeschlossene
Vereine und sonstige Karnevalsgesellschaften:
Allgemeine Karnevalsgesellschaft Prinzengarde 1947 e.V. 130,00 €
Godesberger Stadtsoldatenkorps e.V. 130,00 €
KC „Die Jecken Goten“ 1970 e.V. 130,00 €
KG Blau Gold von 1966 Bad Godesberg Muffendorf e.V. 130,00 €
KG Fidele Burggrafen e.V. 130,00 €
KG Schweinheim e.V. 130,00 €
Rodderberg Funken e.V. 130,00 €
Heimatpflege:
Verein für Heimatpflege und Heimatgeschichte Bad Godesberg e.V.
für die Herausgabe der „Godesberger
Heimatblätter“ 4.180,00 €
Bad Godesberger Hilfsorganisationen:
DRK Kreisverband Bonn e.V. 200,00 €
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Mehlem e.V. 200,00 €
Freiwillige Feuerwehr Bonn-Lannesdorf 200,00 €
THW Helfervereinigung Bonn e.V. 200,00 €
Sonstige Vereinigungen:
Bad Godesberg Stadtmarketing e.V. 130,00 €
Bürger.Bad.Godesberg e.V. 130,00 €
Bürgerverein Heiderhof e.V. 130,00 €
Bürgerverein Buntes Pennenfeld e.V. 130,00 €
Imkerverein Bad Godesberg 130,00 €
Kunst und Kultur Bad Godesberg e.V. 130,00 €
Ortsausschuss Friesdorf 1929 e.V. 130,00 €
Ortsausschuss Lannesdorf e.V. 130,00 €
Ortsausschuss Muffendorf e.V. 130,00 €
Ortsausschuss Rüngsdorf e.V. 130,00 €
Ortsausschuss Schweinheim e.V. 130,00 €
Rassegeflügelzüchterverein Bad Godesberg von 1920 e.V. 130,00 €
St. Matthias Bruderschaft Mehlem 130,00 €Seite 2 von 3
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2. Die Zuschüsse an die Bad Godesberger Vereine der Heimatpflege
und des Brauchtums sollen wie gehabt ausgezahlt werden. Darüber
hinaus sollen die Vereine, die schon längst einen Zuschuss erhalten
hätten, zeitnah zu 80 Prozent den Zuschuss ausgezahlt bekommen.
Dies ist durch die Kämmerei und die vorläufige Haushaltsführung
gedeckt. Die Auszahlung der übrigen 20 Prozent erfolgt nach
Genehmigung des Haushaltes. Sofern zwischenzeitlich die
Genehmigung des Haushaltes erfolgt, können die restlichen Zuschüsse
zu gegebener Zeit direkt zu 100% ausgezahlt werden.
Begründung
Nicht wenige Vereine kommen durch die Pandemie in Schwierigkeiten. Viele
Veranstaltungen können nicht stattfinden, auch Einnahmen können nicht generiert
werden, weil das klassische Vereinsleben ruht. Um die Vereine und Verbände auch
und gerade während der Corona-Lage zu unterstützen, sind gemäß II, Ziffer 2, Absatz
1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Zuwendungen an Vereine
und sonstige Vereinigungen aus dem Stadtbezirk Bad Godesberg im Rahmen der
jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die genannten Zuschüsse, zu
gewähren. Aufgrund der außergewöhnlich schwierigen Lage in diesem Jahr, sollen 80
% der Zuschüsse schon jetzt, also früher als üblich, ausgezahlt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de