210781-03 AA · Änderungsantrag
Koalitionsänderungsantrag: Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung von Kindertagesbetreuungsplätzen im Bonner Baulandmodell Antrag zur Vorlage 210781
Kerndaten
- Nummer
- 210781-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 27.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 210781-03 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein Koalitionsänderungsantrag: Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung von Kindertagesbetreuungsplätzen im Bonner Baulandmodell Antrag zur Vorlage 210781 Beratungsfolge Rat 28.10.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussvorschlag wird in Ziffer 1 Variante 1b wie folgt ergänzt: Bereitstellung eines Grundstücks im Plangebiet bzw. dessen Nachbarschaft, Bau der Kindertageseinrichtung nach den Vorgaben der Stadt Bonn durch den Planungsbegünstigten und Betrieb durch einen anerkannten Träger der Jugendhilfe. Zusatz neu: Voraussetzung für eine städtische Anmietung ist eine eigene vertragliche Vereinbarung zwischen Stadt und Planungsbegünstigtem über die künftigen Mietkonditionen. Dabei darf der von der Stadt zu zahlende über die KiBiz-Mietpauschalen hinausgehende Mietanteil in Gebieten mit a) Bonner Bodenrichtwerten unterhalb des gemittelten Durchschnitts die Mietpauschalen pro qm2 nicht um mehr als 10%, b) Bodenrichtwerten oberhalb des gemittelten Durchschnitts die Mietpauschalen pro qm2 nicht um mehr als 20% überschreiten. Begründung Das Mietmodell führt – abgesehen ggf. von gewissen Einschränkungen bei derSeite 1 von 2 Seite 2 Weitervermarktung der Immobilie – zu keiner oder nahezu keiner Folgekostenbelastung des Investors/Vorhabenträgers. Im Gegenzug bietet der zumeist langlaufende Mietvertrag für Kitas durchaus auch einen wirtschaftlichen Wert. Grundsätzlich ist diese Situation für die Stadt angesichts des erforderlichen Ausbaus der Betreuungsplätze, der zumeist fehlenden Bereitschaft Teileigentum zu bilden und i.A. nicht vorhandener stätischer Grundstücke aktuell nicht zu vermeiden. Insofern muss angesichts der Marktlage auch hingenommen werden, dass die Stadt eigenständig Anteile an den Mietkosten übernehmen muss, die nicht durch die KiBiz-Mietpauschalen gedeckt sind (Pauschale 11,00 EUR /qm2 + 0,66%). Dies sollte aber im Umkehrschluss einerseits nicht dazu führen, dass die Stadt in eine Zwangslage gerät, geforderten Mietpreisen zuzustimmen. Von daher sollten die Mietpreise möglichst frühzeitig vereinbart werden, wie dies in anderen Fällen, z.B. bei Unternehmen durchaus üblich ist, und zugleich der städtische Eigenanteil auf eine maßvolle Höhe begrenzt werden. Über sich aus zwingenden objektiven Gründen ergebende Ausnahmen kann im Einzelfall entschieden werden. Die hier vorgeschlagenen Obergrenzen sollten nach einiger Zeit, z.B. nach zwei Jahren überprüft werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de