210785-01 AA · Änderungsantrag
Verkehrsberuhigung der Straße „Am Kurpark“ und Verlängerung des verkehrsberuhigten Teils der Koblenzerstraße bis zum Postamt Antrag zur Vorlage 210785
Kerndaten
- Nummer
- 210785-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 26.05.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 210785-01 AA Antragsteller/in: Wolfgang Heedt FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Verkehrsberuhigung der Straße „Am Kurpark“ und Verlängerung des verkehrsberuhigten Teils der Koblenzerstraße bis zum Postamt Antrag zur Vorlage 210785 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Gestaltungsvorschläge des „Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg“, vgl. DS 202028, werden abgewartet, dann, wie vom Planungsamt vorgesehen, in einem Bürgerbeteiligungsverfahren diskutiert und konkretisiert. Bis dahin bleibt die verkehrliche Situation in der Straße „Am Kurpark“ unverändert. Begründung Die Verwaltung hatte selbst in der Begründung zur o.g. Drucksache 202028 formuliert, Zitat: „In 2018/2019 wurde für Bad Godesberg ein neues Leitbild und darauf aufbauend ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept für die Innenstadt erarbeitet (ISEK). Eine der Maßnahmen mit höchster Priorität des am 06. Februar 2020 durch den Rat beschlossenen ISEK ist die Erneuerung des öffentlichen Raumes im Innenstadtbereich (DS-Nr. 190431).“ Zitat Ende. Da die Verwaltung dem Vorhaben höchste Priorität einräumt, ist nicht einzusehen, warum nun auch noch parallele Aktivitäten starten sollen, die die Verwaltung nur von der Umsetzung des eigentlichen Vorhabens ablenken. Es ist für die Akzeptanz von Veränderungen an der Verkehrsinfrastruktur richtiger, zunächst das Wettbewerbsverfahren ergebnisoffen durchzuführen, dann die dabei gesammelten Ideen und Entwürfe in einem Bürgerbeteiligungsverfahren, in dem sich dann auch der Vorschlag der Verkehrsberuhigung der Straße „Am Kurpark“ bewähren muss, zu diskutieren und erst dann Beschlüsse zu fassen. Eine Entscheidung über die Köpfe der Menschen hinweg, wie sie bei der Altstadtsanierung in den 1960er Jahren getroffen wurde, darf es nicht mehr geben. Die ebenfalls in DS 210785 geforderte Testphase von 2 Jahren ist abzulehnen. Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht erneut, wie bei der sog. „Lohmeier-Seite 1 von 2 Seite 2 Schleife“, und schon gar nicht ohne Mitsprache als Versuchskaninchen in der Verkehrspolitik missbraucht werden. Die in DS 210785 geforderte Verkehrsberuhigung macht es auch unmöglich, die vor der Postfiliale in der Koblenzer Straße aufgestellten Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zu erreichen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de