210737-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Antrag zur Planung einer linksrheinischen Radschnellroute ohne Baumfällungen im Bereich der Rheinaue
Kerndaten
- Nummer
- 210737-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210737-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB Bürgerantrag: Antrag zur Planung einer linksrheinischen Radschnellroute ohne Baumfällungen im Bereich der Rheinaue Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Antragsteller hat mit Datum vom 27.09.2021 die beigefügten Änderungen zu seinem Bürgerantrag übermittelt und wünscht eine Beratung in der Sitzung des Bürgerausschusses am 29.09.2021. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 1 Von: Gesendet: Montag, 27. September 2021 10:28 An: VL_01-1_buergerbeteiligung Betreff: Änderungsantrag: ⚠ Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! ⚠ Sehr geehrte Damen und Herren, nach Lektüre von neuen Unterlagen, die mir in der letzten Woche durch das Rechtsamt zugegangen sind, stelle ich folgenden Änderungsantrag zum Bürgerantrag [DS 210737]: Es wird beantragt: 1. Der Rat bzw. das zuständige Gremium erkennt den Widerspruch des Naturschutzbeirates (NB) v.17.5.2021 zur linksrheinischen Radroute, bestätigt durch die Obere Naturschutzbehörde (ONB) der Bezirksregierung v.16.9.2021, an und verfolgt das Vorhaben, eine Radroute linksrheinisch innerhalb des Rheinauenparks zu bauen oder mit Eingriffen in den Baumbestand vorzubereiten, nicht weiter. 4.[geändert]: Statt des vom NB, bestätigt durch die ONB, untersagten Radroutenbaus durch die Rheinaue wird der Ausbau bzw. die Ausweisung mehrerer Radroutenführungen außerhalb der Rheinaue linksrheinisch unter Beteiligung und Einbeziehung von Vorschlägen aus der Bürgerschaft geprüft. Vortrag dazu erfolgt in der Sitzung. Sämtliche anderen Punkte bitte ich zu streichen. Ich hoffe, dass dies trotz der Kurzfristigkeit berücksichtigt werden kann. Der Antrag verkürzt sich dadurch allerdings auch erheblich. Besten Dank und Gruß Am 23.09.21 um 14:07 schrieb VL_01-1_buergerbeteiligung: Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie noch einmal daran erinnern, dass kommunale Gremiensitzungen aktuell als Veranstaltungen gewertet werden und somit die 3G-Regel zwingend zu beachten ist. ZurSeite 2 von 2
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