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210785 · Antrag

Verkehrsberuhigung der Straße „Am Kurpark“ und Verlängerung des verkehrsberuhigten Teils der Koblenzerstraße bis zum Postamt

Nummer
210785
Art
Antrag
Veröffentlicht
05.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 05.05.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.10.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210785-03 AA Verkehrsberuhigung der Straße „Am Kurpark“ und Verlängerung des verkehrsberuhigten Teils der Koblenzerstraße bis zum Postamt Antrag zur Vorlage 210785
  2. 210785-02 ST Verkehrsberuhigung der Straße „Am Kurpark“ und Verlängerung des verkehrsberuhigten Teils der Koblenzerstraße bis zum Postamt
  3. 210785-01 AA Verkehrsberuhigung der Straße „Am Kurpark“ und Verlängerung des verkehrsberuhigten Teils der Koblenzerstraße bis zum Postamt Antrag zur Vorlage 210785
  4. 210785-04 AA SPD-Änderungsantrag: Verkehrsberuhigung der Straße „Am Kurpark“ und Verlängerung des verkehrsberuhigten Teils der Koblenzerstraße bis zum Postamt Antrag zur Vorlage 210785

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Antrag
öffentlich
210785
Antragsteller/in:
Nicole Unterseh
Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg
04.05.2021 gez. Jansen
Verkehrsberuhigung der Straße „Am Kurpark“ und
Verlängerung des verkehrsberuhigten Teils der
Koblenzerstraße bis zum Postamt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Wir beauftragen die Verwaltung, zu prüfen, ob die Straße „Am Kurpark“
und der anschließende Straßenabschnitt der Koblenzer Straße bis zur
Einmündung der Löbestraße (am Postamt) verkehrsberuhigt werden
kann (Ausnahmen für Linienbusse, Taxis, Liefer-, Anlieger- und
Radverkehr; siehe dazugehörende Karte).
Bei positiver Bewertung bitten wir die Verwaltung zunächst eine
zweijährige Testphase durchzuführen.
Im letzten Quartal der Testphase sind die Ergebnisse der Testphase der
Bezirksvertretung vorzulegen, so dass beraten werden kann, ob die
Verkehrsberuhigung über die Testphase hinaus dauerhaft Bestand
haben kann.
Begründung
Mit dem Antrag wird das Ziel verfolgt, die Trennung von Kurpark und der
Innenstadt zu überwinden. Mit einer sicheren und attraktiven Verbindung von
Kurpark und Innenstadt kann die Attraktivität des Kerns der Bad Godesberger
Innenstadt verbessert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden.
Dafür greifen wir eine Aussage des Leitbild-Ergebnisberichtes von
Oktober 2019 auf. Unter der Rubrik „Herausforderungen und
Handlungsbedarfe“ auf Seite 67/68 heißt es:
„Trennung von Kurviertel und Zentrum abmildern, bessere
Verknüpfungen zwischen Innenstadt, Godesburg, Redoutenpark,
Kurpark.“
Mit unserem Antrag konkretisieren wir diese Aussage und legen hierfür
einen Gestaltungsvorschlag mit hohem Mehrwert für alle Besucher*innenSeite 1 von 2
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der Innenstadt vor. Mit unserem Vorschlag wird die Zerschneidung
einzelner wertvoller innerstädtischer Teilbereiche überwunden. Neben
dem Effekt, dass damit die Kern-Innenstadt und die Parkanlagen mit
Stadthalle, Trinkpavillon, Kleines Theater und Tennisplätze samt dortiger
(zukünftiger) Gastronomie näher zusammenrücken, werden die
Parkanlagen insgesamt aufgewertet und als integraler und gut zu
erreichender Teil der Innenstadt wahrgenommen.
Die Umsetzung der Maßnahme kann dazu beitragen, dass die für
Radfahrer*innen befahrbaren Bereiche der innerstädtischen
Fußgängerzone vom Fahrradverkehr entlastet werden, da nun eine
weitere sichere Strecke parallel zu den schon vorhandenen Radstrecken
der Fußgängerzone zur Verfügung steht.
Da sich mit der Umsetzung der Maßnahme auch die Parksituation für
PKW vor dem Postamt verändern wird, ist sicherzustellen, dass das
Postamt weiterhin gut erreichbar bleiben soll.
Dabei soll der Vorschlag der Verkehrsberuhigung nicht nur aus
verkehrlicher Sicht gewürdigt und auf Machbarkeit und Praktikabilität
geprüft werden, sondern es sind gleichfalls auch städtebauliche und
stadtentwicklungspolitische Aspekte gleichwertig mit zu berücksichtigen.
Der Vorschlag ist außerdem im Kontext des laufenden ISEK-Prozesses
und des angekündigten Verkehrs-/Mobilitätsgutachten Innenstadt zu
würdigen und zu prüfen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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