210733-02 · Mitteilungsvorlage
Tempo 30 auf Karl-Barth Straße im Bereich Gierenweg
Kerndaten
- Nummer
- 210733-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 28.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210733-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Tempo 30 auf Karl-Barth Straße im Bereich Gierenweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hat aufgrund des eingegangenen Antrags (s. DS-Nr.210733) und des von der Bezirksvertretung Bonn ergangenen Beschlusses geprüft, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Karl-Barth-Straße zwischen Rheinweg und Loeschckestraße möglich sei. Nun liegen der Verwaltung alle relevanten Informationen zur Sach- und Rechtslage vor, so dass sie zu folgendem Ergebnis kommt: Für eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung muss u.a. eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegen, d.h. es müssen bspw. Unfallhäufungen oder eine wahrscheinliche Gefahrenlage vorliegen, die ein Unfallauftreten wahrscheinlich macht. Nach Anhörung der Unfallkommission und der Polizei liegt eine solche Gefahrenlage nicht vor. Weiterhin wäre eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung möglich, wenn der Zugang zu schützenswerten Einrichtungen unmittelbar an der Straße liegt. Zu nennen sind hier die Erich-Kästner-Schule und die Kindertagesstätte Flohkiste, weshalb im unmittelbaren Bereich eine Geschwindigkeitsminimierung erfolgte. Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Die Kindertagesstätten „KessePänz“ und „Wolke 7“ liegen nicht im unmittelbaren Bereich der Karl-Barth-Straße, weshalb der restliche beantragte Abschnitt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Damit ist eine Geschwindigkeitsreduzierung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h nicht möglich. Zudem ist eine Geschwindigkeitsreduzierung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen möglich. Die Lärmberechnung wurde nun durch die Ing.-Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund durchgeführt. Die nach der Lärmschutzrichtline StV maßgeblichen Lärmwerte für die Karl- Barth-Straße sind tagsüber im Bereich der Hausnr. 23 bis 55 bzw. 8 überwiegend überschritten. Nachts ergibt sich zusätzlich im Bereich der Hausnr. 11 bis 21 sowie 57 bis 71 bzw. 4 bis 22 mit Ausnahme vereinzelter Wohngebäude in den Nachtzeiten eine Überschreitung der Werte. DieSeite 1 von 2 Seite 2 Differenzberechnung zwischen Tempo 50 und Tempo 30 kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A) in den o.g. Bereichen erreicht werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt daher im o.g. Bereich Tempo 30 einzurichten. Für den Bereich der Hausnr. 11 bis 21 sowie 57 bis 71 bzw. 4 bis 22 wird die Geschwindigkeit für die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr aus Lärmschutzgründen reduziert. Eine Aufpflasterung südlich des Zebrastreifens im Bereich des Gierenwegs befindet sich aktuell in der Ausschreibung. Die Installation der ÖPNV-Kissen erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2023. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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