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210781-03 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag: Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung von Kindertagesbetreuungsplätzen im Bonner Baulandmodell Antrag zur Vorlage 210781

Nummer
210781-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
27.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.10.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 210781 Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen im Bonner Baulandmodell

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Änderungsantrag
öffentlich
210781-03 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
Koalitionsänderungsantrag: Mietmodell im Rahmen
der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung
von Kindertagesbetreuungsplätzen im Bonner
Baulandmodell
Antrag zur Vorlage 210781
Beratungsfolge
Rat 28.10.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag wird in Ziffer 1 Variante 1b wie folgt ergänzt:
Bereitstellung eines Grundstücks im Plangebiet bzw. dessen Nachbarschaft,
Bau der Kindertageseinrichtung nach den Vorgaben der Stadt Bonn durch den
Planungsbegünstigten und Betrieb durch einen anerkannten Träger der
Jugendhilfe.
Zusatz neu:
Voraussetzung für eine städtische Anmietung ist eine eigene vertragliche
Vereinbarung zwischen Stadt und Planungsbegünstigtem über die
künftigen Mietkonditionen. Dabei darf der von der Stadt zu zahlende über
die KiBiz-Mietpauschalen hinausgehende Mietanteil in Gebieten mit
a) Bonner Bodenrichtwerten unterhalb des gemittelten Durchschnitts
die Mietpauschalen pro qm2 nicht um mehr als 10%,
b) Bodenrichtwerten oberhalb des gemittelten Durchschnitts die
Mietpauschalen pro qm2 nicht um mehr als 20% überschreiten.
Begründung
Das Mietmodell führt – abgesehen ggf. von gewissen Einschränkungen bei derSeite 1 von 2
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Weitervermarktung der Immobilie – zu keiner oder nahezu keiner
Folgekostenbelastung des Investors/Vorhabenträgers. Im Gegenzug bietet der
zumeist langlaufende Mietvertrag für Kitas durchaus auch einen
wirtschaftlichen Wert. Grundsätzlich ist diese Situation für die Stadt angesichts
des erforderlichen Ausbaus der Betreuungsplätze, der zumeist fehlenden
Bereitschaft Teileigentum zu bilden und i.A. nicht vorhandener stätischer
Grundstücke aktuell nicht zu vermeiden. Insofern muss angesichts der
Marktlage auch hingenommen werden, dass die Stadt eigenständig Anteile an
den Mietkosten übernehmen muss, die nicht durch die KiBiz-Mietpauschalen
gedeckt sind (Pauschale 11,00 EUR /qm2 + 0,66%).
Dies sollte aber im Umkehrschluss einerseits nicht dazu führen, dass die Stadt
in eine Zwangslage gerät, geforderten Mietpreisen zuzustimmen. Von daher
sollten die Mietpreise möglichst frühzeitig vereinbart werden, wie dies in
anderen Fällen, z.B. bei Unternehmen durchaus üblich ist, und zugleich der
städtische Eigenanteil auf eine maßvolle Höhe begrenzt werden. Über sich aus
zwingenden objektiven Gründen ergebende Ausnahmen kann im Einzelfall
entschieden werden. Die hier vorgeschlagenen Obergrenzen sollten nach
einiger Zeit, z.B. nach zwei Jahren überprüft werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de