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210823 · Dringlichkeitsantrag

BBB-Dringlichkeitsantrag "Im Wingert"

Nummer
210823
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
07.06.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.06.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 26.08.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 16.08.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 4,1 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210823-05 AA BBB-Antrag "Im Wingert" Antrag zur Vorlage 210823-02
  2. 210823-02 BBB-Antrag "Im Wingert"
  3. 210823-03 ST BBB-Antrag "Im Wingert"
  4. 210823-07 ST BBB-Anfrage "Im Wingert"
  5. 210823-01 ST BBB-Dringlichkeitsantrag "Im Wingert"
  6. 210823-04 ST BBB-Dringlichkeitsantrag "Im Wingert"
  7. 210823-06 BBB-Anfrage "Im Wingert"

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Text anzeigen (3.288 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
210823
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
BBB-Dringlichkeitsantrag "Im Wingert"
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.06.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Flächen bzw. große Teile des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr.
6420-1 - 'Im Wingert' werden derzeit auf dem Immobilienmarkt als
„Bauerwartungsland“ angeboten. Mit Blick auf den Bonner Wohnungsmarkt und
die städtebauliche Entwicklung insbesondere in klimatischer Hinsicht muss die
Stadt unverzüglich versuchen, die Verfügungsgewalt über die zum Verkauf
stehenden Flächen zu erhalten. Eine Behandlung duldet daher keinen
Aufschub bis zu einer regulär erreichbaren Sitzung.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
1. vor dem Hintergrund der Beschlussfassung zu DS 1712513EB14 in der
Sitzung am 19.05.2021 darzulegen, ob es sich bei den Flächen des
nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' aus
ihrer Sicht nach wie vor um „Bauerwartungsland“ handelt,
2. mit dem Verkäufer / Anbieter der Flächen innerhalb des nicht weiter
verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' unverzüglich in
Kontakt zu treten, Ankaufverhandlungen zu führen und sich hierfür
erforderlichenfalls einen entsprechenden Auftrag im Wege einer
Dringlichkeitsentscheidung erteilen zu lassen,
3. dem Planungsausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2021 den Entwurf
einer Ankaufssatzung für den Bereich des nicht weiter verfolgten
Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' zur Beschlussfassung
vorzulegen. Sofern sich im Rahmen der Kontaktaufnahme mit dem
Anbieter herausstellen sollte, dass bereits ein Verkaufsabschluss oder
ein rechtlich ähnlich bindender Abschluss (z.B. Vorvertrag) kurz vor dem
Abschluss steht und zu befürchten ist, dass eine Ankaufssatzung den
Rat oder den Hauptausschuss anstelle des Rates als
Entscheidungsgremium nicht mehr rechtzeitig erreichen wird und damit
ins Leere zu laufen droht, legt die Oberbürgermeisterin den FraktionenSeite 1 von 4
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noch vor dem kommenden Wochenende eine entsprechende
Dringlichkeitsentscheidung, zur Not mit verkürzter Rückmeldefrist und
entsprechender Verständigung der Fraktionsvorsitzenden vor.
Begründung
Die zur Rede stehenden Flächen bzw. große Teile des nicht weiter verfolgten
Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' werden derzeit auf dem
Immobilienmarkt als „Bauerwartungsland“ angeboten (s. Anlage Im Wingert):
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Darin heißt es wörtlich: „Das Grundstück … ist als Spekulationsobjekt zu
sehen.“
Bedeutsame Freiflächen in Bonn dürfen nicht weiter und das auch noch explizit
als „Spekulationsobjekte“ angeboten werden. Ungeachtet der sicherlich in den
Fraktionen vorhandenen unterschiedlichen Vorstellungen hinsichtlich der
künftigen Nutzung des zuvor genannten Bereiches muss es mit Blick auf den
Bonner Wohnungsmarkt und die städtebauliche Entwicklung insbesondere in
klimatischer Hinsicht im Sinne aller Fraktionen sein, die Verfügungsgewalt über
die zum Verkauf stehenden Flächen zu erhalten.
Anlage/n
1 Anlage Im Wingert (öffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 21:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de