← zurück zu 210823

210823-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Dringlichkeitsantrag "Im Wingert"

Nummer
210823-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 25.08.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 27.10.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 716,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 210823 BBB-Dringlichkeitsantrag "Im Wingert"

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (6.860 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210823-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
BBB-Dringlichkeitsantrag "Im Wingert"
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
18.08.2022 Kenntnisnahme
Rat 25.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe hat in seiner Sitzung
am 20.07.2022 folgende Beschlussempfehlung gefasst: „Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit dem Eigentümer Verhandlungen über
den Erwerb der Flächen innerhalb des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans
Nr. 6420-1 - `Im Wingert` aufzunehmen und den Rat über das Ergebnis ihrer
Bemühungen zu informieren. Die Beschlussempfehlung erfolgt mit der
Maßgabe, dass die Verwaltung für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
Klima und Lokale Agenda am 18.08.2022 in Form einer ergänzenden
Stellungnahme darlegt, welche Möglichkeiten der ökologischen Aufwertung
dieser Flächen gesehen und auch für sinnvoll erachtet werden.“
Zu den Möglichkeiten der ökologischen Aufwertung nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
Gebietsgröße und Eigentumsverhältnisse
In dem insgesamt 10.649 m² großen Gebiet liegen 18 Flurstücke (Flst.). 3 Flst.
mit einer Flächengröße von insgesamt 1.496 m² (= 14% der Gesamtfläche)
befinden sich in städtischem Eigentum. 15 Flst. mit einer Gesamtfläche von
9.153 m² (= 86% der Gesamtfläche) befinden sich in Privateigentum. (s.
Anhang, Abb. 1)
Schutzstatus und naturschutzfachliche Bedeutung
 Das Gebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet (LSG) L 2.4 „Freiräume um
Lengsdorf, Ippendorf und Venusberg“ des Landschaftsplans Kottenforst. Als
Entwicklungsziel sieht der Landschaftsplan „Anreicherung bzw. ökologische
Aufwertung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen
Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ vor.
 Das Gebiet ist ein Teil des LANUV-Biotopverbundsystems „Kottenforstrand
und Hangbereiche von Hardtberg, Brüser Berg und Kreuzberg“ mit
besonderer Bedeutung für den Biotopverbund.
 In dem Gebiet befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope oder
schutzwürdigen Biotope gemäß LANUV-Biotopkataster.Seite 1 von 11
Seite 2
 Gemäß „Klimahinweiskarte Nacht“ von 2019 liegt das Gebiet in der
Verlängerung des Melbtals in einer Kaltluftleitbahn und stellt einen
Ausgleichraum von hoher bioklimatischer Bedeutung dar.
Aktuelle Bestandssituation
Ausgehend von der Interpretation und Abgrenzung auf Luftbildbasis sowie einer
überschlägigen örtlichen Inaugenscheinnahme stellt sich die Bestandsituation
aktuell wie folgt dar. (s. Anhang, Abb. 2)
 Im östlichen und nördlichen Teil sowie am südlichen Rand der Fläche
befindet sich auf einer Fläche von rd. 6.750 m² (rd. 63% der Fläche) ein
strukturreicher Laubwald mit lebensraumtypischen Baumarten
(Traubeneiche, Bergahorn, Winterlinde, Hainbuche etc.). Es kommen nur
vereinzelt gebietsfremde Robinien vor. (s. Anhang, Abb. 3)
 Im westlichen Teil der Fläche befindet sich eine rd. 1.400 m² großer
gärtnerisch genutzter Bereich mit einem Foliengewächshaus, Baracken,
versiegelten Parkplatzflächen, Pflanzbeeten und gebietsfremden Gehölzen
(Kirschlorbeer, Thuja etc.). (s. Anhang, Abb.4)
