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210966-14 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Verkehrsführungskonzept in der Friedrich-Breuer-Straße Drucksachengruppe 210966

Nummer
210966-14 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.08.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Friedrich-Breuer-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Konrad-Adenauer-Platz Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Limpericher Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Hans-Böckler-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 79,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 210966 Umgestaltung der Friedrich-Breuer-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210966-14 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Antrag: Verkehrsführungskonzept in der
Friedrich-Breuer-Straße
Drucksachengruppe 210966
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die folgende Stellungnahme bezieht sich auf den BBB-Antrag 210966-13,
welcher die Prüfung und Umsetzung folgender verkehrslenkender Maßnahmen
beinhaltet:
1. Die derzeit dauerhaft geltende Verkehrsregelung in der Friedrich-Breuer-
Straße wird wie folgt angepasst:
1.1 Künftig wird die Straße montags bis donnerstags für den Individualverkehr
geöffnet.
1.2 Freitags bis sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr bleibt sie als
verkehrsberuhigte Zone bestehen.
2. Die momentan vorhandene Regelung des ruhenden Verkehrs in der
Friedrich-Breuer-Straße wird überarbeitet und das dortige Parkplatzangebot
für Kurzzeitparker in den in Ziffer 1.1 genannten Zeiten freigegeben.
3. Um die Anpassung erfolgreich umzusetzen und deren Auswirkungen zu
gewichten, wird die Verwaltung gebeten:
3.1 Die Verkehrsregelung durch klare, zeitabhängige Beschilderung
transparent darzustellen. Lieferzonen, Behindertenparkplätze und
Rettungswege eindeutig zu sichern.
3.2 Gemeinsam mit der Werbegemeinschaft Beuel ein Wochenend-
Innenstadtkonzept (z. B. Aktionen, Märkte, Kulturangebote) zu entwickeln.
3.3 Die Effekte auf das beschlossene Parkraumkonzept im Beueler Zentrum
darzustellen.
3.4 Eine einjährige Evaluierungsphase vorzusehen (Umsatzentwicklung,
Besucherfrequenz, Verkehrszählungen) und über die entsprechenden
Ergebnisse der BVBE zeitnah nach Ablauf der Jahresfrist zu berichten.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
4. Zur Verkehrsführung und Parkplatzregelung in der Friedrich-Breuer-Straße
sollen regelmäßige Abstimmungen (bei Bedarf 2x im Jahr) mit dem
Gewerbeverein Beuel, den dortigen Gewerbetreibenden und den
Bewohnern der Friedrich-Breuer-Straße sowie der anliegenden Straßen
stattfinden.
Aus Sicht der Verwaltung ist die vorgeschlagene Regelung nur bedingt
praktikabel. Aufgrund ihrer Komplexität ist sie den Verkehrsteilnehmenden
zudem kaum transparent zu vermitteln. Die vorgesehene Differenzierung nach
einzelnen Wochentagen und spezifischen Uhrzeiten führt zu einer komplexen
Verkehrsregelung, die bereits vor dem Hintergrund der heute schon
umfangreichen Beschilderung kaum mehr verständlich darstellbar ist. Eine
klare Kommunikation gegenüber den Verkehrsteilnehmenden ist unter diesen
Voraussetzungen nahezu ausgeschlossen, da die kognitive Belastung durch
eine Vielzahl an Schildern mit zeitlichen Zusatzklauseln die schnelle Erfassung
im fließenden Verkehr verhindert.
Es steht zu befürchten, dass diese wechselnden Regelungen bei allen
Beteiligten zu erheblichen Unsicherheiten und Akzeptanzproblemen führen
werden. In der Praxis resultiert eine solch hybride Lösung erfahrungsgemäß in
einem erhöhten Kontroll- und Überwachungsaufwand, der durch die
zuständigen Behörden nicht dauerhaft geleistet werden kann. Zudem besteht
die konkrete Gefahr, dass die Regelungen aufgrund ihrer Komplexität nicht
eindeutig wahrgenommen werden. Dies kann Fehlverhalten sowie zusätzlichen
Such- und Wendeverkehr provozieren, was die Verkehrssicherheit gefährden
und somit das Gegenteil der beabsichtigten Verkehrsberuhigung bewirken
würde.
Darüber hinaus erscheint es fachlich fragwürdig, ob durch die zeitlich
wechselnde Nutzung tatsächlich eine spürbare Verbesserung für die
Aufenthaltsqualität, den Verkehrsfluss oder das lokale Gewerbe erreicht
werden kann.
Ergänzend ist aus verkehrsplanerischer Sicht festzuhalten, dass eine
Steigerung der Attraktivität für das lokale Gewerbe in der Regel nicht durch
eine Maximierung des Durchgangsverkehrs, sondern vielmehr durch eine
erhöhte Aufenthaltsqualität erreicht wird. Fußgänger*innen und Radfahrende
weisen eine signifikant höhere Verweildauer auf und fördern durch ihr
Fortbewegungstempo Spontankäufe, die im fließenden Kfz-Verkehr faktisch
entfallen. Eine Verkehrsberuhigung schafft somit erst den notwendigen Raum
für ein attraktives Flanier- und Einkaufserlebnis.
Eine dauerhafte Orientierung am Umweltverbund bietet hierbei grundsätzliche
Vorteile. Die Friedrich-Breuer-Straße ist durch die Stadtbahnlinien 66 und
Straßenbahnlinie 62 sowie verschiedene Buslinien an mehreren Haltestellen
gut erschlossen. Die BV-Beuel hat am 01.07.2026 beschlossen, den
motorisierten Individualverkehr (MIV) vom Konrad-Adenauer-Platz in die
Limpericher Straße zuzulassen (DS Nr. 261300). Vor diesem Hintergrund ist es
aus Sicht der Verwaltung wichtig, den verbleibenden Abschnitt der Friedrich-
Breuer-Straße (zwischen Limpericher Straße und Hans-Böckler-Straße) für den
MIV gesperrt zu lassen. Gerade im Kontext der aktuellen Nordbrücken-
Sperrung ist dieser Schutz für die Stabilität des ÖPNV unabdingbar. Nur durchSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
die konsequente Freihaltung vom Individualverkehr können die Taktgenauigkeit
und Zuverlässigkeit der Linienbusse garantiert werden. Eine Öffnung dieses
Bereichs würde zu betrieblichen Verzögerungen führen und die Attraktivität des
ÖPNV als leistungsfähige Alternative zum motorisierten Individualverkehr
konterkarieren.
Zudem steht mit der Tiefgarage am Rathausplatz ein Parkangebot zur
Verfügung, das den Zielverkehr direkt aufnehmen kann und so die Straße
wirksam vom Parksuchverkehr entlastet.
Die Umsetzung der Ziffern 3.3 und 3.4 löst nach Einschätzung der Verwaltung
zudem einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand aus, der eine
förmliche Beschlussfassung durch den Hauptausschuss (N-Vorlage)
erforderlich macht. Die Gründe hierfür liegen in der fachlichen Tiefe und der
haushaltsrechtlichen Relevanz der geforderten Prüfaufträge.
Eine umfassende empirische Begleitforschung zu Umsatz- und
Frequenzentwicklungen ist personell sowie finanziell derzeit nicht darstellbar.
Da die Verwaltung über wirtschaftliche Kennzahlen des privaten Einzelhandels
nicht standardmäßig verfügt, müssten diese aufwendig erhoben oder durch
kostenintensive externe Gutachten eingekauft werden. Zudem erfordern valide
Verkehrszählungen bei einer zeitlich so differenzierten Regelung ein Vielfaches
an Messpunkten und Auswertungsstunden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de