 Nordöstlich angrenzend an den gärtnerisch genutzten Teilbereich befindet
sich eine rd. 650 m² große Freizeitgartenfläche mit Unterstand, Grillplatz,
naturfernen Gartenteichen und gebietsfremden Gehölzen. (s. Anhang,
Abb. 5)
 Im Zentrum der Fläche befindet sich eine rd. 750 m² große
Birkenanpflanzung sowie nördlich daran angrenzend eine rd. 600 m² große
Brachfläche mit beginnender Gehölzsukzession. (s. Anhang, Abb. 6)
 Nördlich angrenzend an den naturnahen Gehölzsaum an der südlichen
Gebietsgrenze hat sich ein rd. 350 m² großes Brombeergebüsch entwickelt.
(s. Anhang, Abb. 7)
 Östlich angrenzend an die Birkenanpflanzung befindet sich am Rand des
Laubwaldes eine rd. 150 m² große Fläche mit teilweise eingegrabenen
Styroporboxen und Müllablagerungen. (s. Anhang, Abb. 8)
 Im westlichen Randbereich verläuft in der Straßenparzelle der Trierer
Straße auf einer Länge von rd. 160 m ein verrohrter Abschnitt des
Engelsbaches.
Einschätzung der ökologischen Aufwertungsmöglichkeiten
Als Ergebnis einer ersten überschlägigen naturschutzfachlichen Einschätzung
werden folgende ökologischen Aufwertungsmöglichkeiten gesehen:
 Auf rd. 6.750 m² (rd. 63% des betreffenden Gebietes) im östlichen und
nördlichen Bereich sowie am südlichen Rand der Fläche ist bereits ein
naturnaher Gehölzbestand vorhanden. Hier besteht kein weiteres
ökologisches Aufwertungspotenzial. Es bietet sich hier ggf. eine dauerhafte
Sicherung der Fläche durch Überführung in kommunales Eigentum an.Seite 2 von 11
Seite 3
 Die rd. 750 m² große (rd. 7% Flächenanteil) Birkenanpflanzung besteht aus
heimischen Baumarten und ist für das Stangenholzalter vergleichsweise
naturnah. Sie bietet ein geringes ökologisches Aufwertungspotenzial durch
Einbringung weiterer gebietsheimischer Baumarten.
 Auf der Brachfläche und in dem Brombeergestrüpp (rd. 950 m² bzw. rd. 9%
des Gebietes) besteht ein geringes bis mittleres Aufwertungspotenzial
durch die Anpflanzung und Entwicklung eines naturnahen
gebietsheimischen Laubwaldes.
 Ein hohes bis sehr hohes Aufwertungspotenzial besteht auf insgesamt ca.
2.200 m² (rd. 21% der Fläche) auf der vorhandenen Gärtnereifläche, dem
Freizeitgarten sowie der „Müllhalde“. Eine Aufwertung kann hier durch
Beseitigung der vorhandenen Gebäude, Flächenentsiegelung, Beseitigung
von gebietsfremden Gehölzen, Beseitigung der naturfernen Teiche,
Beseitigung der Styroporboxen und Müllablagerungen und der
anschließenden Bestockung mit einem naturnahen gebietsheimischen
Laubwald als Zielbiotop (in Ergänzung des bereits bestehenden Waldes)
erreicht werden.
Das hohe bis sehr hohe Aufwertungspotenzial befindet sich zum großen
Teil auf dem bereits in städtischem Eigentum befindlichen Flurstück Nr.
1010 und auf den privaten Flurstücken 1009, 405/79 sowie teilweise auf
den privaten Flurstücken 78/1, 80, 87, 88 und 91.
 Eine weitere bedeutende ökologische Aufwertung könnte durch die
Offenlegung und naturnahe Gestaltung des verrohrten Abschnitts des
Engelsbachs erreicht werden, welche voraussichtlich durch die Verlegung
des Baches in das Gebiet realisiert werden könnte. Inwieweit eine
entsprechende Renaturierung topgrafisch und wasserbaulich-technisch
möglich ist, muss separat begutachtet werden.
Zur genaueren Quantifizierung des ökologischen Aufwertungspotentials ist ein
ausführliches Gutachten erforderlich.
Anlage/n
1 Abbildungen (öffentlich)Seite 3 von 11
Abbildungen
Abbildung 1:
Übersichtsplan (farblich hinterlegte Flst. = städtisches Eigentum)Seite 4 von 11
Abbildung 2:Seite 5 von 11
Abbildung 3:Seite 6 von 11
Abbildung 4:Seite 7 von 11
Abbildung 5:Seite 8 von 11
Abbildung 6:Seite 9 von 11
Abbildung 7:Seite 10 von 11
Abbildung 8:Seite 11 von 11

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de